Wiederherstellung & Ernährungssicherheit
Die Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zielt explizit auf die Herstellung der Ernährungssicherheit ab (Zielbestimmung in Artikel 1). Die Umsetzung der Verordnung soll einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Nachhaltigkeit und Resilienz der europäischen Lebensmittelsysteme liefern.
Die EU-Verordnung sieht vor, dass die natürliche Bestäubung durch Insekten erhöht werden soll: Bis 2030 soll der Rückgang der Bestäuber-Insekten aufgehalten werden, um in weitere Folge eine positive Entwicklung dieser Arten zu erreichen.
Mit weiteren Maßnahmen soll die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz durch Bindung von Kohlenstoff sowie zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion und damit Ernährungssicherung geleistet werden.
Widerstandsfähige Lebensmittelsysteme
Gesunde (Agrar)ökosysteme haben positive Auswirkungen auf die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und stärken die Widerstandsfähigkeit unserer Lebensmittelsysteme.
Der Bezug zu Lebensmitteln und Ernährungssicherheit findet sich auch in den Erwägungsgründen des Verordnungsvorschlages:
- Die Wiederherstellung von Ökosystemen wird bei der Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit von grundlegender Bedeutung sein. (Erwägungsgrund 16)
- Es hat sich gezeigt, dass sich die Wiederherstellung von Agrarökosystemen langfristig positiv auf die landwirtschaftlichen Erträge auswirkt. (Erwägungsgrund 20)
- Da Bestäuber Wildpflanzen und Kulturpflanzen bestäuben, sind sie von wesentlicher Bedeutung für das Funktionieren der Landökosysteme, für das Wohlergehen der Menschen und für die Ernährungssicherheit. (Erwägungsgrund 51)
- Nachhaltige, widerstandsfähige und durch biologische Vielfalt geprägte landwirtschaftliche Ökosysteme sind erforderlich, um sichere, nachhaltige, nahrhafte und erschwingliche Lebensmittel herzustellen. (Erwägungsgrund 54)
Ein im Jahr 2022 vom Joint Research Centre veröffentlichter Bericht zeigt, dass Verfahren zur Wiederherstellung der Natur langfristig betrachtet einen positiven Einfluss auf die Lebensmittelproduktion haben. Die Wiederherstellung von geschädigten und übernutzten Ökosystemen ist eine Art „Versicherungsvertrag“, um die langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz des Lebensmittelsystems sicherzustellen.
Die Bestäubung durch Insekten fördert Ernteerträge und Lebensmittelqualität. Wiederherstellungsmaßnahmen haben ein großes Potenzial Bestäuber zu fördern, etwa durch die Bereitstellung von Lebensräumen oder eine Verringerung ihrer Belastung mit Pestiziden. Die Lebensraumtypen in der Umgebung von Feldern haben einen positiven Effekt auf die Bestäubung der Feldfrüchte und die landwirtschaftliche Produktion. Auch Wiederherstellungsmaßnahmen in Waldökosystemen haben einen positiven Effekt auf die Häufigkeit von Bestäubern und die Fischbiomasse in Flüssen.
Auch die Qualität der Böden beeinflusst unsere Ernährungssicherheit. Erodierte Ackerflächen tragen stark zum Verlust der landwirtschaftlichen Produktion bei.
Brachflächen und ein erhöhtes Vorkommen von Bodenorganismen wirken sich positiv auf die Bodengesundheit und Ernteerträge aus, ebenso Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens (z.B. Gründüngung), zur Reduktion von Bodenverlust (z.B. reduzierte Bodenbearbeitung, Steinmauern) und zur Wiederherstellung von Aulandschaften (positiver Effekt auf die Wachstumsraten von Jungfischen).
Aussetzung von Maßnahmen bei möglicher Gefährdung der Ernährungssicherheit
Bei Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln kann die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Ökosystemen temporär ausgesetzt werden. Der Verordnungsvorschlag zielt in Agrarlandschaften vor allem auf ökonomische Anreize für die Renaturierung sowie gezielte Schulungen und Beratung ab. Enteignungen von Landeigentümer:innen werden dezidiert ausgeschlossen.