CLP-Basic
Die Grundlagen des europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems sowie die Mitteilungsverpflichtung an Giftinformationszentralen gem. CLP Art.45
Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und ist seit 20. Jänner 2009 in Kraft. Sie basiert auf dem sogenannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS. Eine weitere wichtige Neuerung im Rahmen der CLP-Verordnung sind die durch Art. 45 in Verbindung mit dem neuen Anhang VIII der CLP-Verordnung umfassenden Meldeverpflichtungen für Unternehmen an Giftinformationszentralen.
Diese gelten
- für neue Gemische zur Verwendung durch Verbraucher:innen:
ab 1. Jänner 2021 - für neue Gemische zur gewerblichen Verwendung:
ab 1. Jänner 2021 - für neue Gemische zur industriellen Verwendung:
ab 1. Jänner 2025
Die Übergangsfrist für am Markt befindliche Gemische endet am 1. Jänner 2025. Um jene in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sein.
Umweltbundesamt-Expert:innen bieten Ihnen in diesem Seminar Informationen zu folgenden Themen:
- Die grundlegenden Bestimmungen und Elemente der CLP-Verordnung
- Kennzeichnungsbestimmungen
- Informationsanforderungen gem. Art. 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung
- Verpflichtungen und Fristen
- Das ECHA Poison Centre Notification Portal: ab wann ist es verfügbar? Wie ist es zu handhaben?
- UFI-Generator, PCN-Dossier und IUCLID: was ist das, wofür benötige ich es und wie verwende ich es?
Die REACH-Workshop Reihe findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Umweltbundesamtes statt, in Ausnahmefällen werden Workshops online abgehalten.
Teilnahmegebühr
880€ zzgl. USt.
Zielgruppe
Beschäftigte in Betrieben, die mit Chemikalien umgehen oder mit der für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen gemäß CLP-Verordnung betraut sind.
Stornobedingungen
Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen!
Storno: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn gratis. Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn erlauben wir uns, 25% Bearbeitungsgebühr, bei Storno von weniger als 3 Tagen, den vollen Seminarbeitrag in Rechnung zu stellen.
Selbstverständlich kann der gebuchte Platz ersatzweise auch von einer anderen Person belegt werden oder auf einen unserer weiteren REACH-Workshop Reihe (im selben Kalenderjahr) umgebucht werden.
Muss die Veranstaltung seitens des Veranstalters ersatzlos abgesagt werden, werden selbstverständlich keine Teilnahmegebühren verrechnet.
Anmeldung
Anfragen bitte an chemikalienseminare@umweltbundesamt.at