Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist in der EU streng geregelt.
Die EU plant den Umgang mit neuen Gentechnikmethoden in der Pflanzenzucht und der Landwirtschaft neu zu regeln. Daran knüpfen sich viele Fragen.
In Österreich und der EU unterliegen die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) strengen gesetzlichen Regelungen.
Ohne Zulassung dürfen in der EU weder gentechnisch verändertes Saatgut, noch GV Lebens- und Futtermittel verwendet werden.
Durch eine verpflichtende Risikoabschätzung vor dem Einsatz von GVO in Europa, sollen mögliche nachteilige Effekte auf Mensch und Umwelt verhindert werden.
Wir screenen, identifizieren und quantifizieren GVO in Lebens- und Futtermitteln.
Das Biosafety Clearing House enthält die von allen Vertragsparteien gemeldeten Informationen zu GVO in standardisierter, durchsuchbarer Form.