Feinstaubbelastungen in den Wintermonaten
Winterliche Wetterlagen mit Hochnebel und geringen Windgeschwindigkeiten, wie sie Anfang November 2024 in Österreich Einzug gehalten haben, führen dazu, dass Schadstoffe nicht abtransportiert werden können. Sie sammeln sich in den unteren Luftschichten wie unter einer Glocke. Feinstaubbelastungen sind damit erhöht. Die Empfehlung insbesondere für empfindliche Bevölkerungsgruppen: Aktivitäten im Freien möglichst vermeiden. Die Wetterlage wird gegen Ende der Woche wieder eine Entlastung bringen.
In den letzten Tagen kam es in Österreich insbesondere in den Ballungsräumen im Osten Österreichs - an mehreren Messstellen in Wien, in Niederösterreich, in Oberösterreich (Linz, Traun), im Burgenland (Eisenstadt) - und in der Steiermark (Graz) zu Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwerts von 50µg/m³ für den Tagesmittelwert. An weiteren Messstellen in diesen Bundesländern lagen die Konzentrationen knapp unter 50 µg/m3.
Österreich ist aufgrund der topographischen Gegebenheiten mit vielen Tal- und Beckenlagen besonders von dieser Problematik betroffen. Dies ist auch ein Grund für die – vor allem in früheren Jahren - häufigen Überschreitungen von Grenzwerten (Feinstaub, NO2) in inneralpinen Lagen oder Beckenlagen wie etwa in Graz. Die erhöhten Konzentrationen können insbesondere für Menschen mit empfindlichen Atemwegen oder Vorerkrankungen eine Belastung sein. Besonders Neugeborene, Schwangere und gesundheitlich Vorbelastete sollten längere Aufenthalte im Freien meiden, während für gesunde Personen ein Aufenthalt im Freien unbedenklich ist, solange keine Überanstrengung stattfindet.
Die Wetterlage hat einen massiven Einfluss auf die Schadstoffkonzentration von Feinstaub in der Außenluft. Generell ist die Belastung mit Feinstaub in den Wintermonaten deutlich höher als im Sommer. In den kalten Monaten sind Festbrennstoff-Hausheizungen die bedeutendste Feinstaub-Quelle (neben Verkehr und Industrie). Zusätzlich sind auch die Ausbreitungsbedingungen ungünstiger als in den Sommermonaten, das heißt, Schadstoffe in der Luft werden langsamer abtransportiert, vermischt oder ausgewaschen und können sich daher aufkonzentrieren (Inversionswetterlagen). Der Wechsel zu einer Wettersituation mit stärkerem Wind führt zu einer raschen Abnahme der Belastung. Bei Sonnenschein und leichtem Wind im Sommer werden die Luftmassen gut durchmischt und die Schadstoffe rasch verdünnt.
„Niedrigere Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe, wie von der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgesehen, werden die gesundheitlichen Wirkungen enorm reduzieren.“
Die zulässige Anzahl der Tage mit Überschreitungen ist gesetzlich festgelegt: gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft dürfen nicht mehr als 25 Tage im Laufe eines Kalenderjahres Feinstaubbelastungen mit einem PM10-Tagesmittelwert über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) aufweisen, gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie nicht mehr als 35 Tage. Mit der neuen Luftqualitätsrichtlinie werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. Die WHO-Empfehlungen sind zwar damit noch nicht vollständig umgesetzt, aber jede Verbesserung der Luftqualität führt zu einer Reduktion des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung.
Die von der Europäische Kommission vorgelegten Szenarien zur Entwicklung der Krankheitslast zeigen, dass die gesundheitlichen Belastungen bei Einhaltung strengerer Grenzwerte bis 2030 in Europa deutlich zurückgehen. Die neue Luftqualitätsrichtlinie fordert auch die zeitnahe und transparente Information der Öffentlichkeit. Dabei wird auf den Schutz empfindlicher Bevölkerungsgruppen, also Neugeborene, gesundheitlich Vorbelastete und Schwangere, besonderer Fokus gelegt. Die Mitgliedstaaten sollen einen nationalen Luftqualitätsindex (LQI) etablieren, der stündlich aktualisiert und einfach zugänglich über die Belastungen informiert. Neu ist, dass die Öffentlichkeit im Falle hoher Belastung über möglicherweise auftretende gesundheitliche Effekte informiert werden soll und passende Verhaltensempfehlungen gegeben werden sollen. Die neue Luftqualitätsrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Umweltbundesamt unterstützt das BMK bei diesem Prozess.
Das Umweltbundesamt liefert seit vielen Jahren tagesaktuelle Daten zur Überschreitungsstatistik für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon.
Links
Karte mit aktuellen Schadstoffbelastungen
Überschreitungsstatistik
Fragen und Antworten zur Luftqualitätsrichtlinie
Serviceinfos der Stadt Wien Vorhersage (GeoSphere Austria)Europaweite Vorhersage (Copernicus Atmosphere Monitoring Service)Luftqualitätsindex der Europäischen Umweltagentur, inkl. App