Ökonomischer Nutzen
Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und dem EU-Green Deal ist mit vielen positiven, wirtschaftlichen Effekten verbunden: Sie fördert die ökonomische und soziale Transformation, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Wachstum.
Nutzen übersteigt Kosten
Die Wirkungsanalyse der EU-Kommission beziffert eine Reihe ökonomischer Vorteile bis zum Jahr 2070: Jeder Euro, der in die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme investiert wird, generiert einen Mehrwert von durchschnittlich 12 Euro (8 bis 38 Euro). Der Zahlenvergleich macht deutlich: Die Kosten der Umsetzung der Verordnung geschädigter Ökosysteme von EUR 154 Mrd. fallen im Vergleich zum daraus resultierenden Nutzen von EUR 1.860 Mrd. und im Vergleich zu den Kosten des Nicht-Handelns (EUR 1.700 Mrd.) gering aus.
Proposal for a Nature Restoration Law
Nutzen für Österreich zwölfmal höher als die Kosten
Auch für Österreich ist die Kosten-Nutzen Relation positiv: Die Wirkungsanalyse weist einen nationalen Nutzen bis 2070 aus, der zwölfmal höher ist als die anfallenden Kosten für die Wiederherstellung.
Die EU-Kommission hat die Vorteile der Wiederherstellung für einzelne Ökosysteme berechnet:
- Degradierte Moore verursachen derzeit rund 220 Mio. Tonnen an Treibhausgas-Emissionen pro Jahr. Allein der Nutzen der Kohlenstoffspeicherung durch die Wiederherstellung dieser Ökosysteme wird mit einem Wert von EUR 11 – 13 Mrd. beziffert.
- Die in Österreich besonders relevante Renaturierung von Flussökosystemen bietet u.a. besseren Schutz vor Überschwemmungen und damit einen höheren Immobilienwert in betroffenen Regionen, höhere Wasserverfügbarkeit für Privathaushalte und Landwirtschaft und höhere Gewinne im Tourismussektor. Der berechnete Nutzen beläuft sich für diese Ökosysteme auf EUR 862 – 1.053 Mrd.
- Die Wiederherstellung von gesunden Bestäuber-Populationen hat weitreichende positive Folgen für Landwirt:innen und Gesellschaft. Es wird geschätzt, dass Bestäuber-Insekten direkt für 7% des europäischen Ernteertrags verantwortlich sind und tierbestäubte Feldfrüchte 31% des EU-weiten Einkommens aus Feldfrüchten gesamt ausmachen. Der monetäre Wert der tierischen Bestäubungsleistung in der EU beläuft sich auf EUR 5 Mrd. pro Jahr.
- Auf landwirtschaftliche Flächen haben Wiederherstellungsmaßnahmen viele positive Auswirkungen: Vielfältigere Kulturlandschaften bieten ökonomische Vorteile wie bessere Bodenqualität, verringerte Bodenerosion, ein vermehrtes Auftreten von Bestäuber-Insekten sowie geringere Schädlingsdichten und verstärkte natürliche Schädlingsbekämpfung.
- Auch der Tourismus profitiert deutlich von einem vielfältigeren Landschaftsbild. Für landwirtschaftlich genutzte Ökosysteme wurde ein Nutzen von EUR 230 – 250 Mrd. errechnet.
Umsetzung durch EU-Gelder gefördert
Die jährlichen Kosten für die Wiederherstellung von EUR 6-8 Mrd. können zu einem großen Teil über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027) abgedeckt werden. Er sieht EUR 16 Mrd. pro Jahr an Biodiversitätsausgaben als Ziel vor.
Darüber hinaus können die Kosten auch über viele EU-Förderprogramme zumindest teilweise abgedeckt werden:
- Förderungen können im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (2023-2027) auf Wiederherstellungsziele einzahlen und die Landwirtschaft maßgeblich unterstützen. Mitgliedstaaten müssen ein Minimum von 25% der Direktzahlungen und 35% der Ausgaben für die ländliche Entwicklung für Klima und Umwelt-relevante Maßnahmen reservieren. Sie können größtenteils mit den Vorgaben der Nature Restoration Regulation in Einklang gebracht werden.
- Weitere Fördermöglichkeiten bestehen u.a. über den Cohesion Policy Fund (für strukturschwächere EU-Mitgliedstaaten), das LIFE Programm (für öffentliche und private Institutionen aus EU-Mitgliedstaaten), den InvestEU Fund (für Klein- und Mittelbetriebe), die Recovery and Resilience Facility (zur Abschwächung der Folgen der Covid19-Pandemie) und in Zukunft auch über die Verwendung der Auktionserträge aus dem EU-Emissionshandel.
- Auch das Interesse von privaten Investor:innen, einen naturrelevanten Mehrwert zu schaffen, wächst. Bereits umgesetzte und geplante regulatorische Entwicklungen (z.B. EU Taxonomie-Verordnung, Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR, Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD) tragen dazu bei.