Umweltverträglichkeitserklärung
Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) ist das Kernstück sowohl im UVP-Verfahren als auch im vereinfachten Verfahren. Neben einer Beschreibung des geplanten Vorhabens hat die UVE primär sämtliche umweltrelevanten Angaben zu diesem zu enthalten.
Die UVE ist von dem Projektwerber/der Projektwerberin auszuarbeiten und gemeinsam mit dem Genehmigungsantrag bei der Behörde einzureichen.
Beschreibung des Vorhabens
Die Beschreibung des Vorhabens bildet die Voraussetzung für die weiteren Teile der UVE und stellt neben den Angaben zum Ist-Zustand der potenziell beeinträchtigten Umwelt die Basis für die Ermittlung der umweltrelevanten Auswirkungen dar.
Sie hat alle baulichen Einrichtungen und Eingriffe zu umfassen, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen, wobei auch auf die einzelnen Phasen des Vorhabens - Bau, Betrieb, Nachsorge und potenzielle Unfälle - einzugehen ist.
Über die im UVP-G 2000 explizit geforderten Angaben hinaus sind auch weitere Merkmale und Eigenschaften des Vorhabens zu beschreiben, wenn diese zur Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen notwendig sind.
Insgesamt ist darauf zu achten, dass sich die Beschreibung des Vorhabens auf die für die Bewertung der Umweltauswirkungen notwendigen Angaben konzentriert.
Alternative Lösungsmöglichkeiten
Die UVE hat eine Übersicht über die wichtigsten anderen von dem Projektwerber/der Projektwerberin geprüften Lösungsmöglichkeiten (bzw. Standort- und Trassenvarianten) sowie die wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen zu enthalten. Ebenfalls ist die Nullvariante zu prüfen.
Für den Zweck einer UVE ist bei der Bewertung der Varianten vor allem auf umweltrelevante Faktoren einzugehen. Ziel ist es, den Auswahlprozess, d.h. die Gewichtung und Bewertung einzelner Kriterien, übersichtlich darzustellen und im Hinblick auf die umweltrelevanten Auswirkungen die wichtigsten Auswahlgründe für die beantragte Variante herauszuarbeiten.
Ist-Zustand - Auswirkungen - Maßnahmen
Die Beschreibung des Ist-Zustandes ist das zweite Fundament für die Bewertung der Umweltauswirkungen. Es ist die vom Vorhaben berührte Umwelt (Schutzgüter, sowie deren Wechselwirkungen) in ihrer Gesamtheit darzustellen, wobei der Detaillierungsgrad vom Ausmaß der möglichen Auswirkungen durch das Vorhaben bestimmt wird.
Mit der Feststellung und Beschreibung direkter und indirekter Auswirkungen durch ein Vorhaben wird die Voraussage getroffen, wie sich die Vorhabenseinflüsse auf die Umweltschutzgüter auswirken werden. Aufgrund dieser Prognose kann die Bewertung der Umweltauswirkungen vorgenommen werden.
Die Entwicklung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung negativer Umweltauswirkungen wird sich nach der Bestimmung von Art und Ausmaß der Auswirkungen richten.
Gesamtbelastung
Die Verknüpfung von Ist-Zustand, Auswirkungen und Maßnahmen sollte zu einer nachvollziehbaren Bewertung der voraussichtlich verbleibenden Auswirkungen auf die Umwelt, der Gesamtbelastung, durch das Vorhaben führen, die eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens im Laufe des weiteren UVP-Verfahrens ist.