Eignungsprüfung Immissionsmessgeräte
Von Montag, den 13. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober 2025, organisiert das Umweltbundesamt, als akkreditierte Eignungsprüfungsstelle nach EN/ISO/IEC 17043:2023 für gasförmige Luftschadstoffe eine Eignungsprüfung für Betreiber:innen von Immissionsmessgeräten als Beitrag zur Qualitätssicherung der gesetzlichen Luftgütemessung gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft und zum Nachweis der Kompetenz auf dem Gebiet der Immissionsmessung.

Voraussetzungen
Die eingesetzten Messgeräte entsprechen den Referenzmethoden des IG-L nach EN 14625 für O3, EN 14212 für SO2, EN 14626 für CO und EN 14211 für NO/NO2. Eine Teilnahme mit davon abweichenden Messmethoden ist nach Rücksprache möglich. Alle Teilnehmenden haben für die Kalibrierung der Messgeräte und Aufzeichnung der Daten Sorge zu tragen.
Komponenten und deren Messbereiche
Es werden folgende Stoffmengenanteile und Mischungen von O3, SO2, CO, NO und NO2 generiert.
Folgende Messbereiche sind für die Eignungsprüfung vorgesehen:
- O3 bis maximal 200 nmol/mol bzw. ppb,
- SO2 bis maximal 180 nmol/mol bzw. ppb
- CO bis maximal 20 µmol/mol bzw. ppm,
- NO bis maximal 500 nmol/mol bzw. ppb,
- NO2 bis maximal 250 nmol/mol bzw. ppb.
Auswertung der Ergebnisse
Die Auswertungen erfolgen gemäß dem für Referenzlaboratorien verbindlichen „Protocol for intercomparison exercise“ (AQUILA N37). Die Ergebnisse werden in Form eines Umweltbundesamt Reports (mit der Möglichkeit des Downloads von der Umweltbundesamt Homepage) nicht anonymisiert veröffentlicht. Die Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn 80% aller möglichen Ergebnisse einer Komponente mit einem z‘-score von a1 bis a3 bewertet werden.
Umgang mit Beschwerden/Einsprüchen
Jegliche Beschwerde bzw. jeglicher Einspruch ist schriftlich in Form einer Mail an PT_Immission@umweltbundesamt.at zu übermitteln.
Im Falle einer Beschwerde bzw. eines Einspruchs nimmt das Personal der Eignungsprüfungsstelle mit dem Kunden/der Kundin Kontakt auf. Der Sachverhalt wird in Folge intern geprüft und der Kunde/die Kundin wird über die durchgeführten Ermittlungen bzw. erforderlichen Maßnahmen unterrichtet. Die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Einsprüchen erfolgt durch Mitarbeiter:innen der Eignungsprüfungsstelle, die nicht in dem beeinspruchten Sachverhalt involviert waren. Es wird sichergestellt, dass die Beschwerde bzw. der Einspruch keine Benachteiligung des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin zur Folge hat. Der Kunde/die Kundin wird über das Ende der Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs informiert.
Kosten 2025
Für die Durchführung der O3, SO2, CO und NO/NO2 Eignungsprüfung, Auswertung und Berichtslegung ist ein pauschaler Unkostenbeitrag von € 1655.- (exkl. USt.) vorgesehen
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze, entscheidet die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen.
Der genaue Zeitplan sowie detaillierte Informationen werden per E-Mail an die Teilnehmer:innen versandt.
Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn erlauben wir uns, eine Bearbeitungsgebühr von 25% einzuheben, bei Stornierungen von weniger als 3 Tagen berechnen wir den vollen Betrag.
Links
Allgemeines zu Ringversuchen für gasförmige Luftschadstoffe
Für Fragen zur Anmeldung und Teilnahme stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung.