Treibhausgase

Vermehrt auftretende Wetteranomalien und Extremwetterereignisse werden von der überwiegenden Mehrzahl der Wissenschaftler auf den Klimawandel zurückgeführt. Die wesentliche Ursache dafür sind die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen (THG).

Image CO2

Zu den klimawirksamen Gasen zählen:

  • Kohlendioxid (CO2), das beim Verbrauch fossiler Brennstoffe entsteht,
  • Methan (CH4),
  • Lachgas (N2O) und
  • fluorierte Gase (F-Gase).

Zur Berechnung der THG-Emissionen werden die Emissionswerte aller Gase in CO2-Äquivalent umgerechnet. Dazu werden für die Treibhausgasinventur die Treibhausgaspotenziale des "IPCC Fifth Assessment Report" (2014) herangezogen. 

THG-Emissionstrend und Stand Zielerreichung

2022 wurden in Österreich 72,8 Mio. Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent emittiert. Das entspricht einer Reduktion um 7,9% gegenüber dem Basisjahr 1990 und einer Abnahme um 5,8% im Vergleich zu 2021. 

Betrachtet man nur die vom Klimaschutzgesetz (KSG) umfassten Sektoren (Nicht-Emissionshandelsbereich), so liegen die Emissionen 2022 bei 46,2 Mio. Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent. Die Emissionen liegen somit um etwa 1,2 Mio. Tonnen unter der für 2022 gültigen Höchstmenge von 47,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent.

Grafik: Treibhausgas-Emissionen 1990-2022

Das Jahr 2022 war geprägt durch den im Februar begonnenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit verbundenen Verwerfungen bei den Energiepreisen sowie dem deutlichen Anstieg der Teuerungsrate.

Außerdem fiel aufgrund der warmen Witterung die Zahl der Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 12,8% und liegt leicht unter dem langfristigen Trend.

Nach dem Anstieg im Jahr 2021 kam es daher 2022 in vielen Sektoren wieder zu deutlichen Emissionsrückgängen. Für die Bereiche Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft zeigt die Treibhausgas-Bilanz eine Reduktion der Emissionen im Vergleich zu 2021. Auch für die Energie- und Industrieunternehmen, die vom EU-Emissionshandel umfasst sind, kam es 2022 zu einer deutlichen Abnahme aufgrund von Produktionsrückgängen.

Die größten Verursacher der THG-Emissionen sind die Sektoren Energie und Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude.

Die Gesamtemissionen des Sektors Energie und Industrie beliefen sich 2022 auf 32,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent, jene des Verkehrs auf 20,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Die Landwirtschaft verursachte 8,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent, der Gebäudesektor 7,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent, die Abfallwirtschaft 2,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent und die Fluorierten Gase 1,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent.

Grafik: Treibhausgas-Emissionen Anteile und Entwicklung 1990-2022

Die Europäische Union hat sich das Ziel der Klimaneutralität (Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen) bis zum Jahr 2050 gesetzt.

EU Klima- und Energiepaket 2030

Der EU-Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gab eine Emissionsreduktion von mindestens 40% vor. Um dies zu erreichen, sollten in der EU die Emissionen der Sektoren außerhalb des Emissionshandels um 30% bezogen auf 2005 gesenkt werden. Für den EU Emissionshandel wurde ein Reduktionsziel von – 43% gegenüber 2005 vereinbart. Österreich hat gemäß Effort-Sharing-Verordnung die THG-Emissionen der nicht vom Emissionshandel erfassten Quellen um 36% gegenüber 2005 zu reduzieren.

Nachdem im Rahmen des europäischen Green Deal das Ziel der Netto-Treibhausgas-Reduktion bis 2030 von 40% auf mindestens 55% erhöht werden soll, hat die Kommission mit dem „Fit for 55“-Paket 2021 einen Vorschlag für eine Aktualisierung der bisherigen Klimagesetzgebung vorgelegt. Dies impliziert auch eine Anpassung der nationalen Zielvorgaben.  Für Österreich bedeutet das nach dem derzeitigen Vorschlag im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets eine Verschärfung von -36% auf -48% jeweils gegenüber 2005 im Nicht-Emissionshandelsbereich.

Für die Klimaziele 2030 und für die anvisierte Klimaneutralität Österreichs im Jahr 2040 sind weitreichende Transformationsschritte zur Verminderung des Einsatzes fossiler Energie erforderlich.

Rahmen für Klima- und Energiepolitik
Green Deal (europa.eu)Fit for 55 - The EU's plan for a green transition - Consilium (europa.eu)Kurzanalyse höhere Klimaziele

EU Klimafahrplan 2050

Das übergeordnete Ziel der Europäischen Klimapolitik ist die Einhaltung des 2°C-Ziels. Dieses steht im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Weltklimarates (IPCC) und wurde mit dem Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekräftigt.  Für Industrieländer bedeutet dies einen weitgehenden Verzicht auf den Einsatz fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts.

Im Dezember 2019 präsentierte die Europäische Kommission ihren umfassenden europäischen Green Deal mit dem übergreifenden Ziel, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen zu erreichen („Klimaneutralität“). 

Aus den Analysen zum Fahrplan geht deutlich hervor, dass die Kosten langfristig umso niedriger sind, je früher entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Bei Verschiebung von Maßnah¬men werden zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich drastischere Emissionsreduktionen notwendig.

Green Deal (europa.eu)
Langfristige Strategie

Internationale Klimaverhandlungen

1992 wurde die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) als ein internationales, multilaterales Klimaschutzabkommen unterzeichnet, mit dem Ziel die Konzentrationen der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. 197 Vertragsparteien, also nahezu alle Staaten der Welt, haben die UNFCCC bis heute ratifiziert.

Kyoto-Protokoll 2005

Im Jahr 2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft, das erstmals völkerrechtlich verbindliche THG-Reduktionsziele für die Industriestaaten festlegte. Die EU verpflichtete sich, ihre THG-Emissionen um 8% zu reduzieren. Österreichs Verpflichtung innerhalb der europäischen Lastenaufteilung betrug 13% gegenüber 1990.

Die erste Kyoto-Verpflichtungsperiode ging 2012 zu Ende, eine Einigung über eine Folgeperiode wurde bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz in Doha 2012 erzielt.

Die zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode wurde für die Jahre Jänner 2013 bis Dezember 2020 vereinbart. Für diesen Zeitraum verpflichteten sich die EU sowie einige Industrieländer, ihre THG-Emissionen weiter zu reduzieren. Das so genannte Doha Amendement tritt aus rechtlicher Sicht dann in Kraft, wenn drei Viertel bzw. 144 der Vertragsparteien zum Kyoto-Protokoll ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben. Mit Stand 28. Oktober 2020 hatten es insgesamt 147 Vertragsparteien ratifiziert, dadurch trat es mit 31. Dezember 2020 noch in Kraft. Die vereinbarte Reduktion für die EU und ihre Mitgliedstaaten beträgt 20% gegenüber 1990. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit dem Klima- und Energiepaket 2020. Die EU hat ihr gestecktes Ziel für diesen Zeitraum übertroffen.

Paris Agreement 2015

Nachdem Verhandlungen zu einem globalen Klimaschutzabkommen in Kopenhagen 2009 gescheitert waren, wurde im Jahr 2011 bei der Vertragsstaatenkonferenz in Durban die Entscheidung für die Verhandlung über ein neues globales Abkommen für die Zeit nach 2020 getroffen. Im Dezember 2015 wurde dieses bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz in Paris beschlossen. Es trat bereits am 4. November 2016 in Kraft, da mehr als 55 Vertragsparteien, die zumindest 55% der globalen THG-Emissionen umfassen, es ratifiziert haben.

