SUP-Verfahren Mehrjähriger Energieplan Frankreich (2025)
Die Französische Republik aktualisiert ihren mehrjährigen Energieplan (Programmation pluriannuelle de l’énergie).
Zuständige Behörde ist die französische Generaldirektion für Energie und Klima (Direction générale de l’énergie et du climat).
Fachstellungnahme
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Der dritte Mehrjährige Energieplan Frankreichs (PPE 3) konzentriert sich auf die Zeiträume 2025-2030 und 2031-2035, wobei der Zeitraum 2031-2035 auch Teil des vierten Mehrjährigen Energieplans Frankreichs sein wird. Für den Zeitraum bis 2035 werden keine Netzanschlüsse von neuzubauenden Kernkraftwerken (KKW) erwartet, aber es ist geplant, dass in diesem Zeitraum mit dem Bau von mehreren KKWs begonnen wird. Dies ist auf die langen Vorlaufzeiten für den Bau von Kernkraftwerken zurückzuführen.
- Die alternden französischen KKWs werden das Rückgrat des französischen Stromsystems bleiben. Die zentrale Säule der Nuklearstrategie ist der langfristige Betrieb bis zu 60 Jahren und darüber hinaus sowie die Erhöhung der Leistung der bestehenden Kernkraftwerke. Es gibt kein Szenario in PPE 3, das die Möglichkeit in Betracht zieht, dass einige oder alle Reaktoren, insbesondere die 900-MWe-Reaktoren, sich nicht für einen langfristigen Betrieb eignen könnten. Ebenso wenig werden die Auswirkungen eines höheren Teils von Erneuerbaren Energien im Strommix auf die Last- und Verfügbarkeitsfaktoren der KKWs diskutiert.
- Die im PPE 3 angenommen Kosten für den Bau von neuen KKWs sind sehr optimistisch. Es wird davon ausgegangen, dass sechs EPR 2 Reaktoren um 51,7 Mrd. Euro gebaut werden können. Diese Annahmen wirken sehr optimistisch, zumal es sich bei den EPR 2 Reaktoren um „First of a Kind“ Reaktoren handelt und aufgrund der vergangenen Erfahrungen mit Kostensteigerungen bei den Neubauprojekten in Flamanville und Hinkley Point C. Der französische Rechnungshof veröffentlichte im Jänner 2025 einen Bericht zu den Kosten von neuen KKWs und geht anstatt von 51,7 Mrd. Euro von 67,4 Mrd. Euro aus (exkl. Finanzierungskosten), welcher im PPE 3 nicht berücksichtigt wurde.
- Die Sicherheit von KKWs sollte sowohl für Neubauten als auch für den langfristigen Betrieb bestehender KKWs höchste Priorität haben. Es besteht ein gewisses Risiko, dass es bei den Nachrüstungen zu Verzögerungen kommt. Ein solcher Fall ist bereits eingetreten, als die ASNR der EDF eine Fristverlängerung von 4-5 Jahren bei den geplanten Arbeiten zum VD4 der 900-MW-Reaktor Klasse und bei der Fertigstellung der letzten Nachrüstungen nach Fukushima gewähren musste.
- Der geplante Bau des EPR2 steht im Mittelpunkt des von der EDF geplanten und in PPE 3 bestätigten Neubauprogramms. Es gibt nur wenige Informationen über die geplante Auslegung der EPR2-Reaktoren. Die geplanten EPR2-Reaktoren werden die ersten ihrer Art sein. Das Sicherheitsniveau des EPR 2 sollte höher oder mindestens gleich hoch sein wie das Sicherheitsniveau des EPR.
- Für den zukünftigen Ausbau der Kernenergie wird im PPE 3 beschrieben, dass bis Anfang 2030 ein Entwurf für einen kleinen modularen Druckwasserreaktor (SMR) und mindestens einen Prototyp eines innovativen kleinen Kernreaktors (AMR) mit einer alternativen Technologie zur Verfügung stehen soll. Dies ist herausfordernd, zumal keine Informationen vorliegen, welche ein solches Ziel stützen würden. Für den Zeitraum nach 2035, der nicht in den Geltungsbereich der PPE 3 fällt, ist eine schrittweise Einführung von SMR und AMR vorgesehen. Hier gilt es darauf zu achten, dass das Sicherheitsniveau dieser SMR und AMR höher oder zumindest gleich hoch ist wie das Sicherheitsniveau bestehender Reaktoren, in diesem Fall des EPR.
