REACH – Die Chemikaliengesetzgebung der EU
Die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen ist in der EU in der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Restriction and Authorisation of Chemicals) geregelt.
Die Verordnung wurde im Jahr 2006 von der Europäischen Kommission erlassen und ist seit 1. Juni 2007 verbindlich in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Sie reguliert den Umgang mit Chemikalien in der EU: für Unternehmen gelten, je nach definierter Rolle (Hersteller, Importeur, Lieferant, Abnehmer, etc.), bestimmte Rechte und Pflichten im Umgang mit Chemikalien.
No Data – No Market
Dieses Leitmotiv beschreibt das erklärte Ziel von REACH: Auf dem europäischen Markt sollen sich in Zukunft keine Chemikalien mit unbekanntem Gefährdungspotenzial mehr befinden. Dadurch soll eine verbesserte Informationsgrundlage für chemische Stoffe geschaffen und eine wesentliche Verbesserung der Chemikaliensicherheit herbeigeführt werden. Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, müssen diesen in einer zentralen Datenbank registrieren. Im Weiteren werden für gefährliche Stoffe im Rahmen einer Risikobewertung die Bedingungen für einen sicheren Umgang ermittelt und mit dem Sicherheitsdatenblatt den Verwendern mitgeteilt. Die Beschränkung unter REACH ermöglicht Behörden, risikoreiche Stoffe und/oder Verwendungen am Markt zu beschränken oder vollumfänglich zu verbieten. Zugleich sollen durch das unter REACH neu implementierte Zulassungsverfahren innovationsfördernde Anreize zur Substitution besonders gefährlicher Stoffe (SVHCs) geschaffen werden.
Überblicksmäßige Zusammenfassung der Bestimmungen der REACH-Verordnung ist auf der Website der europäischen Chemikalienagentur ECHA verfügbar:
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA
(European Chemicals Agency)
Um die Implementierung der REACH-Verordnung und die Erfüllung der in ihr festgelegten Aufgaben zu gewährleisten, wurde die ECHA im Jahr 2007 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Helsinki, Finnland. Die ECHA ist die treibende Kraft hinter den europäischen Rechtsvorschriften für Chemikalien zum Schutz von Umwelt und Gesundheit des Menschen.
Hilfestellung zur Erfüllung der REACH Verpflichtungen
Sowohl Unternehmen, als auch Behörden haben umfassende Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung, welche nationale Auskunftsstellen, die sogenannten REACH-Helpdesks, vorsieht. Weiters sind umfassende Leitliniendokumente sowie Informationen auf den Websites der nationalen Helpdesks, sowie auf der Website der ECHA verfügbar: