Multilaterale Regelungen und Aktivitäten
Die internationale Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Biologischen Sicherheit ist wichtig, weil die Auswirkungen von GVO auf Ökosysteme nicht auf einzelne Staaten beschränkt sind und auch nicht an den Landesgrenzen enden.
Das wichtigste internationale Abkommen für den Umgang mit GVO ist das Protokoll über die Biologische Sicherheit - das „Cartagena Protokoll“. Es regelt den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit GVO. Das Protokoll spricht von „living modified organisms“ - LMOs.
Die UN-ECE Aarhus-Konvention regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungen und den Zugang zu Informationen und Gerichten. Die WTO Verträge regeln den internationalen Welthandel und dienen der Absicherung und Gestaltung freier, ungehinderter internationaler Handelsbeziehungen.
Das Umweltbundesamt ist im Bereich Gentechnik und Biologische Sicherheit auf multilateraler Ebene in verschiedenen Grmien und Arbeitsgruppen vertreten:
- Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen der Europäischen Union
- Nationale Anlaufstelle (National Focal Point) für das Cartagena-Protokoll und den Informationsmechanismus (Biosafety Clearing House)
- Mitarbeit in der Arbeitsgruppe der OECD, Working Group on Harmonization of Regulatory Oversight in Biotechnology (WG-HROB) (Delegationsleitung von 2002-2006).
- Österreichische Leitung der GVO Arbeitsgruppe der UN-ECE Aarhus Konvention (bis 2005)
- Mitglied des EFSA Scientific Network on Risk Assessment of GMOs
- Mitglied der Joint EPA / ENCA Interest Group on Risk Assessment and Monitoring of GMOs (IG-GMO)
Links:
Österreichisches Biosafety Clearing House
EFSA Scientific Network on Risk Assessment of GMOs
EPA/ENCA Interest Group on Risk Assessment and Monitoring of GMOs (IG-GMO)
Das Cartagena-Protokoll
Als Protokoll der Konvention zur Biologischen Vielfalt soll das Cartagena Protokoll zum Schutz der Umwelt - insbesondere der biologischen Vielfalt - und Gesundheit vor Gefahren durch GVO beitragen. Wie bei vielen nationalen und internationalen Bestimmungen zur Gentechnik kommt auch hier das Vorsorgeprinzip zur Anwendung.
Ein Herzstück des Abkommens ist ein Berichterstattungssystem, das sogenannte Biosafety Clearing House (BCH). Das BCH ist eine internet-basierte Informationsdrehscheibe, die den Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnik-relevanten Daten ermöglicht. Unter dem Vorsitz des Umweltbundesamtes haben zwei Arbeitsgruppen (AHTEG) Leitlinien zu Risikoabschätzung und Risikomanagement sowie zu Abschätzung von sozioökonomischen Effekten von LMOs ausgearbeitet.
Links:
The Cartagena Protocol on Biosafety