Maßnahmen

Lokale, regionale, nationale und europaweite Maßnahmen

Luftschadstoffe machen vor Landesgrenzen nicht halt. Bei langlebigen Luftschadstoffen wie beispielsweise PM10, PM2,5, Ozon und SO2 sind nicht nur lokale Verursacher von Bedeutung. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Maßnahmen auf allen politischen Ebenen sind daher notwendig.

Dies hat auch eine Studie gezeigt, die das Umweltbundesamt im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte.
zur Studie 

Foto Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h
100 km/h nach Immissionschutzgesetz-Luft

Maßnahmen in Österreich

In Österreich traten in den letzten Jahren zahlreiche Überschreitungen der Grenzwerte für Luftschadstoffe auf. Diese betrafen vor allem die Schadstoffe PM10 und Stickstoffdioxid.
zu den Jahresberichten

Nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft sind die Landeshauptleute verpflichtet, zunächst eine Statuserhebung zu erstellen. Diese eruiert die Verursacher der Grenzwertüberschreitungen. Die Statuserhebung bildet die Grundlage für die daraus resultierenden Maßnahmenprogramme und -Verordnungen. Mit diesen sollte die Belastung durch Luftschadstoffe soweit reduziert werden, dass die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Die Landeshauptleute erstellen die Programme und erlassen die Verordnungen. Diese Verordnungen gelten in den sogenannten Sanierungsgebieten.
Statuserhebungen
Sanierungsgebiete gemäß § 10 IG-L

Immissionsschutzgesetz - Luft

Maßnahmen wie zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Förderung der Nachrüstung mit Partikelfilter oder Bewusstseinsbildung können nicht verordnet werden. Von den Bundesländern, vom Bund und einzelnen Gemeinden werden daher auch Maßnahmenpakete mit weiteren Maßnahmen ausgearbeitet.

Leitlinien für Maßnahmen

Verursacherprinzip

Maßnahmen sollten bei den Hauptverursachern gesetzt werden. Dabei sind ihr Anteil an der Immissionsbelastung, das Reduktionspotenzial und der erforderliche Zeitraum für das Wirksamwerden der Maßnahmen zu berücksichtigen.

Kosten-Effizienz

Es sollten die Maßnahmen ergriffen werden, bei denen mit geringsten Kosten eine möglichst große Verringerung der Immissionsbelastung erzielt wird.

Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung öffentlicher Interessen

Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein. Auch sind öffentliche Interessen zu berücksichtigen.

Verminderung der Emission mit dem Ziel, die Exposition möglichst effektiv zu reduzieren

Aus gesundheitlicher Sicht ist es sinnvoller, die Belastung generell zu senken als ausschließlich an den höchst belasteten Standorten. Dadurch kann auch in Gebieten ohne Grenzwertüberschreitung eine Verminderung des Gesundheitsrisikos erzielt werden.

Einschluss kritischer Quellen

PM10 bzw. PM2,5 sind jene Luftschadstoff, die mit den gravierendsten gesundheitlichen Auswirkungen verbunden sind. Diese werden allerdings von verschiedenen Quellen emittiert. Aus gesundheitlicher Sicht werden einige dieser PM-Quellen als besonders kritisch eingestuft, z.B. die Abgasemissionen des Straßenverkehrs oder von Dieselaggregaten. Daher sollten Maßnahmen bevorzugt bei diesen Quellen gesetzt werden.

Vorbildwirkung

Eine hohe Umweltqualität ist ein entscheidender Faktor für die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern und oft auch von entscheidender Bedeutung bei der Wahl von Wohnorten. Selbst bei der Wahl von Wirtschaftsstandorten spielt heute die Umweltqualität eine bedeutende Rolle. Gemeinden und auch Regionen mit einer aktiven Umweltpolitik haben hier sicherlich mittelfristig deutliche Vorteile gegenüber Gemeinden ohne entsprechende Ambitionen.

