Fragen und Antworten zur neuen Methodik

Warum wird die neue Methode und deren Ergebnisse entkoppelt vom Beschluss der Bodenstrategie veröffentlicht?

Die neue Methode wurde vom Umweltbundesamt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK erarbeitet. Mit den neuen Bodenzahlen 2022 (Baseline 2022) wurde eine Datenbasis geschaffen, die von allen ÖROK Mitgliedern anerkannt wird. Begriffsverwirrungen zwischen Flächeninanspruchnahme, Bodenversiegelung und Flächenwidmung werden geklärt und führen zu einer Versachlichung der Diskussion.

Warum ist eine neue Methode zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme notwendig geworden?

Die nach der alten Methode berechneten Bodenzahlen beruhten ausschließlich auf statistischen (nicht räumlichen) Daten der Regionalinformation des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Die BEV Datengrundlage (Nutzungsarten der digitalen Katastralmappe) wurde für rein steuerliche Zwecke (Grundsteuer) konzipiert, jedoch nie als Monitoringsystem für Veränderungen der Flächen angelegt. Deshalb war keine Verschneidung mit anderen Geodatensätzen (z.B. wertvollen landwirtschaftlichen Böden, Schutzgebiete etc.) möglich.

Was ist der Unterschied gegenüber der alten Methode?

  • Die neue Methode vereint alle aktuellen und österreichweit verfügbaren Behörden- und Fernerkundungsdaten. Erstmals werden alle relevanten Daten von Bund und Ländern zu Bodenbedeckung und Landnutzung herangezogen.
  • Die neue Berechnungsmethode stellt eine wesentliche Verbesserung in der räumlichen und thematischen Genauigkeit dar. Die Ergebnisse liegen erstmals als grundstücksgenauer GIS-Datensatz vor und werden kartografisch auf Gemeinde-, Bezirks-, Bundesland- und Bundesebene dargestellt.
  • Auch die Veränderungen zwischen den einzelnen Flächenkategorien (z.B. von landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungsflächen) können exakt ausgewiesen werden.
  • Durch die regelmäßige Aktualisierung der Datenbasis liefert die Methode geeignete Zahlen für das künftige Monitoring.

Worin liegt der größte Mehrwert der neuen Methode?

Der größte Mehrwert der neuen Methode liegt im Monitoring von Veränderungen, die erstmals räumlich explizit dargestellt werden können: Damit ist ganz klar erkennbar, wo und auch wann eine Änderung konkret stattgefunden hat. Das war bei der alten Methode, die nur auf statistischen Daten des BEV basierte, nicht möglich. Hier wurden Änderungen der Nutzungsinformation erst dann erkenntlich, wenn diese von den Vermessungsämtern in der digitalen Katastralmappe DKM eingetragen wurde. Diese Aktualisierungen erfolgten nicht systematisch und zeitlich verzögert.

Die neue Methode ist einzigartig in Europa, da erstmalig alle Daten der Verwaltung integrativ verwendet werden.

Auf welcher Datengrundlage beruht die neue Methode?

Die neue Methode vereint die besten und aktuellsten österreichweit verfügbaren Behörden- und Fernerkundungsdaten, unter anderem:

  • Gebäude (Digitales Landschaftsmodell)
  • GIP – Graphenintegrationsplatform (erlaubt eine akkurate Darstellung des öffentlichen Straßennetzes)
  • INVEKOS (zur Feststellung landwirtschaftliche genutzter Flächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme gezählt werden)
  • Waldkarte des Bundesforschungszentrums für Wald BFW (zur Feststellung von Waldflächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme gezählt werden)
  • aktuelle Gebietsnutzung (Digitales Landschaftsmodell)
  • LISA light (Bodenbedeckung aus Orthofotos)
  • Aggregierte Flächenwidmungsdaten der Länder und Gemeinden
  • AGWR Adress- Gebäude und Wohnungsregister
  • COPERNICUS-Fernerkundungsdate der ESA (europäisches Programm)

Welche Ergebnisse liefert die neue Methode?

