Feinstaub - PM2,5
Die als Feinstaub (PM2,5) bezeichnete Staubfraktion enthält 50% der Teilchen mit einem Durchmesser von 2,5 µm, einen höheren Anteil kleinerer Teilchen und einen niedrigeren Anteil größerer Teilchen.
PM2,5 ist eine Teilmenge von PM10 - Partikel dieser Größe können bis in die Lungenbläschen gelangen. Sie sind maximal so groß wie Bakterien und können daher mit freiem Auge nicht gesehen werden. Der gut sichtbare Staub, der bei Baustellen oder durch Streusplitt entsteht, besteht zum Großteil aus Grobstaub.
Durch die geringe Größe der Feinstaub-Partikel, der daraus resultierenden langen Verweilzeit in der Atmosphäre (Tage bis Wochen) und der atmosphärischen Transportdistanz von bis zu 1.000 km ist PM2,5 von hoher nationaler und internationaler Relevanz.
Gesundheitliche Auswirkungen
Eine aktuelle Bewertung der Gesundheitsauswirkungen von Feinstaub durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat klar gezeigt, dass eine erhöhte PM2,5-Belastung in Zusammenhang mit schweren Gesundheitsauswirkungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen) steht. Für diese Auswirkungen konnte kein Schwellenwert gefunden werden, das heißt, sie können auch bei Belastungen unter dem Grenzwert auftreten. Dadurch kann es zu einer signifikanten Verminderung der Lebenserwartung kommen. Dies zeigt sich auch in den aktuellen Richtwerten der WHO für PM2,5, die deutlich niedriger sind als jene des Jahres 2005.
Emissionstrend 1990-2022
Seit 1990 sind die österreichischen PM2,5-Emissionen um 50,8% auf ca. 13.400 Tonnen (2022) gesunken; im Vergleich zu 2005 kam es auch zu einem Emissionsrückgang (-42,6%). Gegenüber dem vorangegangenen Jahr 2021 haben die Emissionen um 9,6% abgenommen, hauptsächlich auf Grund des witterungsbedingt verringerten Biomasseeinsatzes in Haushalten.
Reduktionsziel
In der revidierten EU-Emissionshöchstmengenrichtlinie (NEC-Richtlinie 2016/2284) sind Minderungsziele für die Feinstaubfraktion PM2.5 für den Zeitraum ab 2020 festgelegt. Für PM2,5 werden die Emissionsreduktionsverpflichtungen von -20% gegenüber 2005 für das Jahr 2022 eingehalten.
Nähere Informationen sind im Bericht "Austria´s Annual Air Emission Inventory" zu finden.
Aktuelle Emissionsberichte
Ziele für PM2,5
Am 11.12.2007 hat das Europäische Parlament einer neuen Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) zugestimmt. Diese Richtlinie ist das Ergebnis des Programms CAFE (Clean Air For Europe), in dem die Thematische Strategie Luft entwickelt wurde. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber bestehenden Richtlinien sind Grenzwerte für feine Partikel (PM2,5) und längere Fristen für die Einhaltung bestehender Grenzwerte für PM10 und Stickstoffdioxid (NO2).
Die Luftqualitätsrichtlinie ist im Juni 2008 in Kraft getreten.
Bei den Grenzwerten für PM2,5 wurde ein neues Konzept verfolgt. Mit den bisherigen Grenzwerten für andere Schadstoffe wie z.B. Stickstoffdioxid oder PM10 wurde vor allem die Konzentration an Belastungsschwerpunkten (stark befahrenen Straßen, Umgebung von Industriebetrieben etc.) bewertet. Bei PM2,5 wird dagegen auf eine generelle Senkung der Belastung in Städten abgezielt, die mit einem Indikator für die Exposition überprüft wird. Dadurch soll für größere Teile der Bevölkerung die Luftqualität verbessert werden. Um einen Mindestgesundheitsschutz zu gewährleisten, wird dieser Ansatz mit einem Grenzwert kombiniert.
Indikator für die Exposition (AEI)
Konkret sieht die Richtlinie die in der Tabelle angeführte Reduktion der Belastung im städtischen Hintergrund vor. Diese Belastung wird mit einem Indikator für die durchschnittliche Exposition (Average Exposure Indicator, AEI) bewertet, der aus dem gleitenden Jahresmittelwert der Belastung über drei Jahre (2008, 2009, 2010 oder - falls 2008 noch nicht genügend Daten vorliegen - 2009, 2010, 2011) errechnet wird. Der städtische Hintergrund ist die typische Belastung in Wohngebieten abseits von stärker befahrenen Straßen oder Industrie- und Gewerbegebieten. Für Österreich wird der Indikator als Durchschnitt über Messstellen in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien für die Jahre 2009-2011 berechnet.
Ziele zur Reduktion der Exposition
Ziel für die Reduktion der Exposition gegenüber dem Indikator für die durchschnittliche Exposition für 2010 | |
Anfangskonzentration in μg/m³ | Reduktionsziel in Prozent |
< 8,5=8,5 | 0 % |
= 8,5 – <13 | 10 % |
= 13 – <18 | 15 % |
= 18 – < 22 | 20 % |
>22 | Alle verhältnismäßigen Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um 18 μg/m³ zu erreichen |
Bei geringeren Konzentrationen muss demnach die Belastung weniger stark reduziert werden als bei höherer Belastung. Bei Belastungen über 22 µg/m³ muss die Belastung bis zum Jahr 2020 (als Mittelwert über die Jahre 2018, 2019 und 2020) auf zumindest 18 µg/m³ abgesenkt werden. Für das Jahr 2015 (als Mittelwert über die Jahre 2013 bis 2015) gilt eine Verpflichtung von 20 µg/m³. Damit diese eingehalten wird, sind alle angemessenen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu setzen.
