Österreichisches Biosafety Clearing House
Östereichische Informationen zur Gentechnik
Das Biosafety Clearing House (BCH) bildet gemäß Artikel 20 des Cartagena Protokolls das Instrument für den Austausch von Informationen, die für das Funktionieren des Protokolls notwendig sind.
Gesammelte Informationen zu Gentechnik (Behörden, Informationen zu zugelassenen Produkten in der EU und vieles mehr) finden sich auch auf der Homepage des Umweltbundesamt.
Umweltbundesamt: Gentechnik und biologische Sicherheit
Alle Informationen zu Gentechnik sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu finden. Dies inkludiert Rechtsvorschriften in der EU und in Österreich, Kontaktadressen und nützliche Links.
Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit
Internationale Informationen zu Gentechnik
Das Cartagena Protokoll
Das Cartagena Protokoll ist ein internationales Übereinkommen über die biologische Sicherheit. Und ein Folgeabkommen der Konvention über die Biologische Vielfalt. Es soll den sicheren Umgang, Transport und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gewährleisten. In der Terminologie des Cartagena Protokolls werden GVO als "living modified organisms" (kurz LMO) bezeichnet. Das Cartagena Protokoll trat am 11. September 2003 in Kraft.
Das Biosafety Clearing House
Das BCH bildet gemäß Artikel 20 des Cartagena Protokolls das Instrument für den Austausch von Informationen, die für das Funktionieren des Protokolls notwendig sind.
Damit sollen allen Vertragsparteien und der Öffentlichkeit wissenschaftlich-technische als auch rechtliche Informationen in Bezug auf Risikoabschätzung und Zulassung von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zur Verfügung gestellt werden
Das BCH enthält die von allen Vertragsparteien gemeldeten Informationen in standardisierter, durchsuchbarer Form. Hier sind auch die nationalen Berichte zu finden. In diesen Berichten informieren die Vertragsparteien regelmäßig über die nationale Umsetzung des Cartagena Protokolls.