Mikroplastik in Kosmetika

St. Pölten/Wien, 18. Dezember 2017

AK Niederösterreich: Noch immer Mikroplastik in Kosmetika

Die AK Niederösterreich wollte wissen, in welchen Produkten Mikroplastik – darunter versteht man winzige Kunststoff-Teilchen – noch immer zu finden ist. Sie hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt Peelings, Handwaschpasten und Reinigungsmittel untersucht.

Foto Labortätigkeit

„Nur zwei der insgesamt dreizehn untersuchten Produkte enthielten Mikroplastik. Bei diesen waren die Kunststoffe aber korrekt als Inhaltsstoffe deklariert“, erläutert Dr. Sabine Cladrowa Leiterin der Abteilung Chemikalien und Biozide im Umweltbundesamt. „Dies stellt eine Verbesserung der Situation gegenüber der Vergangenheit dar, zum Schutze der Umwelt sollte Mikroplastik jedoch vollständig aus solchen Produkten verbannt werden“, sagt AK-Umweltexperte DI Helmut Bohacek.

Die Untersuchung zeigt: Während man von entsprechenden Zusätzen, z.B. in Zahnpasten, schon Abstand genommen hat, gibt es nach wie vor Produkte, die auf den Einsatz von Mikroplastik setzen. Über Produkte, die Mikroplastik enthalten, kann dieses in die Natur und in weiterer Folge in die Nahrungskette gelangen. Etwa 79 Prozent des Plastikabfalls landen auf Deponien oder in der Natur. Eine besondere Belastung stellt dabei die Verunreinigung der Meere dar. Geschätzte 150 Millionen Tonnen Plastik verschmutzen heutzutage die Weltmeere. Von Meerestieren werden Plastikpartikel in allen Größen aufgenommen und finden damit auch Eingang in die menschliche Nahrung. Die langfristigen Folgen auf unsere Gesundheit sind noch nicht vollständig abzuschätzen. Derzeit ist ein Verbot bestimmter hormonähnlicher Substanzen (z.B. Bisphenol A) in Plastik in Vorbereitung, da diese zu Entwicklungsstörungen bei Buben und daher zum Absinken der Fruchtbarkeit bei Männern führen. „Ob und inwieweit Mikroplastik negative gesundheitliche Effekte verursacht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Art der Aufnahme, der Größe der Partikel und den Chemikalien, die im Kunststoff enthalten sind oder an seiner Oberfläche haften“, sagt Dr. Sabine Cladrowa, Leiterin der Abteilung Chemikalien und Biozide im Umweltbundesamt.

Einen Versuch, die Plastikflut einzudämmen, stellt das EU-weite Plastiksackerlverbot dar. Es tritt 2018 in Kraft. Aufgrund der großen Mengen an Plastik, die in die Umwelt gelangen, wird dieses Verbot alleine nicht ausreichen. „Plastik ist schädlich für unsere Gesundheit und die Umwelt. Ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten ist daher ein notwendiger nächster Schritt nach dem Plastiksackerlverbot“, so AK-Umweltexperte DI Helmut Bohacek.

Als Mikroplastik bezeichnet man Kunststoff-Teilchen mit einer Größe von kleiner als fünf Millimeter bis in den Nanometerbereich.

 

Pressekontakt

DI Helmut Bohacek, Referat für Verkehr, Umwelt und Raumordnung, AK NÖ 
tel.: 05 7171-24527.

Mag. Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt
tel.: +43 664 80013 5488