Vorläufige Feinstaubbilanz 2016
Die Feinstaub-Belastung des Jahres 2016 lag in Österreich deutlich unter dem Durchschnitt der letzten 15 Jahre und ist damit ähnlich wie in den bisher am niedrigsten belasteten Jahren 2014 und 2015. Besonders niedrig belastet waren der Norden und Nordosten. Zahlreiche Messstellen in Wien, Nieder- und Oberösterreich registrierten 2016 die wenigsten Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert von 50 µg/m³ seit Beginn der Messung. Überschreitungen des Grenzwertkriteriums nach IG-L, Immissionsschutzgesetz Luft (mehr als 25 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³) wurden 2016 an zwei Messstellen in Kärnten (Klagenfurt und Ebenthal) und an vier Messstellen in der Steiermark (Graz) registriert.
Das Grenzwertkriterium der EU-Luftqualitätsrichtlinie für PM10 für den Tagesmittelwert (in einem Kalenderjahr dürfen nicht mehr als 35 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ liegen) wurde entsprechend der vorläufigen Daten im Jahr 2016 an zwei Messstellen in Graz überschritten (Graz Don Dosco an 37 Tagen, Graz Süd an 36 Tagen).
Die vorläufige Feinstaubbilanz 2016 beruht auf vorläufigen Daten aus den Luftgütemessungen der Ämter der Landesregierungen und des Umweltbundesamtes. Die Qualitätssicherung der Daten wird im zweiten Quartal 2017 abgeschlossen, erst damit werden auch die definitiven Grenzwertverletzungen festgestellt.
Der wesentlichste Faktor für die vergleichsweise niedrige Belastung 2016 war – wie schon 2014 und 2015 – das warme Wetter in allen Wintermonaten (Jänner bis März sowie Oktober bis Dezember). Inversionslagen, d.h. Wettersituationen, in denen sich der Feinstaub in bodennahen Luftschichten anreichert, sowie grenzüberschreitender Schadstofftransport aus Ostmitteleuropa traten vergleichsweise selten auf.
WHO-Richtwert für Feinstaubbelastung
Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Richtwert für den maximalen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ - also gar keine Überschreitungen von 50 µg/m³ – wurde in Österreich im Jahr 2016 an nahezu allen Messstellen überschritten. Der WHO-Richtwert für den Jahresmittelwert von 20 µg/m³ wurde an etwa 40% der Messstellen überschritten.
Das Umweltbundesamt führt derzeit eine Ursachenanalyse für den Rückgang der Feinstaubbelastung in Österreich durch, die Ergebnisse werden im Frühjahr 2017 vorliegen.
Verursacher der Feinstaubbelastung
Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist auf direkte Emissionen und auf die Bildung sogenannter sekundärer Partikel zurückzuführen. Der Großteil der österreichischen Feinstaub-Emissionen wird von den Sektoren Industrie (36%), Landwirtschaft (21%), Kleinverbrauch (19%) und Verkehr (18%) verursacht (Daten aus 2015). In der Industrie sowie im Kleinverbrauch entsteht Feinstaub bei Verbrennungsprozessen (Öfen, Heizungen), wobei im Sektor Kleinverbrauch die Emissionen vorwiegend aus manuell bedienten Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe stammen. In der Industrie tragen auch die mineralverarbeitende Industrie und der Bergbau (z.B. durch Schüttgutumschlag) zur Staubbelastung bei. Im Verkehrssektor gelangt einerseits Feinstaub aus Motoren – vorrangig aus Dieselmotoren – in die Luft, andererseits entsteht Staub aber auch durch Brems- und Reifenabrieb und durch Aufwirbelung auf der Straße. In der Landwirtschaft wird Staub durch die Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Tierhaltung freigesetzt.
Vor allem im Osten Österreichs stellen sekundäre Partikel, die aus gasförmigen Vorläufersubstanzen (SO2, NOx, NH3) gebildet werden, einen nennenswerten Teil der PM10-Belastung dar. Die Hauptquellen der Vorläufersubstanzen sind im Fall von SO2 Kraftwerke und Industrieanlagen (v.a. in Ostmitteleuropa), für NOx der regionale Straßenverkehr und für NH3 die regionale Landwirtschaft.
Im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) werden Grenzwerte für Feinstaub, sowie Vorgaben für die Messung und Berichterstattung festgelegt. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen sind entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch die Landeshauptleute umzusetzen.