Luftqualitätsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2022 einen Vorschlag für die Überarbeitung der EU-Richtlinien für Luftqualität veröffentlicht. Der Vorschlag sieht neue Grenzwerte vor, unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die ab 2030 einzuhalten sind. Grundlage dafür sind neue Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Nach der Einigung im Februar 2024 zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission wurde die Richtlinie am 20. November im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 10. Dezember in Kraft. Danach bleiben zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinien seit 2024

FAQs zur neuen Richtlinie für Luftqualität,  die strengere Grenzwerte, zusätzliche Anforderungen an Luftqualitätspläne, Messung neuer Schadstoffe und Großmessstellen vorsieht.

Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte

Standards für Luftqualität der neuen Luftqualitätsrichtlinie, bestehende Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte in Österreich sowie Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO. 

Belastung im Vergleich zu neuen Luftqualitätsstandards

Ein erster Vergleich der neuen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte für 2030 mit den aktuellen Messwerten zeigt mögliche Überschreitungen vor allem bei PM2,5, PM10, NO2 und Ozon.