Synergien

Zur Erreichung verschiedener Umweltqualitätsziele wie der Reduktion von Treibhausgasen, den nationalen Emissionshöchstmengen von NOx oder der Einhaltung von Grenzwerten bei Luftschadstoffen sind oft die gleichen Maßnahmen zielführend. Z.B. führt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen zu einer Reduktion der Emissionen von PM, NOx und CO2, es wird aber auch der Lärm reduziert. Diese Synergien, aber auch mögliche negative Auswirkungen sollten bei der Ausarbeitung von Maßnahmenplänen berücksichtigt werden.

Mögliche Maßnahmen

Je nach Luftschadstoff und Verursacher sind unterschiedliche Maßnahmen notwendig, um die Belastung zu reduzieren.

Stickstoffdioxid

Hauptverursacher ist der Straßenverkehr, hier besonders schwere Nutzfahrzeuge und Diesel-PKW. Mögliche Maßnahmen wären z.B. Geschwindigkeitsreduktionen auf Autobahnen und Landstraßen, Anreize zur schnelleren Flottenerneuerung, Reduktion der Verkehrsstärke oder Fahrbeschränkungen.

PM10 und PM2,5

Zur PM-Belastung tragen meistens mehrere Verursacher bei (Verkehr, Hausbrand, Gewerbe und Industrie). Beim Verkehr sind die gleichen Maßnahmen wirksam wie bei Stickstoffdioxid. Emissionen aus dem Hausbrand betreffen vor allem veraltete Festbrennstoffheizungen. Durch moderne Heizungssysteme und Wärmedämmung können die Emissionen wirksam reduziert werden. In Gewerbe und Industrie sind neben lokalen Verursachern Baustellen eine wichtige Quelle, vor allem für PM10. Bei Baustellen sind Maßnahmen wie Dieselpartikelfilter bei Baumaschinen und Reduktion der diffusen Emissionen empfehlenswert.

Schwefeldioxid

Überschreitungen bei Schwefeldioxid werden meistens von Industriebetrieben verursacht. Sofern sie nicht durch einen Störfall verursacht werden, kann Schwefeldioxid durch moderne Filteranlagen sehr effektiv reduziert werden.

Ozon

Die Belastung durch Ozon kann durch eine großräumige Reduktion der Emissionen von Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen (VOC) reduziert werden. Letztere stammen zu einem Gutteil aus Lösungsmittel und der Verdunstung und Verbrennung von Treibstoffen.

Datenbank "best practice" Beispiele

Im Auftrag der Europäischen Kommission hat das Umweltbundesamt eine Datenbank zu "best practice" Luftreinhaltemaßnahmen erstellt.Catalogue of Air Quality Measures

Datenbank Maßnahmenpläne in Deutschland

Vom deutschen Umweltbundesamt wurde eine Datenbank der Maßnahmenpläne der deutschen Bundesländer erstellt. In dieser ist auch angeführt, in welchen Städten eine Umweltzone gilt.Luftreinhalte- und Aktionspläne in Deutschland

Programm „Saubere Luft für Europa“

Europaweite Maßnahmen sieht das am 18.12.2013 vorgestellte Programm „Saubere Luft für Europa“ der Europäischen Kommission vor. Dieses enthält Maßnahmen, damit bestehende Ziele bis spätestens 2020 erreicht werden. Es enthält aber auch neue Luftqualitätsziele für den Zeitraum bis 2030. Wesentlicher legislativer Bestandteil sind eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionsverpflichtungen für die fünf wichtigsten Schadstoffe, und eine neue Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen.

Reduktion nationaler Emissionen

Richtlinie mittelgroße Feuerungsanlagen

Das Paket umfasst aber auch Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Luftqualität in Städten, der Förderung von Forschung und Innovation sowie der Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Saubere Luft für Europa

Weitere aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission sind auf der Website der Generaldirektion Umwelt verfügbar.

Clean Air (Generaldirektion Umwelt, Europäische Kommission)