Im Pariser Abkommen wurde das langfristige 2°C Ziel erstmals in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Darüber hinaus sollen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll umfasst dieses neue Abkommen nicht nur Industrie-, sondern auch Schwellen- und Entwicklungsländer, um der Veränderung der globalen Verteilung der THG-Emissionen Rechnung zu tragen. Geplante Reduktionsvorhaben (Nationally Determined Contributions, NDCs) der teilnehmenden Länder wurden bei der UNFCCC eingereicht. Ab 2020 sind alle Vertragsparteien verpflichtet, regelmäßig immer ehrgeizigere Klimaschutzpläne vorzulegen und ab 2024 transparent über bisherige Fortschritte zu berichten. Bis zur zweiten Hälfte des Jahrhunderts sollen die globalen Anstrengungen zur Dekarbonisierung zu "Netto-Nullemissionen" führen.

“Katowice Rulebook” 2018

Darüber hinaus wurde im Jahr 2015 vereinbart, die weitere Ausgestaltung des Pariser Abkommens - das sogenannte Regelbuch für die Umsetzung - bis Dezember 2018 abzuschließen. Diese Regeln wurden bei der 24. Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 2018 im polnischen Kattowitz beschlossen. Dabei ist es gelungen ein umfassendes, robustes und von allen Mitgliedsstaaten getragenes Regelwerk zu schaffen, mit dem die Vorgaben und Ziele des Pariser Übereinkommens umsetzbar gemacht werden. Nur bei den Regeln für einen gemeinsamen Kohlenstoffmarkt konnte keine Einigung erzielt werden.

2019-2020: COP 25 in Madrid und COVID-19

Die Kernpunkte der 25. Vertragsstaatenkonferenz in Madrid (Spanien), wie die in Kattowitz noch offen gebliebenen Elemente des Pariser Regelwerks (Marktmechanismen) und die weitere Ausarbeitung von Details des Regelbuchs (z.B.: Berichtstabellen), mussten vertagt oder in wenig belastbare Absichtserklärungen gegossen werden. Der Erfolg dieser COP kann trotz Verlängerung und großem öffentlichen Druck nur als bescheiden bezeichnet werden.
Im Jahr 2020 konnten aufgrund der Corona-Pandemie die Klimaverhandlungen nicht im herkömmlichen Sinn stattfinden. Erstmals gab es rein virtuelle Treffen, wobei hier keine formale Beschlussfassung möglich war.

2021: COP 26 in Glasgow

Auch das Jahr 2021 war durch die Corona Pandemie gekennzeichnet. Wider allen Prognosen konnte dennoch eine Vertragsstaatenkonferenz abgehalten werden. In der auf November 2021 verschobenen COP 26 im schottischen Glasgow konnten für die Implementierung des Pariser Übereinkommens wichtige, noch ausstehende Beschlüsse gefasst werden. Die Erhöhung der Ambition (neue oder aktualisierte NDCs und Übermittlung von Langfriststrategien) und die Klimafinanzierung (Ziel der 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr) waren dabei auch Kern der Diskussionen.

2022: COP 27 in Scharm asch-Schaich

Der Fokus der Länder des globalen Südens lag auf den Themen Anpassung und Finanzierung von Verlusten und Schäden. Letztlich wurde der Einrichtung eines Fonds zur Abgeltung von klimabedingten Schäden zugestimmt. Länder, die besonders von der Klimakrise betroffen sind, sollen somit finanzielle Unterstützung erhalten. Zum Thema Emissionsminderung wurden keine merklichen Fortschritte erzielt.

2023: COP 28 in Dubai

Nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Pariser Abkommens verabschiedeten die Vertragsstaaten einen Beschluss, in dessen Rahmen sich alle Parteien erstmalig auf einen „Umstieg weg von fossilen Energien“ einigten. So wird die Notwendigkeit einer tiefgreifenden, raschen und nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen anerkannt, um im Einklang mit dem 1,5°C Ziel zu bleiben. Ein weiterer Erfolg dieser COP war die Annahme der Entscheidung zum Fonds für Verluste und Schäden, den dazugehörigen Funding Arrangements, und finanziellen Ankündigungen für den Fonds (bisher über 700 Mio USD).