Vorläufige Bilanz der Luftqualität 2024
Die vorläufige Bilanz der Luftqualität des Umweltbundesamtes zeigt auch für das Jahr 2024 bei Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3) eine der niedrigsten Belastungen der letzten zwei Jahrzehnte.
Zu den wesentlichen Faktoren für die niedrige Luftschadstoffbelastung zählen der kontinuierliche Rückgang der NOx-Emissionen aus dem Straßenverkehr sowie die relativ milde Witterung in den Wintermonaten. Letztere wirkt sich durch geringere Emissionen aus der Raumheizung sowie günstige Ausbreitungsbedingungen positiv auf die Luftqualität aus.
Eine detaillierte Analyse der Luftgütedaten wird im Sommer 2025 im Jahresbericht der Luftgütemessungen in Österreich vorliegen.
Vorläufige Stickstoffdioxid-Bilanz 2024
Stickstoffdioxid (NO2) stammt vor allem aus dem Verkehr und wird vorwiegend von Dieselfahrzeugen emittiert.
Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) war 2024 etwas niedriger als jene des Jahres 2023 und setzt damit den abnehmenden Trend der letzten 20 Jahre fort. Wichtige Faktoren dafür sind strengere Abgasgrenzwerte für Neufahrzeuge und die Erneuerung wie auch die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte.
Die vorläufigen NO2-Jahresmittelwerte zeigen 2024 wie auch in den Jahren davor keine Überschreitungen des EU-Grenzwertes von 40 µg/m³. Der Grenzwert gemäß IG-L von 30 µg/m³ (Jahresmittelwert) wurde erstmals an keiner Messstelle überschritten.
Vorläufige Feinstaubbilanz 2024
Feinstaub stammt aus unterschiedlichen Quellen, wie Hausbrand, Verkehr, Industrie aber auch Landwirtschaft. Ein Teil des Feinstaubes bildet sich auch aus anderen Schadstoffen, sogenannten Vorläufersubstanzen. Feinstaub kann weiträumig verfrachtet werden, auch natürliche Quellen (z. B. Wüstensand) tragen zur Belastung bei.
Die meisten Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ für PM10 zeigt die vorläufige Feinstaubbilanz bis 29. Dezember 2024 in Graz (18 Tage).
Nach vorläufigen Daten wurde damit 2024 das Grenzwertkriterium nach IG-L für PM10 (Immissionsschutzgesetz-Luft; mehr als 25 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) an keiner Messstelle überschritten. Das Grenzwertkriterium der EU-Luftqualitätsrichtlinie (mehr als 35 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) für PM10 wurde wie in den Vorjahren nicht überschritten.
Die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) lagen in den meisten Bundesländern nach den vorläufigen Daten deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ und unter dem Niveau der Jahre bis 2018.
Trend der Feinstaubbelastung
Zuletzt wurden in den Jahren 2010 und 2011 großflächig Überschreitungen der IG-L-Grenzwerte für PM10 in Österreich registriert.
Die wesentlichen Faktoren für den Rückgang der Belastung sind einerseits günstigere meteorologische Ausbreitungsbedingungen – deutlich mildere Winter mit kürzeren Perioden, die von tiefen Temperaturen und ungünstigen Verhältnissen geprägt sind – andererseits ein Rückgang der Emissionen von PM10 und Vorläufersubstanzen sekundärer Partikel sowohl in Österreich als auch in den Nachbarstaaten.
Vorläufige Ozonbilanz 2024
Bei Ozon (O3) war die Belastung vergleichbar mit jener der letzten Jahre (seit 2020) und niedriger als in den Jahren davor.
Die Informationsschwelle wurde an zwei Tagen an sechs Messstellen in Nordostösterreich überschritten, 2023 an sechs Tagen an elf Messstellen, 2022 an sechs Tagen an zehn Messstellen. An 14 Messstellen wurde der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit (gemäß Ozongesetz) im Mittel über den Zeitraum 2022 - 2024 überschritten.
Überschreitungen gem. IG-L werden 2024 auch beim Schadstoff Schwefeldioxid verzeichnet: Der Kurzzeitgrenzwert wurde durch grenzüberschreitenden Schadstofftransport und Störfälle in Industriebetrieben an vier Messstellen überschritten, im Jahr 2023 waren es zwei Messstellen.
Neue EU-Richtlinie für Luftqualität: niedrigere Grenz- und Zielwerte
Luftverschmutzung schadet der Gesundheit schon bei deutlich niedrigeren Konzentrationen als den gesetzlichen Grenzwerten. Am 10. Dezember 2024 ist die neue EU-Richtlinie für Luftqualität in Kraft getreten. Diese Richtlinie sieht niedrigere Grenz- und Zielwerte vor, unter anderem für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, die ab 2030 einzuhalten sind.
Grundlage dafür sind die globalen Luftgüteleitlinien (Air Quality Guidelines, AQG) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2021. Diese Richtwerte dienen als Empfehlungen, wie die Bevölkerung besser vor der Belastung durch Luftschadstoffe geschützt werden kann.
Obwohl das Belastungsniveau in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, werden die aktuellen WHO-Richtwerte für Feinstaub (PM10 und PM2.5), Ozon (O3) und Stickstoffdioxid (NO2) nach wie vor in großen Teilen Österreichs überschritten.
Vorläufige Daten
Die vorläufige Bilanz der Luftqualität 2024 beruht auf vorläufigen Messdaten der Ämter der Landesregierungen und des Umweltbundesamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Qualitätssicherung der Daten wird im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen, Änderungen gegenüber den vorläufigen Daten sind daher möglich.
Grenzwerte für Feinstaub und NO2 sowie Zielwerte für Ozon ebenso wie Vorgaben für die Messung und Berichterstattung sind im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und im Ozongesetz festgelegt. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen sind entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch die Landeshauptleute auszuarbeiten und umzusetzen.
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