Silvesterfeuerwerk: Zündstoff für die Umwelt

Wien, 18. Dezember 2024

Feuerwerke wirken. Was für den einen ein faszinierendes Erlebnis ist, hat für die Umwelt unerwünschte Nebenwirkungen. Feuerwerkskörper verursachen in der Silvesternacht regelmäßig hohe Feinstaubkonzentrationen, Lärm und zusätzlichen Abfall.

In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Die hohe Feinstaubbelastung kann - je nach meteorologischen Bedingungen - mehrere Stunden bis Tage andauern. 

Am 1. Jänner 2024 kam es in Österreich erfreulicherweise zu keinen Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwerts, dies war aber zum Teil auf günstige meteorologische Bedingungen zurückzuführen. Noch im Jahr davor, am 1. Jänner 2023, wurde der Feinstaub-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit gleich an 27 Messstellen überschritten. Generell sind pro Kalenderjahr 25 Überschreitungen dieses Grenzwertes, der im Immissionsschutzgesetz-Luft zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt ist, zulässig.

Auf Feuerwerke sind zwar nur ein Bruchteil der jährlichen Feinstaub-Emissionen zurückzuführen, der größte Teil davon entsteht allerdings in der Silvesternacht und führt damit zu hohen Schadstoffkonzentration in der Außenluft. Feinstaub gelangt mit der Atemluft in den menschlichen Körper und setzt sich auch auf Böden und in Gewässern ab.

Nicht alles Gute kommt von oben

Für die Farbeffekte in Feuerwerken sorgt die Beigabe von Metallverbindungen, insbesondere Aluminiumsalze (weiß, silber), Blei- und Kupferverbindungen (blau), Strontium (dunkelrot), sowie Barium und Zink (grün). Bei der Explosion werden diese Metallpartikel freigesetzt und finden sich als Bestandteile im Feinstaub. In Feuerwerkskörpern mit CE-Kennzeichnung dürfen gewisse Substanzen, wie zum Beispiel Arsen, Blei und Quecksilber nicht enthalten sein. 

Was vom Feuerwerk übrig bleibt und nicht sachgemäß entsorgt wird, wie zum Beispiel Reste der Hüllen und Konstruktionsteile, bleibt in der Umgebung zurück. Dieser Abfall kann für Wild- und Nutztiere gefährlich werden, die Rückstände der Pyrotechnik mitunter für Futter halten. Außerdem sind Teile davon aus Kunststoffen, die in der Umwelt verbleiben und letztlich zu Mikroplastik zerfallen.

Unerwünschte Risiken und Nebenwirkungen

Effektvoll sind Feuerwerke auch in Sachen Lärm.Laut österreichischem Pyrotechnikgesetz dürfen Feuerwerke für Private (Kategorien F1 und F2) im Abstand von einem Meter (F1) beziehungsweise acht Metern (F2) einen Schallpegel von 120 Dezibel nicht überschreiten. Gefährlich wird es für die Ohren, wenn man nicht weit genug von den Feuerwerkskörpern entfernt ist. Denn der Schalldruck erhöht sich drastisch, je näher man steht. So ist er bei nur zwei Metern Abstand mehr als zehnmal so hoch wie bei einer Distanz von acht Metern. Bei illegalen Knallern ist die Lautstärke unkalkulierbar. Für ältere Menschen und Kleinkinder bedeutet der Lärm von Knallkörpern einen großen Stressfaktor. Auch Wild- und Haustiere leiden besonders darunter.

Mit Alternativen ins neue Jahr: Gute Vorsätze schon zu Silvester 

Wer auf Silvesterspaß nicht verzichten möchte, braucht dafür keine Pyrotechnik. Das bunte Blitzlichtgewitter kann auch mit Licht- und Lasershows erzielt werden, ganz ohne Lärm, Feinstaub und Abfall. So kann man gefahrlos ins neue Jahr rutschen! 

Wie auch bei anderen Feiern, lässt sich zu Silvester ganz einfach Abfall vermeiden. Wer für Dekoration, Buffet und Geschenke langlebige und wiederverwendbare Dekorationen und Mehrweggeschirr anstelle von Einweg verwendet, produziert deutlich weniger Abfall.  Ebenso sollte in der Zeit der Festessen besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen gelegt werden: Eine bedarfsgerechte Planung der Mahlzeiten vermeidet Überschuss. Kreative Resteverwertung und die Spende überschüssiger Lebensmittel sind nicht nur in der Weihnachtszeit und zu Silvester eine gute Tat. 

Links

Überschreitungsstatistik

Aktuelle Luftgütemesswerte

Schweizer Studie zu Umweltauswirkungen von Feuerwerkskörpern

Lärminfo: Böller und Feuerwerke

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Verwendung von Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern