Bewertung des Erhaltungsgrads der Natura 2000-Schutzgüter
Empfehlungen für die Bewertung des Erhaltungsgrads von Lebensräumen und Arten
Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen“ (Art. 2).
Die FFH-Richtlinie definiert allgemein, was unter "günstiger Erhaltungszustand" zu verstehen ist (Art.1). In den Art. 17-Berichten wird der Erhaltungszustand jeweils anhand von vier Parametern bewertet. Jeweils einer der Parameter bewertet den Erhaltungsgrad von konkreten Vorkommen („Struktur & Funktionen“ bei den Lebensraumtypen, „Habitat der Arten“ für Arten).
Unter der Leitung des Umweltbundesamtes wurden Indikatoren und Schwellenwerte für die Lebensraumtypen und Arten des Natura 2000-Netzwerkes entwickelt, mit denen der Erhaltungsgrad bewertet werden kann.
Der Bericht "Entwicklung von Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Schutzgüter" behandelt 80 Vogelarten, 91 (weitere) Tier- und Pflanzenarten und 65 Lebensraumtypen.