Lärmschutz in Österreich
Lärm - insbesondere Verkehrslärm - ist eine Begleiterscheinung steigender Mobilität und Technologie unserer Gesellschaft.
Er stellt für viele Menschen eine Belastung und ein Ärgernis dar.
Lärmbekämpfung ist in Österreichs Recht eine Querschnittsmaterie und wird jeweils im Zusammenhang mit anderen Verwaltungsangelegenheiten wahrgenommen. Es gibt kein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm, sondern zahlreiche Bestimmungen über Lärmemissionen und Lärmimmissionen. Je nach Rechtsmaterie liegt auch die Zuständigkeit bei unterschiedlichen Behörden.
Den unterschiedlichen Regelungen entsprechend gibt es nur für manche Lärmarten feste Grenzwerte.
Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen sind notwendig, um Lärm zu vermeiden oder vermindern. Zum Beispiel kann durch die räumliche Trennung von stark befahrenen Verkehrswegen und Wohngebieten das Auftreten von Konflikten von vornherein vermieden werden. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Raum- und Verkehrsplanung, das in der Ortsentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Grenzwerte für Neufahrzeuge und Reifen sowie die Reifenkennzeichnung werden auf europäischer Ebene festgelegt und wirken flächendeckend. Tempolimits wirken lokal, sind aber effizient und schnell realisierbar. Die Reduktion von Lärm an der Quelle zählt zu den zentralen Maßnahmen der Bekämpfung von allen Lärmarten.
Der Straßenverkehr ist die am häufigsten genannte Ursache für die Störung durch Lärm.
Ihre Fragen zum Thema Lärm richten Sie bitte an