UVP - Umweltschutz durch Umweltvorsorge
Die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die UVP hat sich seit ihrer rechtsverbindlichen Umsetzung in der Europäischen Union bzw. in Österreich als Instrument der Umweltvorsorge etabliert. Vor der Erteilung der Genehmigung für bestimmte, besonders relevante öffentliche und private Projekte ist seitdem eine medien-übergreifende Umweltprüfung durchzuführen.
Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Weise ermittelt, beschrieben sowie bewertet und sind anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Den rechtlichen Rahmen für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Europa gibt die betreffende EU-Richtlinie. Die EU-Vorschriften sind in Österreich mit der geltenden Fassung des UVP-Gesetzes 2000 und in der dort vorgesehenen Verordnung über Gebiete mit schadstoffbelasteter Luft verwirklicht.
Belastete Gebiete (Luft) gemäß UVP-G 2000
Aufgaben des Umweltbundesamtes
Das Umweltbundesamt agiert im Bereich UVP als Referat Umweltbewertung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und erfüllt auf gesetzlicher Grundlage die Führung der UVP Dokumentation.
Zusätzlich hat das Umweltbundesamt umfangreiche weitere fachliche Aufgaben im Bereich UVP und SUP (strategische Umweltprüfung).
UVP-Dokumentation
Gem. § 43 UVP-G 2000 hat der/die Bundesminister/in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine UVP-Dokumentation einzurichten. Für diese Aufgabe hat die Bundesministerin das Umweltbundesamt beauftragt.
Die UVP-Dokumentation enthält insbesondere die Feststellungsentscheidungen, die UVE des Projektwerbers/der Projektwerberin, die wichtigsten Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die wesentlichen Gründe der Entscheidungen und die Ergebnisse der Nachkontrolle. Diese Unterlagen sind für die Öffentlichkeit zugänglich und können nach Terminvereinbarung im Umweltbundesamt eingesehen werden. Die wesentlichen Eckdaten zu den Verfahren werden elektronisch erfasst und können in der UVP-Datenbank abgerufen werden.