CO2-Emissionen von Neuzulassungen

Monitoringsystem der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge

Mit der Entscheidung Nr. 1753/2000/EG wurde die Einrichtung eines Systems zur Überwachung der durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen zur Überprüfung der Selbstverpflichtung der Automobilhersteller beschlossen.

Foto PKWs

Gemäß Art. 4 Abs. 4 dieser Entscheidung sind von den Mitgliedstaaten jährlich die geforderten Daten an die Europäische Kommission zu melden. Die Anzahl der neu zugelassenen Fahrzeuge sowie die durchschnittlichen CO2-Emissionen sind zu erfassen und zu übermitteln.

Mit 1. Januar 2010 wurden die Vorgaben zum CO2-Monitoring durch die Verordnung 443/2009 wesentlich erweitert und verbindliche Grenzwerte für die Fahrzeughersteller definiert.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 wurde auch die Einrichtung eines Systems zur Überwachung der durchschnittlichen CO2-Emissionen neu zugelassener leichter Nutzfahrzeuge analog zur Systematik für Personenkraftwagen beschlossen.

Die Mitgliedstaaten müssen seither entsprechende Angaben über neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassen werden, erfassen und an die Europäische Kommission bis 28. Februar des Folgejahres übermitteln.

Grundlage für das CO2-Monitoring bilden die Daten der Statistik Austria. Als Basis gelten die Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bei den Kfz-Versicherungsanstalten. Als Neuzulassungen werden fabrikneue Fahrzeuge verstanden, die zum ersten Mal in Österreich zugelassen werden.

Für Österreich erstellt das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die jährlichen CO2-Monitoring-Berichte.

CO2-Monitoring neu zugelassener PKW in Österreich

CO2-Monitoring der Neuzulassungen von Leichten Nutzfahrzeugen

Links

Statistik Austria

European Automobile Manufacturers Association (ACEA)

Japan Automobile Manufacturers Association, Inc. (JAMA)

Umweltleitfaden PKW

BMK