Die Ergebnisse der neuen Methode erlauben Rückschlüsse auf:

Flächeninanspruchnahme durch:
  • Modul 10: Verkehrsflächen
  • Modul 21: gewidmetes Bauland
  • Modul 22: Flächen außerhalb des gewidmeten Baulandes
  • Modul 30: Freizeit und Erholungsflächen
  • Modul 40: Ver- und Entsorgungsflächen
  • Modul 50: Energieflächen (Windkraft, PV, Strommasten)
Versiegelung:
  • Differenzierung der o.a. Module in zwei Klassen:
    • versiegelt
    • unversiegelt

Innerhalb jedes Moduls werden weitere Kategorien (z.B. nach Straßentyp, bei Bauland nach Wohnnutzung vs. Gewerbe-/Industrienutzung) unterschieden. Für jede Kategorie wird die Flächeninanspruchnahme erfasst und davon die versiegelte Fläche ermittelt. Aus den Rohdaten werden verschiedene Indikatoren berechnet (Flächeninanspruchnahme pro Einwohner:in, pro Dauersiedlungsraum, Anteil der Versiegelung in Prozent, Anteil der Baulandreserven, etc.).

Auf welches Jahr beziehen sich die aktuellen Ergebnisse? In welchen Intervallen werden die Zahlen künftig berechnet?

Erstmalig liegen die Daten für 2022 vor (Baseline 2022). Die Methodik für die Erfassung von Veränderungen wird im Laufe des Jahres 2024 entwickelt und plausibilisiert. Die erstmalige Veröffentlichung des 3-jährigen Veränderungsintervalls (2022-2025) für die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2025. 

Auf welcher Ebene können die Ergebnisse dargestellt werden?

Die Flächeninanspruchnahme wird grundstücks- und parzellengenau berechnet. Die Veröffentlichung erfolgt mit statistischen Kennwerten auf Gemeinde-, Bezirks-, Bundesländer- und Bundesebene. Die Berechnung der Versiegelung erfolgt in einer Auflösung von 1 x 1 Meter. Die Ergebnisse werden auf Gemeindeebene dargestellt. 

Wie entwickelt sich die Flächeninanspruchnahme in Österreich, wie sehen die Trends aus?

Mit der Erfassung der Veränderungen von 2022 - 2025 wird erstmalig eine Quantifizierung von Veränderungen nach der neuen Methodik möglich sein. Um Trends feststellen zu können, sind jedoch mindestens zwei Veränderungszeiträume (1. Zeitraum: 2022 - 2025; 2. Zeitraum 2025 - 2028) erforderlich.

Eine stabile Bewertung, ob die Flächeninanspruchnahme zu- oder abnimmt, ist Ende 2028 möglich. Jährliche Näherungsschätzungen sind ab 2026 technisch möglich.

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass in Österreich bislang 5.648 km² (2022) in Anspruch genommen wurden. Die bisher veröffentlichten Zahlen waren um 120 km² (5.768 km² 2020) höher. Wie kommt dieser Unterschied zustande?

Nach der alten Methode wurden Forststraßen in der der Digitalen Katastralmappe (DKM) Regionalinformation bis 2012 als Straßen gekennzeichnet und der Flächeninanspruchnahme zugerechnet. Mit der Änderung der Benützungsarten-Nutzung-Verordnung wurden Forststraßen ab 2013 sukzessive dem Wald zugeordnet. Nach der neuen Methode werden alle Forststraßen separat erfasst und  nicht der Flächeninanspruchnahme hinzugerechnet.

Gärten wurden nach der alten Methode immer der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, auch wenn sie außerhalb der Baulandwidmung liegen. In der neuen Methode werden nur mehr Gärten, die unmittelbar an ein bebautes Grundstück angrenzen, der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, wenn sie sich außerhalb der Baulandwidmung befinden.

Viele Windkraftanlagen stehen auf Flächen, die in der DKM als „Betriebsflächen“ ausgewiesen sind. Diese Flächen werden nach der neuen Methode als „Energieflächen“ im Monitoring erfasst. Da derzeit nicht für alle Energieflächen eine vollständige Flächenerfassung zur Verfügung steht, werden Energieflächen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Energieflächen stellen allerdings keine Flächeninanspruchnahme dar.

Bislang (2020) wurden 41% der in Anspruch genommenen Flächen versiegelt jetzt ist der Versiegelungsgrad 52%. Warum weichen diese Werte so stark voneinander ab?

Die Versiegelung nach der alten Methode war mit 41% deutlich niedriger, da insbesondere Flächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme zählen, in dieser Methode mitberücksichtigt wurden. Dies betrifft beispielsweise Waldflächen im Eigentum von ASFINAG oder ÖBB, die trassenbegleitend als Objektschutzwald zur Straße bzw. Bahn gezählt wurden. In der neuen Methode sind diese Flächen jedoch nicht mehr Teil des „Verkehrssystems“, sondern Teil des Waldes. 

