Nationaler Aktionsplan Persistente Organische Schadstoffe
Das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs) hat zum Ziel, Menschen und Umwelt vor gefährlichen langlebigen Chemikalien bestmöglich zu schützen. Der Nationale Aktionsplan beschreibt die Maßnahmen, die Österreich zur Erfüllung dieser internationalen und europäischen Verpflichtungen ergriffen hat.
2022 ist der dritte Review des Nationalen Aktionsplans (NAP) als Bericht erschienen. Er befasst sich mit den sogenannten unbeabsichtigt freigesetzten POPs. Das sind Dioxine und Furane, polychlorierte Biphenyle, Hexachlorbenzol, Pentachlorbenzol, polychlorierte Naphthaline, Hexachlorbutadien und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die bei Verbrennungsvorgängen und industriellen Prozessen ungeplant entstehen.
Im Allgemeinen gelten die Schlussfolgerungen des NAP 2017 auch für die nächsten Jahre.
Als neue Maßnahme wurde ein Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen 2024 veröffentlicht, der bei der Identifizierung von POPs in Anlagen und bei der Vermeidung bzw. Verminderung von POP-Emissionen unterstützt.
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National Action Plan, 2008
pursuant to Article 5 of the Stockholm Convention on POPS and Article 6 of the EU-POP Regulation.
Links
Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP)