Sicherheitsdatenblatt

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Informationssystem über einen chemischen Stoff oder ein chemisches Gemisch, das – ähnlich dem Beipacktext eines Medikamentes – kurz und übersichtlich die wichtigsten Informationen zum jeweiligen Produkt enthält und dieses über seine gesamte Lieferkette hinweg begleitet.

Foto Teströhrchen mit oranger Flüssigkeit

Ein SDB soll berufsmäßigen VerwenderInnen ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen für den Gesundheits- und Umweltschutz sowie für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu ergreifen. Sicherheitsdatenblätter dienen als Medium für den Austausch relevanter Informationen in der Lieferkette und sind dadurch nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für Behörden und Privatpersonen eine vielfältige und dennoch übersichtliche Informationsquelle.

Das Sicherheitsdatenblatt kann als das Hauptinstrument für die Informationsweitergabe in der Lieferkette bezeichnet werden. Es ermöglicht die Weitergabe von sicherheits-, sowie gesundheits- und umweltrelevanten Informationen für alle VerwenderInnen eines Produkts innerhalb der Lieferkette. Gute und richtige Informationen zu chemischen Stoffen und Gemischen sind unabdingbar, um das Expositionsrisiko diesen Produkten gegenüber zu senken, AnwenderInnen fundierte Entscheidungen zur Handhabung eines Produkts zu ermöglichen und im Bedarfsfall, z.B. im Vergiftungsfall oder bei Brand, entsprechende Hilfestellungen zu bieten.

Die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt

Die Erfordernisse, die ein Sicherheitsdatenblatt zu erfüllen hat, sind EU-weit durch die REACH-Verordnung geregelt. In Österreich sind sie auch im nationalen Recht, das heißt im Chemikaliengesetz, verankert: das Sicherheitsdatenblatt muss in deutscher Sprache abgefasst sein und die Notrufnummer der Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) enthalten.

Das Sicherheitsdatenblatt hat bestimmte Formalanforderungen zu erfüllen und besteht aus 16 Kapiteln, die Informationen zu den folgenden Angaben enthalten müssen:

  • Bezeichnung des betroffenen Stoffs bzw. Gemischs sowie Firmenbezeichnung;
  • Mögliche Gefahren;
  • Zusammensetzung/Angaben von Bestandteilen;
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen;
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung;
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung;
  • Handhabung und Lagerung;
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung;
  • Physikalische und chemische Eigenschaften;
  • Stabilität und Reaktivität;
  • Toxikologische Angaben;
  • Umweltbezogene Angaben;
  • Hinweise zur Entsorgung;
  • Angaben zum Transport;
  • Rechtsvorschriften;
  • Sonstige Angaben.

Wie erhalte ich ein Sicherheitsdatenblatt

Berufsmäßige Verwender:innen

  • Gefährliche Produkte: Berufsmäßige Verwender:innen haben einen Anspruch darauf, das Sicherheitsdatenblatt für alle, gemäß CLP als gefährlich eingestuften Produkte spätestens bei der ersten Lieferung des Produktes kostenlos und in deutscher Sprache vom Lieferanten zu erhalten. Das gilt auch, wenn der Lieferant nicht in Österreich - jedoch in einem Mitgliedstaat der EU - ansässig ist. Falls Sie im Einzelhandel kaufen, erhalten Sie das SDB auf Nachfrage.
  • Nicht gefährliche Produkte: Für bestimmte, gemäß CLP als nicht gefährlich eingestufte Produkte, ist der Lieferant verpflichtet, der/dem berufsmäßigen Abnehmer:in ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln, wenn dies die/der Abnehmer:in verlangt.

Privatpersonen

Privatpersonen, die ein gefährliches Produkt beziehen und verwenden, erhalten nicht automatisch ein Sicherheitsdatenblatt, wenn die Produkte in der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden und mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu ergreifen. Das heißt Privatpersonen haben gemäß europäischem Chemikalienrecht grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt. Um diese Lücke zu schließen, wurde in Österreich auch Verbraucher:innen („jeder Käuferin/jedem Käufer“) das Recht eingeräumt, kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt zu den oben genannten Produkten zu erhalten.

Weiterführende Informationen zum Sicherheitsdatenblatt, wie beispielsweise  Anforderungen, Verpflichtungen, Formate so wie Musterbeispiele erhalten Sie auf der Website des österreichischen REACH-Helpdesk, auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ECHA sowie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Deutschland (BAuA):

Österreichischer REACH-Helpdesk

ECHA Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Mustersicherheitsdatenblatt der BAuA

REACH-Workshop-Reihe

Praxisorientierte Weiterbildungsmodule zu den aktuellen Vorschriften zum Chemikalienrecht. Termine für Frühjahr 2025 sind ab Dezember verfügbar.