Luftqualitätsrichtlinie
Am 20. November 2024 wurde die neue Luftqualitätsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 10. Dezember 2024 in Kraft. Danach bleiben zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung. Die Richtlinie sieht neben anderen Regelungen neue Grenzwerte vor, unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die ab 2030 einzuhalten sind. Grundlage dafür sind neue Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO).