Wiederherstellung & Klimawandel
Bei der geplanten Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme stehen die Synergien mit Klimaschutz und Klimawandelanpassung im Vordergrund, z.B. die Wiederherstellung von Gewässer-Lebensräumen inklusive Mooren und der Erhalt von Grünflächen in Siedlungsgebieten. Diese Synergien sind die Grundlage für die weiteren, konkreten Umsetzungsschritte.
Die Verordnung sieht vor, dass die EU Mitgliedstaaten dies in ihren nationalen Wiederherstellungsplänen darlegen. Außerdem sollen sie die Synergien mit dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und der Vorbeugung von Naturkatastrophen darlegen. Auf dieser Grundlage soll die Priorisierung von Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgen.
Mehr Schutz für Grünflächen und Gewässer
Beim Schutz von Ökosystemen stehen der Schutz von Grünflächen in Siedlungsgebieten und von Gewässer-Lebensräumen an vorderer Stelle der Verordnung.
Unverbauter Boden spielt bei der Anpassung an den Klimawandel eine wichtige Rolle: Er speichert Kohlenstoff und Wasser und sorgt an Hitzetagen für Kühlung und Wohlbefinden.
- Grünflächen in Siedlungsgebieten dürfen daher laut Verordnung nicht reduziert werden.
Die Renaturierung von Fließgewässern und Feuchtgebieten trägt wesentlich zur Rückgewinnung von Retentionsräumen bei und ist eine wichtige ökosystembasierte Klimawandelanpassungsmaßnahme. Größere Retentionsflächen stellen unter anderem eine wirksame Vorbeugung angesichts intensiverer und häufiger auftretender Hochwassersituationen dar.
- Von den Gewässer-Barrieren, z.B. Staudämme und Längsverbauungen, sollen jene entfernt werden, die nicht für die Produktion erneuerbarer Energie, Binnenschifffahrt, Wasser-Bereitstellung, Hochwasserschutz oder andere systemrelevante Zwecke benötigt werden.
Mehr Vielfalt in Agrarlandschaften
Auch in Agrarlandschaften soll durch die Bindung von Kohlenstoff ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Auf 50% der Törfböden, die in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt wurden, sollen bis 2050 Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden, wobei auf mindestens einem Drittel davon Wiedervernässung erfolgen muss. Damit soll der in diesen Böden gebundene Kohlenstoff weiterhin fixiert und neuer Kohlenstoff gebunden und ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels gesetzt werden.
Bei der Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen sind der Grünland-Schmetterlingsindex, die Menge an organischem Kohlenstoff in Ackerböden und der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die eine hohe landschaftliche Vielfalt aufweisen als Indikatoren zu verwenden.
Mehr Vielfalt in den Wäldern
Auch die biologische Vielfalt in den Wäldern nimmt in der Verordnung einen hohen Stellenwert ein.
Der Anteil der Wälder mit natürlichen Altersstrukturen und heimischen Baumarten soll zunehmen und gesunde Wälder sollen miteinander vernetzt werden. Als ein Maß von mehreren für die Verbesserung der Wälder gilt der Woodland Bird Index.
Die Steigerung des Anteils an Totholz in den Wäldern erhöht langfristig den Bodenkohlenstoffspeicher und kann so den Klimaschutz unterstützen.