Abfallströme zur Verbrennung
Jährlich werden in österreichischen Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen rund vier Millionen Tonnen Abfälle verbrannt oder mitverbrannt. Sie unterliegen der Abfallverbrennungsverordnung und damit auch Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe.
Der Report zeigt die Entwicklung der Abfallströme zur Verbrennung und der aus der Verbrennung von Abfällen resultierenden Schadstoffemissionen in die Luft.
Dashboard zum Report
Das Dashboard präsentiert interaktiv aufbereitet die Ergebnisse des Berichts. Auf der ersten Seite werden die Luftemissionen gegliedert nach Anlagentyp, Jahr und Schadstoff dargestellt. Die Seiten zwei und drei geben einen Überblick über die verbrannten Abfälle.
Folgende Anlagentypen werden unterschieden:
- MVA: Abfallverbrennungsanlagen werden mit dem Zweck betrieben, Abfälle - insbesondere z.B. gemischte Siedlungsabfälle, Klärschlamm, gefährliche Abfälle - zu verbrennen. Verbrennungsanlagen nutzen konventionelle Brennstoffe nur wenn es für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
- Energie: Der Hauptzweck von Energieanalgen besteht in der Bereitstellung von Energie für Industrie, Gewerbe oder Haushalte in Form von Dampf, Wärme oder Strom. Energieanlagen die neben konventionellen Brennstoffen auch Abfälle einsetzen sind Mitverbrennungsanlagen.
- Zement: Zementanlagen die neben konventionellen Brennstoffen Abfälle einsetzen sind Mitverbrennungsanlagen. Der Hauptzweck ist die Produktion stofflicher Erzeugnisse, i.e. Zementklinker.
Eingesetzte Abfälle
Die am häufigsten in Abfallverbrennungsanlagen eingesetzten Abfälle sind:
- Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle (SN 91191)
- Rückstände aus der mechanischen Abfallaufbereitung (SN 91103)
- Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung (GR 94)
- Rückstände aus der Altpapierverarbeitung (SN 18407)
Die am häufigsten in Mitverbrennungsanlagen eingesetzten Abfälle sind:
- Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung (GR 94)
- Holzabfälle (GR 17)
- Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert (SN 91108)
- Kunststoff- und Gummiabfälle (GR 57)
Messung von Luftemissionen
Die kontinuierlich gemessenen Luftemissionen werden als Monatsmittelwerten angegeben. Die periodisch gemessenen Luftschadstoffe werden als Mittelwert über den Probenahmezeitraum angegeben. Übliche Zeiträume für die Probenahme für die unterschiedlichen Schadstoffe sind:
Schadstoff | Abkürzung | Kontinuierliche Messung | Periodische Messung |
Staub | Staub | ja | 30 min |
Gas- und dampfförmige organische Stoffe | Corg | ja | 30 min |
Stickoxide | NOx | ja | 30 min |
Kohlenmonoxid | CO | ja | 30 min |
Chlorwasserstoff | HCl | ja | 30 min |
Fluorwasserstoff | HF | ja | 30 min |
Schwefeldioxid | SO2 | ja | 30 min |
Ammoniak | NH3 | ja | 30 min |
Summe Schwermetalle | Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn | nein | 30 min bis 8 h |
Summe Cadmium und Thallium | Cd, Tl | nein | 30 min bis 8 h |
Quecksilber | Hg | ja | 30 min bis 8 h |
Dioxine und Furane | PCDD/F | nein | 6 bis 8 h |
Die Emissionsdaten werden jährlich in einem Bericht veröffentlicht: Bericht über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen gemäß § 18 AVV