Weiters wurden nach der alten Methode viele Forststraßen und begleitende Böschungen der Flächeninanspruchnahme zugerechnet. Nach der neuen Methode sind diese Forststraßen nicht mehr als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst. Da die Forststraßen generell einen geringeren Versiegelungsgrad aufweisen – aufgrund des hohen Anteils an Böschungsflächen – hat dies den Versiegelungsgrad nach der alten Methode gesenkt.

Gärten wurden nach der alten Methode immer der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, auch wenn sie außerhalb der Baulandwidmung lagen. Nach der neuen Methode werden nur mehr Gärten, die unmittelbar an ein bebautes Grundstück angrenzen der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, wenn sie sich außerhalb der Baulandwidmung befinden. Durch den Wegfall dieser speziellen zu 100% unversiegelten Gartenflächen steigt der Versiegelungsgrad nach der neuen Methode statistisch an.

Wie hoch ist die tägliche Flächeninanspruchnahme in Österreich?

Da die neue Methode für das Referenzjahr 2022 erstmalig erstellt wurde, können erst mit dem nächsten Updateintervall (Referenzjahre 2023, 2024 und 2025) Veränderungen berechnet werden.

Die Berechnungen für die Veränderungsperiode  2022 - 2025 stehen in der 2. Jahreshälfte 2025 zur Verfügung.

Für eine verlässliche Beurteilung der Zeitreihe sind jedoch mindestens zwei Veränderungsperioden erforderlich. Eine stabile Bewertung der Trends ist daher erst Ende 2028 möglich. Jährliche Näherungsschätzungen sind ab 2026 technisch möglich.

Werden Hausgärten oder Obstgärten zu den versiegelten Flächen gezählt?

NEIN, denn nur tatsächlich versiegelte Flächen werden auch als solche mitgezählt. Hausgärten bzw.  Gartenflächen zählen aber sehr wohl zur Flächeninanspruchnahme, sofern keine landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet. Wenn Obstgärten als landwirtschaftliche Flächen geführt werden, zählen diese auch nicht zur Flächeninanspruchnahme. Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die landwirtschaftliche Nutzung eingestellt oder aufgegeben wird und diese Flächen in der DKM als „Hausgärten“ geführt werden, zählen sie zur Flächeninanspruchnahme, aber niemals zur Bodenversiegelung. Als versiegelt gilt nur, was auch tatsächlich versiegelt ist.

Wer berechnet die Daten – das BEV oder das Umweltbundesamt?

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist einer der Hauptlieferanten für die grundlegenden Basis- und Fachdaten. Die Berechnung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung selbst liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BEV, sondern erfolgt im Auftrag der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) durch das Umweltbundesamt.

Warum werden zusätzlich zu den statistischen Daten auch Geodaten veröffentlicht?

Die Geodaten ermöglichen den Blick auf die räumliche Verteilung und konkrete Verortung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung. Daher sind sie eine ideale Ergänzung zu den statistischen Daten und helfen insbesondere bei räumlichen Analysen und Planungen.

Wodurch unterscheiden sich die Geodaten von den statistischen Daten?

Die statistischen Daten geben summierte Werte pro Gemeinde wieder. Die Geodaten geben die exakte räumliche Verortung wieder. Die Flächeninanspruchnahme wird auf Ebene von Grundstücken, die Bodenversiegelung sogar für jeden einzelnen Quadratmeter dargestellt. 

Wie wurden die Geodaten erhoben?

Die Geodaten ergeben sich aus der Zusammenschau und der modellbasierten Zusammenstellung von öffentlichen Verwaltungsdaten mit exaktem Raumbezug, die wiederum die einzelnen Elemente, wie Straßen, Gebäude, Verkehrsraum, Siedlungsflächen, Freizeitflächen und andere repräsentieren.

Welche Flächen sind in den Geodaten nicht enthalten?

Die Geodaten geben die Ausdehnung der Flächeninanspruchnahme wieder. Landwirtschaftsflächen, Wald, Gewässer oder alpine Hochlagen (ohne baulicher Nutzung) zählen nicht zur Flächeninanspruchnahme und werden nicht dargestellt. Die Flächen für erneuerbare Energien werden aufgrund unvollständiger Datengrundlagen (v.a. PV-Freiflächenanlagen) ebenfalls nicht abgebildet.

Wer kann die Geodaten verwenden, für welche Anwendungen eignen sie sich?

Die Geodaten können mithilfe eines geografischen Informationssystems verarbeitet werden. In erster Linie handelt es sich um Daten für Expert:innen zur Nutzung bei speziellen Anwendungen wie z.B. in Planungsprozessen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen.