Feinstaubbelastung im Jänner 2017
Die niedrigen Temperaturen im Jänner 2017, dadurch bedingte hohe Emissionen und Inversionswetterlagen brachten eine gesundheitsgefährdende Begleiterscheinung mit sich. Insbesondere in der zweiten Jännerhälfte 2017 traten in großen Teilen Österreichs, v. a. im Nordosten und Südosten, deutlich erhöhte Feinstaubkonzentrationen auf.
Der Grenzwert – das ist ein PM10-Tagesmittelwert über 50 µg/m³ – wurde an vielen Messstellen im Burgenland, in Kärnten und der Steiermark an 16 bis 20 Tagen, in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und in Wien an 10 bis 15 Tagen im Laufe des ersten Monats des Jahres 2017 überschritten. Die zulässige Anzahl der Tage mit Überschreitungen ist gesetzlich festgelegt: gemäß Immissionsschutzgesetz Luft dürfen nicht mehr als 25 Tage im Laufe eines Kalenderjahres Feinstaubbelastungen mit einem PM10-Tagesmittelwert über 50 µg/m³ aufweisen, gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie nicht mehr als 35 Tage.
Die wesentlichen Einflussfaktoren für die hohe Belastung im Jänner 2017 waren sehr ungünstige Ausbreitungsbedingungen – niedrige Windgeschwindigkeiten und Inversionslagen, das heißt Wettersituationen, in denen sich der Feinstaub in bodennahen Luftschichten anreichert – und, bedingt durch die tiefen Temperaturen, hohe Emissionen aus regionalen und insbesondere städtischen Quellen (z.B. aus dem Hausbrand und dem Verkehr). Im Unterschied zu vergangenen Jahren mit hoher Feinstaubbelastung spielte im Jänner 2017 der Schadstofftransport aus dem Ausland nur eine geringe Rolle.
Laut Wettervorhersage der ZAMG ist in den nächsten Tagen eine Wetteränderung in Sicht. Die ExpertInnen des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass damit auch die Feinstaubbelastung zurückgehen wird.
Die Analyse beruht auf vorläufigen Daten aus den Luftgütemessungen der Ämter der Landesregierungen und des Umweltbundesamtes.
Verursacher der Feinstaubbelastung
Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist auf direkte Emissionen und auf die Bildung sogenannter sekundärer Partikel zurückzuführen. Der Großteil der österreichischen Feinstaub-Emissionen im Winter werden durch den Hausbrand, den Verkehr (inkl. Aufwirbelung) sowie Industrie und Gewerbe verursacht. In der Industrie sowie im Kleinverbrauch entsteht Feinstaub bei Verbrennungsprozessen (Öfen, Heizungen), wobei im Sektor Kleinverbrauch die Emissionen vorwiegend aus manuell bedienten Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe stammen. Im Verkehrssektor gelangt einerseits Feinstaub aus Motoren – vorrangig aus Dieselmotoren – in die Luft, andererseits entsteht Staub aber auch durch Brems- und Reifenabrieb und durch Aufwirbelung auf der Straße. In der Industrie tragen auch die mineralverarbeitende Industrie und der Bausektor zur Staubbelastung bei. Die Landwirtschaft kann durch Emissionen von Ammoniak (einem wichtigen Bestandteil sekundärer Partikel) zur Feinstaubbelastung beitragen.
Im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) werden Grenzwerte für Feinstaub, sowie Vorgaben für die Messung und Berichterstattung festgelegt. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen sind entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch die Landeshauptleute umzusetzen.