Luftqualitätsrichtlinie

Am 20. November 2024 wurde die neue Luftqualitätsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 10. Dezember 2024 in Kraft. Danach bleiben zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung. Die Richtlinie sieht neben anderen Regelungen neue Grenzwerte vor, unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die ab 2030 einzuhalten sind. Grundlage dafür sind neue Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie

FAQs zur neuen Richtlinie für Luftqualität,  die strengere Grenzwerte, zusätzliche Anforderungen an Luftqualitätspläne, Messung neuer Schadstoffe und Großmessstellen vorsieht.

Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte

Standards für Luftqualität der neuen Luftqualitätsrichtlinie, bestehende Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte in Österreich sowie Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO. 

Belastung im Vergleich zu neuen Luftqualitätsstandards

Ein erster Vergleich der neuen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte für 2030 mit den aktuellen Messwerten zeigt mögliche Überschreitungen vor allem bei PM2,5, PM10, NO2 und Ozon.