UVP-Verfahren KKW Temelín 3 & 4
Die Tschechische Republik hat gemäß Art. 7 der EU-UVP-Richtlinie bzw. Art. 3 der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung das Vorhaben der Errichtung einer neuer Kernkraftanlage am Standort Temelín (KKW Temelín 3 & 4) an Österreich notifiziert.
Verlängerung des Umweltstandpunktes des Projekts "Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín (3+4)“ (Status Februar 2021)
Die Tschechische Republik hat der Republik Österreich gemäß UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) die Verlängerung der Gültigkeit des Umweltstandpunkts des Projekts "Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín einschließlich der Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk Kočin" übermittelt.
Für dieses Vorhaben wurde bereits ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.
Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Das Projekt (Temelín 3+4) wurde jedoch bisher nicht ausgeführt.
Die Tschechische Republik übermittelte nunmehr zur Information die Verlängerung des (7 Jahre gültigen) Umweltstandpunktes aus dem Jahr 2013 um 5 Jahre bis zum 18. Jänner 2025.
Dieses Dokument liegen voraissichtlich von 1.März 2021 bis 26. März 2021 während der Amtsstunden bei den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Verfahrenschronologie
Antragstellerin ist die Firma ČEZ, a. s., Duhová 2/1444 140 53 Praha 4. Verfahrensführende Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.
Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Kernkraftanlage mit einer Leistung von bis zu 3400 MWe einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Bauobjekte und technologischen Anlagen zur Energieerzeugung und Energieableitung sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kernkraftanlage.
Verfahrensteil Scoping
Für das Vorhaben wurde ein sog. Feststellungsverfahren durchgeführt. Ziel dieses Vorverfahrens war es festzustellen, welche Angaben von der Projektwerberin , der Firma CEZ a.s., in der Umweltverträglichkeitserklärung vorzulegen sind („Scoping“).
Da davon auszugehen ist, dass im Falle eines schweren Unfalles in einer derartigen Anlage alle österreichischen Bundesländer betroffen sein könnten, waren im Verfahrensteil "Scoping" alle Landesregierungen angehalten zur „Bekanntmachung des Vorhabens“ eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchzuführen.
Da es sich noch nicht um eine Umweltverträglichkeitserklärung handelt, war nicht nach § 9 UVP-G 2000 vorzugehen, sondern so, dass die österreichische Öffentlichkeit der tschechischen Öffentlichkeit gleichwertige Rechte auf Teilnahme erhält. In sinngemäßer Anwendung des tschechischen UVP-Gesetzes hatten die einzelnen Bundesländer die nachfolgend angegebenen Unterlagen für die Dauer von 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahmemöglichkeit aufgelegt.
In die Unterlagen konnte während der, jeweils von den einzelnen Bundesländern festgelegten Frist, von allen interessierten BürgerInnen Einsicht genommen und fristgemäß eine Stellungnahme abgegeben werden. Nachfolgend wurden diese Stellungnahmen via Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die tschechische Behörde weitergeleitet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zudem eine Fachstellungnahme erstellt, die ebenso an das tschechische Umweltministerium übermittelt wurde.
Dieser Verfahrensteil wurde mit dem abschließenden Standpunkt des tschechischen Umweltministeriums vom 3. Februar 2009 beendet.
Dokumente Verfahrensteil Scoping
Notifikationsschreiben (Tschechisch)
österr. Antwort auf Notifikation (Deutsch)
Fachstellungnahme UVP-Scoping-Dokument
Dokumente Abschluss Feststellungverfahren UVP Scoping
Abschluss des Feststellungsverfahrens Tschechisches Umweltministerium (Tschechisch)
Abschluss des Feststellungsverfahrens Tschechisches Umweltministerium (Deutsche Arbeitsübersetzung)
Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung
Mit Schreiben vom 29. Juni 2010, eingelangt am 12. Juli 2010, übermittelte das Umweltministerium der Tschechischen Republik die Umweltverträglichkeitserklärung („Dokumentation der Umweltauswirkungen“) für den Bau zwei neuer Kernreaktoren am Standort Temelín (KKW Temelín 3 & 4).
Die Umweltvertäglichkeitserklärung wurde in vollständiger deutscher Übersetzung dem Lebensministerium (BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) übermittelt.
Die Unterlagen wurden von den österreichischen Landesregierungen gem. § 9 UVP-G 2000 i.V.m. § 8 Abs. 3 des auf dieses Vorhaben anzuwendenden tschechischen UVP-G. Nr. 100/2001 Slg. während 30 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Die Auflage erfolgte vom 26. August 2010 bis 27. September 2010.
Stellungnahmen zur Umweltverträglichkeitserklärung konnten innerhalb der Auflagefrist an das jeweilige Amt der Landesregierung gerichtet werden.
Darüber hinaus hat das Lebensministerium eine Begutachtung durch ExpertInnen in Auftrag gegeben, deren Ergebnis als "Fachstellungnahme" vorliegt.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die bei den Ämtern der betroffenen Landesregierungen eingelangten Stellungnahmen im Original an das Lebensministerium weitergeleitet. Alle Stellungnahmen wurden im Original zusammen mit der österreichischen Fachstellungnahme an die Tschechische Republik gesendet.
Auf Basis der Ergebnisse der Fachstellungnahme ergaben sich einige Fragen, die im Rahmen von Konsultationen abzuklären waren.
Am 31. Jänner 2011 und am 9. Mai 2011 fanden gemäß Artikel 5 der ESPOO-Konvention im Prager Umweltministerium bilaterale Konsultationsbesprechungen zur Umweltverträglichkeitserklärung und der abgegebenen österreichischen Fachstellungnahme statt. Zu diesen Besprechungen wurden vom Tschechischen Umweltministerium Sitzungsprotokolle erstellt. Seitens der mit der Begutachtung der UVE beauftragten Experten wurde ein Konsultationsbericht erstellt (siehe unten).
Zum weiteren Verfahren ist festzuhalten, dass nach Übergabe der österr. Stellungnahmen und der Stellungnahmen der Öffentlichkeit diese von der zuständigen UVP-Behörde (tschechisches Umweltministerium) im UVP-Verfahren, insbesondere auch bei der Ausarbeitung eines UVP-Gutachtens, zu berücksichtigen sein werden. Das tschechische Umweltministerium erlässt dann – nach Veröffentlichung des Gutachtens, nach Durchführung einer öffentlichen Erörterung und nach Konsultationen mit Österreich – einen sogenannten „Standpunkt“, in dem das Vorhaben abschließend bewertet wird und auch Auflagen erteilt werden können.
Dieser Standpunkt ist von den Genehmigungsbehören in den sektoralen Genehmigungsverfahren (insb. nach der tschechischen Bauordnung, dem tschechischen Wassergesetz und nach dem tschechischen Atomgesetz) zu berücksichtigen. Österreich sind diese Entscheidungen zur Kenntnis zu bringen.
Dokumente Umweltverträglichkeitserklärung KKW Temelin 3 & 4
Fachstellungnahme UVE KKW Temelin 3 & 4 (September 2010)
Konsultationstermin 31. Jänner 2011
Konsultationstermin 9. Mai 2011
UVP Temelin 3 & 4 - Verfahrensteil UVP-Gutachten
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat mit Schreiben vom 19.3.2012, eingelangt am 27.3.2012, der Republik Österreich gemäß Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) das Umweltverträglichkeitsgutachten für das Vorhaben der Errichtung eines zusätzlichen neuen Kernkraftwerks („Block 3 und 4“) mit einer Leistung von bis zu 3400 MW am Gelände des bereits bestehenden Kernkraftwerkes Temelín übermittelt.
Projektwerberin ist:
ČEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz Nr. 100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Da das Vorhaben der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997 (Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 3) und dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren gem. Art. 7 der UVP-Richtlinie 2011/22/EU unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt hat, ist in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 UVP-G 2000 durchzuführen.
Ziel dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, dass die Öffentlichkeit der betroffenen Partei (Österreich) dieselben Rechte zur Beteiligung erhält wie die Öffentlichkeit der Ursprungspartei (Tschechien), vgl. Art. 2 Abs. 6 und Art. 3 Abs. 8 Espoo-Konvention, und die betroffenen Behörden die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern.
Das Umweltverträglichkeitsgutachten lag bei den Ämtern der Landesregierungen in deutscher Sprache auf.
In das Gutachten konnte von jedem/jeder während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Zum Vorhaben konnte jeder/jede innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Beginn der Auflage schriftliche Stellungnahmen an die jeweilig relevante Landesregierung richten. Diese wurden an die tschechische Behörde weiter geleitet.
Die deutschsprachige Fassung des UVP-Gutachtens besteht aus drei Dokumenten und fünf Beilagenteilen.
Das Hauptgutachten gliedert sich in
- Gutachten Temelin
- Gutachten Kapitel V – Konsultationen Österreich
- Gutachten Kapitel V – Stellungnahmen
Die Anlagen gliedern sich in
- Anlage 1: Stellungnahme zur Dokumentation aus Österreich, Deutschland, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik
- Anlage 2: ergänzende Unterlagen und fachliche Beurteilungen
- Anlage 3: Gesundheitsaspekte
- Anlage 4: Dokumentation der Konsultationen Teil I
- Anlage 5: Dokumentation der Konsultationen Teil II
Fachstellungnahme zum UVP-Gutachten
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zum UVP-Gutachten vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme erarbeitet. Die wichtigsten Schlußfolgerungen der Fachstellungnahme sind:
Das Tschechische Umweltministerium hat in seinem Standpunkt aus 2009 (MZP 2009) festgelegt, welche Inhalte in der UVE zu behandeln sind. Zu den einzelnen Themenbereichen wurden sehr detaillierte Anforderungen festgelegt. Die UVE hat in vielfacher Form diesen Anforderungen nicht entsprochen.
Der Gutachter hat die Nichteinhaltung der Auflagen des Standpunkts aus 2009 offenbar weitgehend ignoriert. Ob dieser Umstand rechtserheblich ist, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Fachstellungnahme.
Im UVP-Verfahren Temelín 3 & 4 kommt ein sogenanntes Blackbox-Verfahren zur Anwendung: Der Reaktortyp wird erst nach Ende des UVPVerfahrens ausgewählt – in der UVP werden lediglich hypothetische (maximale) Umweltauswirkungen der Reaktoren zur Diskussion gestellt. Aufgrund dieser Vorgangsweise können viele sicherheitsrelevante Fragestellungen derzeit nur unzureichend beantwortet werden. Ob die letztlich ausgewählten Reaktoren den in der UVP diskutierten Anforderungen entsprechen werden, kann erst in nachfolgenden Bewilligungsverfahren beantwortet und entschieden werden. Aufgrund dieses Umstandes ergibt sich die Notwendigkeit, präzise und strenge Auflagen im Standpunkt 2012 des Tschechischen Umweltministeriums vorzusehen, deren Erfüllung in den nachfolgenden Bewilligungsverfahren nachzuweisen wären. Die Empfehlung des UVP-Gutachtens für den Standpunkt 2012 des Tschechischen Umweltministeriums 2012 ist in dieser Beziehung unzureichend.
Die vorliegende Fachstellungnahme unterbreitet daher Vorschläge für Auflagen, die in den Standpunkt 2012 des Tschechischen Umweltministeriums aufzunehmen wären.
Gemäß Artikel 7 bzw. Anhang VI der Espoo-Konvention besteht die Möglichkeit ein gemeinsames Monitoringprogramm festzulegen, in welchem weiterhin offene Fragen erörtert werden können. Da wesentliche Informationen zum gegenständlichen Vorhaben erst nach der Typenwahl des Investors bekannt sein werden, wird daher empfohlen, im Rahmen weiterer bilateraler Konsultationen ein entsprechendes Monitoringprogramm zu vereinbaren, in welchem derzeit noch nicht vorliegende Informationen verfügbar gemacht und offene Fragen geklärt werden können. Die diesbezügliche Empfehlung im UVP-Gutachten – die Nachbarländer, die an den zwischenstaatlichen Verhandlungen teilgenommen haben, nach der Lieferantenauswahl über die weiteren Etappen des Vorhabens zu informieren, z. B. im Rahmen bestehender Bilateralabkommen – wird ausdrücklich begrüßt.
Ob die Auflagen des Standpunktes 2012 des Tschechischen Umweltministeriums vom ausgewählten Reaktortyp erfüllt werden, muss erst in den nachfolgenden Bewilligungsverfahren nachgewiesen werden. Dies sollte gegenüber der Öffentlichkeit in transparenter, nachvollziehbarer Weise erfolgen. In diesem Zusammenhang fordert die EU-UVP Richtlinie, Pkt. 16 der Präambel, dass der Entscheidungsprozess nachvollziehbar und transparent durchzuführen ist. Diese Zielbestimmungen haben auch für die weiteren Bewilligungsverfahrensschritte Geltung, umso mehr da erst im Rahmen der weiteren Bewilligungsverfahren Informationen vorhanden sein werden, die für die Beantwortung noch offener Fragen nötig sind. Aus diesem Grund sollte der Standpunkt 2012 des Tschechischen Umweltministeriums präzise Angaben enthalten, wie die Erfüllung der Auflagen des MZP in den weiteren Bewilligungsverfahren transparent und nachvollziehbar nachgewiesen werden soll.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bestimmungen aus der Aarhus-Konvention, insbesondere Artikel 6 Absatz 9 und Absatz 10 verwiesen.
UVP Temelin 3 & 4 UVP-Gutachten
Fachstellungnahme zum UVP-Gutachten (Mai 2012)
Standpunkt des tschechischen Umweltministeriums
Das tschechische Umweltministerium (MZP) hat am 18.1.2013 seinen abschließenden Standpunkt samt Beilagen zum UVP-Verfahren KKW Temelin 3&4 veröffentlicht.
Dokumente in tschechischer Sprache
Die Beilagen beinhalten die Bemerkungen und Schlussfolgerungen des Gutachter zu den aus den jeweiligen Ländern eingelangten Stellungnahmen dar.
Beilage 1 - Stellungnahmen aus der Tschechischen RepublikBeilage 2 - Stellungnahmen aus ÖsterreichBeilage 3 - Stellungnahmen aus DeutschlandBeilage 4 - Stellungnahmen aus PolenBeilage 5 - Stellungnahmen anlässlich der öffentlichen Anhörung in BudweisBeilage 6 - Protokoll der öffentlichen Anhörung in Budweis
Arbeitsübersetzungen in deutscher Sprache
Im Auftrag des Bundesministeriums für land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden seitens des Umweltbundesamtes Arbeitsübersetzungen des Standpunktes und der wesentlichsten Teile der Beilage erarbeitet.
Vergabesicherheitsbericht KKW Temelin 3 & 4
Im Zuge des atomrechtlichen Bewilligungsverfahrens für die Errichtung des Kernkraftwerkes Temelin 3 & 4 wurde seitens der Projektwerberfirma CEZ ein sogenannter Vergabesicherheitsbericht erstellt.
CEZ hat vom ursprünglich nur in tschechischer Sprache verfügbaren Vergabesicherheitsbericht eine englische Übersetzung erstellt und im April 2013 veröffentlicht.
INITIAL SAFETY ANALYSIS REPORT for the New Nuclear Installation Units 3 and 4 at the Temelín Site
Annex 1 Delineation of the Area for Planned Completion of Temelin NPP in Power Plant Master PlanAnnex 2 Vicinity PlanAnnex 3 Possible Layout for the Completion of Two Units on the Premises of Temelin NPPAnnex 4 Basic Organisation Chart of the ČEZ joint-stock company as at 1 January 2012Annex 5 General Management Model of ČEZ, a. s.
Öffentliche Diskussion KKW Temelin 3 & 4
Das tschechische Umweltministerium führte zum Vorhaben "Errichtung eines zusätzlichen neuen Kernkraftwerks („Block 3 und 4“) mit einer Leistung von bis zu 3400 MW am Gelände des bereits bestehenden Kernkraftwerkes Temelín am 30. Mai 2012 eine öffentliche Diskussion in Österreich durch.
Es war dies eine Veranstaltung der Tschechischen Republik bzw. des Tschechischen Umweltministeriums im Zuge des für das projektierte Vorhaben laufenden grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens nach der Espoo-Konvention. Die inhaltliche Moderation erfolgte durch die tschechische Seite. Weiters war ein Team aus ExpertInnen, Projektwerberseite, Umweltministerium und Atomaufsichtsbehörde vor Ort. Die Präsentationen stehen zum Download zur Verfügung.
Präsentationen
ČEZ (Betreiberfirma)
Tschechisches Umweltministerium
Programm
Veranstaltungsprogramm (deutsch)
Öffentliche Anhörung KKW Temelin 3 & 4
Für das Vorhaben der Errichtung eines zusätzlichen neuen Kernkraftwerks („Block 3 und 4“) mit einer Leistung von bis zu 3400 MW am Gelände des bereits bestehenden Kernkraftwerkes Temelín wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz Nr. 100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das Umweltministerium der Tschechischen Republik, Projektwerberin ist die CEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Nunmehr führte das Umweltministerium der Tschechischen Republik zum Vorhaben und dessen Begutachtung sowie Dokumentation eine öffentliche Anhörung am 22. Juni 2012 in der Tschechischen Republik durch.
Es war dies eine Veranstaltung der Tschechischen Republik bzw. des Tschechischen Umweltministeriums im Zuge des für das projektierte Vorhaben laufenden grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens nach der Espoo-Konvention.