In den letzten Jahren wurden an den fünf österreichischen Messstellen, an denen die Exposition bestimmt wird, Werte zwischen 10 und 20 µg/m³ gemessen.
PM2,5 an den Expositionsmessstellen
Messstelle | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Mittel 09-11 | Mittel 18-20 |
Graz Nord | 17 | 19 | 20 | 16 | 17 | 14 | 15 | 14 | 16 | 16 | 12 | 12 | 13 | 12 | 18,7 | 13,6 | ||
Innsbruck Zentrum | 18 | 16 | 16 | 16 | 16 | 15 | 14 | 10 | 12 | 11 | 11 | 11 | 9 | 9 | 8 | 9 | 16,3 | 9,5 |
Linz Stadtpark | 17 | 21 | 19 | 17 | 17 | 16 | 15 | 14 | 14 | 14 | 13 | 12 | 11 | 11 | 18,7 | 12,7 | ||
Salzburg Lehen | 14 | 16 | 16 | 14 | 13 | 15 | 10 | 11 | 10 | 11 | 11 | 9 | 8 | 8 | 8 | 15,4 | 9,6 | |
Wien Währinger Gürtel | 18 | 17 | 19 | 21 | 20 | 17 | 18 | 16 | 15 | 14 | 14 | 15 | 13 | 10 | 10 | 11 | 19,9 | 12,7 |
AEI | 17,0 | 18,5 | 17,8 | 15,4 | 16,2 | 13,4 | 13,8 | 12,4 | 13,2 | 13,6 | 11,1 | 11,6 | 10,4 | 10,1 | 17,8 | 12,4 |
Für die Jahre 2009-2011 beträgt der Mittelwert 17,8 µg/m³. Daher musste bis zum Jahr 2020 die Belastung um 15% reduziert werden. Der AEI für die Jahre 2018 bis 2020 zeigt, dass die PM2.5-Konzentrationen um 35% abgenommen haben und das Ziel daher erreicht wurde.
Die Verpflichtung für das Jahr 2015 von 20 µg/m³ wäre bereits 2009-2011 eingehalten worden. Die Daten für das Jahr 2015 zeigen, dass mit einem Mittelwert 2013-2015 von 14,4 µg/m³ die Verpflichtung eingehalten wurde.
Bevölkerungsgewichtete Exposition
Die bevölkerungsgewichtete Exposition ist die entscheidende Grundlage für die Bestimmung der gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub. Sie wird als wichtiger Umweltindikator auf internationaler Ebene verwendet (z.B. für den „Better Life Index“ der OECD und die UN Sustainable Development Goals).
Die PM2,5 -Exposition wird auch als Meta-Indikator beim Gesundheitsziel 4 der Gesundheitsziele Österreichs verwendet.
Die Expositionsberechnung, die ab dem Jahr 2005 vorliegt, wird jährlich aktualisiert. Die PM2,5-Exposition der österreichischen Bevölkerung zeigt zwischen 2005 und 2022 eine signifikante Abnahme von 19,3 auf 9,5 µg/m³.
Grenz-, Ziel- und Richtwerte für PM2,5
Um einen Mindestgesundheitsschutz für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, wird zusätzlich noch ein Grenzwert für den Jahresmittelwert festgelegt, der im gesamten Staatsgebiet ab dem Jahr 2015 eingehalten werden muss, d.h. nicht nur im städtischen Bereich, sondern auch an Belastungsschwerpunkten. Ausgenommen sind lediglich Gebiete, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat (z.B. Firmengelände ohne Wohngebäude), die Fahrstreifen von Straßen oder Mittelstreifen von Straßen, sofern Fußgänger:innen dort keinen Zugang haben. Der Grenzwert beträgt 25µg/m³ als Jahresmittelwert.
Für das Jahr 2020 ist ein vorläufiger Zielwert von 20µg/m³ als Jahresmittelwert vorgesehen. Im Jahr 2013 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der Luftqualitätsgesetzgebung untersucht, ob der vorläufige Wert verbindlich gemacht werden soll. Für die Luftqualitätsrichtlinie sind aber aktuell keine Änderungen vorgesehen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat einen Richtwert für PM2,5 von 5 µg/m³ festgelegt. Dieser Richtwert wurde im Jahr 2022 an so gut wie allen Messstellen in Österreich überschritten. Der aktuelle Richtwert für den Tagesmittelwert (nicht mehr als vier Tagesmittelwerte über 15 µg/m³) wurde 2022 nur an einer Messstelle (Zöbelboden) eingehalten.
Hintergrundinformation Luftschadstoff-Inventur
Gesetze
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)
Revidierte Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881
Richtlinie (EU) 2016/2284 (NEC-RL)
Links
Europäische Umweltagentur: Harm to human health from air pollution
Überprüfung der Luftqualitätsgesetzgebung
Programm "Saubere Luft für Europa"
Weiteres
Dokumentation Äquivalenz PM2,5-Messung