EU-Standards für E-Abfälle
Umweltbundesamt erarbeitet Vorschlag für erweiterte Mindestanforderungen an Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Elektroschrott ist einer der am stärksten zunehmenden Abfallströme in der EU. Die Anforderungen an die sachgemäße Behandlung sind in der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste of Electrical and Electronic Equipment, kurz WEEE-Richtlinie) festgelegt und haben sich in den letzten 20 Jahren nicht geändert. Das Umweltbundesamt hat nun im Auftrag der Europäischen Kommission analysiert, wie die bestehenden Mindestanforderungen an die Sammlung und Behandlung der Altgeräte in der EU umgesetzt werden und wo bei EU-Vorgaben nachgeschärft werden sollte.
Genug genormt?
Die WEEE-Richtlinie der EU gibt den Rahmen für die sachgemäße Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor. Etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben nationale Mindestanforderungen erlassen, die über die Vorgaben der WEEE-Richtlinie hinausgehen. In den restlichen Mitgliedsstaaten gibt es solche Vorgaben nicht. Als Best Practice in der EU gelten die Normen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Standards. Diese Normen regeln Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und unterstützen Unternehmen dabei, die Altgeräte entsprechend der Vorgaben der WEEE-Richtlinie zu behandeln. Derzeit erfüllt etwa ein Fünftel, das sind rund 630 von rund 3.000 europäischen Behandlungsanlagen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die Anforderungen dieser Normen.
Vorschlag für Mindestanforderungen
Die ExpertInnen des Umweltbundesamts haben auf Basis ihrer Analysen und im Dialog mit Stakeholdern einen Vorschlag für erweiterte Mindestanforderungen entwickelt. Sie umfassen Elemente der Normen zur Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und ausgewählte Anforderungen von EU-Mitgliedsstaaten. Elektronik-Altgeräte, die aus der EU exportiert werden, müssen nachweislich nach den Vorgaben der WEEE-Richtlinie behandelt werden. Für diesen Nachweis empfiehlt das Umweltbundesamt, dass die Behandlung in Anlagen erfolgen muss, die nach internationalen Standards zertifiziert sind oder von unabhängigen AuditorInnen geprüft werden.
Erweiterte Mindeststandards können zusätzliche Kosten für Sammler und Behandler sowie für Produzenten verursachen, z.B. durch zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung, Verbesserungen bei der Schadstoffentfrachtung oder durch externe Audits. Gleichzeitig werden aber auch Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren reduziert und es können neue Arbeitsplätze geschaffen werden.