Fortschritt bei der Altlastensanierung
Jahresbericht des Umweltbundesamts zu Verdachtsflächen, Altablagerungen und Altstandorten in Österreich
Stillgelegte Industrie- und Gewerbegebiete, auf denen vor 1989 umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffen zum Einsatz kamen (Altstandorte), können heute noch mit Schadstoffen belastet sein. Das gilt auch für Standorte, auf denen Abfälle entsorgt wurden (Altablagerungen) wie ehemalige Deponien oder Müllablagerungsflächen.
In Österreich sind mit Stand vom 1. Jänner 2024 insgesamt 71.122 solcher Altstandorte und Altablagerungen bekannt. Altstandorte sind bereits weitgehend erfasst, für Altablagerungen wird die Liste in den nächsten Jahren sukzessive vervollständigt. Der größte Teil dieser Altablagerungen und Altstandorte stellt keine erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen dar. Nur rund 2-3% der Standorte sind Altlasten.
Von Altablagerungen und -standorten zu Altlasten
Altablagerungen und Altstandorte werden gemäß Altlastensanierungsgesetz stufenweise bearbeitet: Erstabschätzung, Klassifizierung als Verdachtsfläche, Voruntersuchung, Gefährdungseinschätzung und Beurteilung der Umweltgefährdung. Wenn sich der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung durch Untersuchungen bestätigt, wird die Fläche in den Altlastenatlas eingetragen. Mit 1. Jänner 2024 sind 344 Altlasten bekannt, davon sind 190 saniert oder gesichert, bei weiteren 57 Altlasten sind Sanierungsmaßnahmen in Durchführung. Im Jahr 2023 wurden drei neue Altlasten ausgewiesen, eine Altlast konnten als gesichert beurteilt werden. Im Verdachtsflächenkataster sind mit Stand 1. Jänner 2024 insgesamt 1.361 Flächen eingetragen. Verdachtsflächen sind abgrenzbare Bereiche von Altablagerungen und Altstandorten, von denen aufgrund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastensanierungsgesetz
Grundlage für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten sowie für die Finanzierung notwendiger Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ist das Altlastensanierungsgesetz. Untersuchungen von Verdachtsflächen werden auf Veranlassung des Klimaschutzministeriums von den Ämtern der Landesregierungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden vom Umweltbundesamt hinsichtlich der Umweltgefährdung beurteilt.
Alle Fakten auf einen Klick
Auf www.altlasten.gv.at finden User:innen alle Informationen zu Altlasten und Verdachtsflächen in Österreich. Die Website bietet ausführliche Informationen, eine Online-Abfrage zu Eintragungen im Verdachtsflächenkataster wie auch Informationen zu rechtlichen Grundlagen und der Finanzierung der Altlastensanierung.