- Weder PPE3 noch die Strategische Umweltprüfung der PPE 3 befassen sich mit schweren Unfällen in Kernkraftwerken und den daraus resultierenden potenziellen negativen grenzüberschreitenden Auswirkungen. Die in Frankreich gelegenen Anlagen des Brennstoffkreislaufs, z. B. die Wiederaufbereitungsanlage in La Hague, sind Teil der Versorgungskette für französische Kernkraftwerke. Die mit diesen Anlagen verbundenen Risiken und mögliche Unfälle oder Zwischenfälle könnten sich auf die Umwelt und den Menschen auswirken und sollten ebenfalls betrachtet werden.
- Die französische Nuklearflotte ist in Bezug auf die Versorgung mit Natururan vollständig importabhängig. Dennoch wird in der PPE 3 betont, dass die französische Atomindustrie „einen wichtigen Beitrag zur Energieunabhängigkeit Frankreichs“ leistet. Die Importabhängigkeit von Uran sollte in der SUP der PPE 3 detailliert ausgeführt werden, zumindest in dem Ausmaß wie dies für PV und Wind diskutiert werden. Die Abhängigkeit von Uranimporten sollte gründlich analysiert werden, insbesondere angesichts des sich in den letzten Jahren rasch verändernden internationalen Umfelds. So haben z.B. die Situation in Niger und ihre Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sowie der Krieg in der Ukraine einen Einfluss auf die potenziellen Quellen von Natururan für die französische Atomindustrie.
Kundmachung
Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) sowie Artikel 10 des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SUP-Protokoll) wird kundgemacht:
Die Französische Republik aktualisiert ihren mehrjährigen Energieplan (Programmation pluriannuelle de l’énergie).
Zuständige Behörde ist die französische Generaldirektion für Energie und Klima (Direction générale de l’énergie et du climat).
Gemäß Artikel 7 der SUP-RL sowie Artikel 10 des SUP-Protokolls hat die Französische Republik der Republik Österreich die relevanten Unterlagen übermittelt.
Diese liegen von 7. März 2025 bis einschließlich 5. April 2025 auf der Website des Umweltbundesamtes auf.
Zudem kann während der Auflagefrist jede Person an Werktagen zwischen 08:00 und 15:00 Uhr im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Abteilung Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung (Abt. V/11), Stubenbastei 5, 1010 Wien, in Zimmer 119 Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Über den untenstehenden Link kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen zu den Unterlagen auf Deutsch, Französisch, oder Englisch direkt an die Französische Republik übermitteln.
Konsultation Mehrjähriger Energieplan
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Verfahrensrelevante Dokumente
Nachfolgend werden die auch in Frankreich kundgemachten Dokumente veröffentlicht. Einige hiervon liegen nur in Französisch vor. Zu diesen wurden Arbeitsübersetzungen erstellt, die mit * gekennzeichnet sind.
Entwurf Decree 03 (Französisch)
Entwurf Decree 03 (Englisch) *
Strategie Mobilität (Französisch)
Strategie Mobilität (Englisch)
Strategische Umweltprüfung (Französisch)
Strategische Umweltprüfung (Englisch)
Änderungsvergleich PPE 06 (Französisch)
Änderungsvergleich PPE (Englisch) *
Änderungsvergleich Mobilität (Französisch)
Änderungsvergleich Mobilität (Englisch)
Präsentation Öffentlichkeitsbeteiligung (Französisch)
Präsentation Öffentlichkeitsbeteiligung (Englisch) *
Stellungnahme Umweltbehörde (Französisch)
Stellungnahme Umweltbehörde (Englisch) *
Stellungnahme National Council for Ecological Transition (Französisch)
Stellungnahme National Council for Ecological Transition (Englisch) *
Stellungnahme Energiebeirat (Französisch)
Stellungnahme Energiebeirat (Englisch) *
Stellungnahme Electricity Public Service Charges Management Committee (Französisch)
Stellungnahme Electricity Public Service Charges Management Committee (Englisch) *
Stellungnahme Public Electricity Distribution System Committee (Französisch)
Stellungnahme Public Electricity Distribution System Committee (Englisch) *