Gravimetrische PM-Bestimmung im Feld

Das Umweltbundesamt organisiert von Dezember 2023 bis April 2024 zwei Vergleichsmessung zur gravimetrischen Bestimmung von PM10 als Beitrag zur Qualitätssicherung der gesetzlichen Luftgütemessung gemäß IG-L und zum Nachweis der Kompetenz auf dem Gebiet der Immissionsmessung.

Foto Vergleichsmessung

PM-Fraktionen

Die Durchführung der Vergleichsmessung von PM10 findet in einer Messkampagne von 8 Wochen in folgenden wählbaren Zeiträumen statt:

  • von Anfang Dezember 2023 bis Ende Jänner 2024 (Messkampagne 1) oder
  • von Anfang Februar bis Anfang April 2024 (Messkampagne 2).

Voraussetzung

Für die Aufstellung der Probenehmer unter kontrollierten Bedingungen steht ein Messcontainer des Umweltbundesamtes mit 12 Plätzen und der erforderlichen Infrastruktur zur Verfügung, entsprechend der harmonisierten Vorgangsweise der österreichischen Messnetze für High Volume Probenehmer. Eine Teilnahme mit anderen Probenehmern oder einer Aufstellung im Freien ist nach Rücksprache ebenfalls möglich.

Die Probenahme und Wägung erfolgte mit der im normalen Messbetrieb eingesetzten gravimetrischen Referenzmethode nach EN 12341 oder einer dazu äquivalenten Methode. Jede teilnehmende Organisation hat für die Kalibrierung und den Betrieb des Probenehmers, für den Filterwechsel und die Wägung selbst Sorge zu tragen.

Ort der Vergleichsmessung

Durchgeführt wird die Vergleichsmessung zur gravimetrischen PM-Bestimmung 2023/24 in der Gudrunstraße 33 in 1100 Wien.

Auswertung der Ergebnisse

Als Ergebnis werden Tagesmittelwerte mit der zugehörigen erweiterten kombinierten Messunsicherheit übermittelt.

Die Durchführung und Auswertung erfolgt analog zur Vergleichsmessung für nationale Referenzlaboratorien am ERLAP im Frühjahr 2022 (Bericht EUR 31388 EN).

Umgang mit Beschwerden/Einsprüchen

Jegliche Beschwerde bzw. jeglicher Einspruch ist schriftlich in Form einer Mail an PT_Immission@umweltbundesamt.at zu übermitteln.

Im Falle einer Beschwerde bzw. eines Einspruchs nimmt das Personal der Eignungsprüfungsstelle mit dem Kunden/der Kundin Kontakt auf. Der Sachverhalt wird in Folge intern geprüft und der Kunde/die Kundin wird über die durchgeführten Ermittlungen bzw. erforderlichen Maßnahmen unterrichtet. Die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Einsprüchen erfolgt durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Eignungsprüfungsstelle, die nicht in dem beeinspruchten Sachverhalt involviert waren. Es wird sichergestellt, dass die Beschwerde bzw. der Einspruch keine Benachteiligung des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin zur Folge hat. Der Kunde/die Kundin wird über das Ende der Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs informiert. 

Einsprüche gegen die Bewertung:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht einen Einspruch gegen die im Berichtsentwurf dargestellte Bewertung zu erheben. Diese Einsprüche sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Versand des Berichtsentwurfs in Form einer Mail an PT_Immission@umweltbundesamt.at zu verfassen.

Kosten

Für die Teilnahme an der PM10-Vergleichsmessung, Auswertung und Berichtslegung wird ein pauschaler Unkostenbeitrag von € 2470.- (exkl. USt.) verrechnet.

Nächster Termin

Die nächste PM-Vergleichsmessung findet im Winter 2025/2026 statt. Der Standort der Vergleichsmessung wird noch bekannt gegeben.