Fortschrittsbericht 2024
Positiver Trend bei der Umsetzung der Kriterien im Jahr 2023: Im zweiten Berichtsjahr der Green Finance Alliance dreht sich alles um die Fortschritte bei der Umsetzung der Kriterien. Erfreulich ist, dass alle Mitglieder positive Ergebnisse erzielen konnten. Im Fortschrittsbericht finden Sie die aggregierten Evaluierungsergebnisse der Mitglieder.
Alle Mitglieder der Green Finance Alliance mussten 2023 aggregiert betrachtet 290 Kriterien (inklusive 41 Kriterienanpassungen) sowie 109 kriterienbezogene Nachbesserungen (inklusive kriterienübergreifende Nachbesserungsaufträge) vom Vorjahr umsetzen. Der Großteil dieser Kriterien betraf die jährliche Berichterstattung zu klimabezogenen Aktivitäten. Diese mussten von den Mitgliedern in einem detaillierten Klima- sowie Engagementbericht veröffentlicht werden. Hinzu kamen bis zu acht maßnahmenspezifische Kriterien, die ebenfalls im Klimabericht veröffentlicht wurden.
Highlights aus dem Fortschrittsbericht
- 64 Prozent der Kriterien wurden vollständig erfüllt. Das sind insgesamt 19 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr (Vorjahr: 45 Prozent).
- Bei 25 Prozent der Kriterien wurden die Ansprüche teilweise erfüllt, hier wurden Nachbesserungsaufträge an die Mitglieder erteilt.
- Trotz der steigenden Anforderungen wurden lediglich 11 Prozent der Kriterien nicht erfüllt. Das sind 6 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr (Vorjahr: 17 Prozent).
- Die klar erkennbaren Verbesserungen der Mitglieder bei der Kriterienerfüllung sind auf Fortschritte in allen wesentlichen Teilbereichen zurückzuführen.
- Alle Mitglieder der Green Finance Alliance haben ein positives Gesamtbild erzielt.
- Die Nachbesserungsaufträge aus 2023 wurden zu 73 Prozent vollständig und zu 11 Prozent teilweise erfüllt.
- Am besten schnitten die Mitglieder – wie auch im letzten Jahr – bei den Kriterien zu Klimastrategie und Klimabericht ab.
Ein wesentliches Merkmal der Initiative ist, dass alle Kriterien an strenge Fristen gebunden sind. Um neuen Mitgliedern einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der Kriterien mit bereits abgelaufener oder sehr zeitnaher Frist einzuräumen, gelten für sie leicht adaptierte Fristen. Die Evaluierung umfasst bei Neumitgliedern daher nur einen Teil der für das Jahr 2023 relevanten Kriterien. Dafür mussten diese Neumitglieder Kriterien, die ihre Frist bereits 2022 hatten, „nachträglich“ erfüllen.