Gesetze, Richtlinien & Konventionen
In Österreich liegen Angelegenheiten des Naturschutzes in Gesetzgebung und Vollziehung in der Komptenz der Bundesländer. Der Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch die Naturschutzgesetze und Artenschutzverordnungen sowie durch die Jagd- und Fischereigesetze der Bundesländer geregelt.
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die entsprechenden Richtlinien in den Landesnaturschutzgesetzen und Verordnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist.
Nationalparks, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz
Für Natur- und Landschaftsschutz, Schutz von Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Flechten, Moose) sowie für die Einrichtung und den Betrieb von Nationalparks sind in Österreich die Naturschutzabteilungen der Landesregierungen verantwortlich. Jedes Bundesland hat ein eigenes Natur- und Landschaftsschutzgesetz sowie Artenschutzverordnungen.
EU-Richtlinien zum Schutz der Natur
In der Europäischen Union sind auch im Naturschutz EU-Richtlinien verbindlich umzusetzen:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Natura 2000 (European Commission)
Internationale Abkommen und Konventionen
Auch auf internationaler Ebene wird versucht, den Naturschutz voranzutreiben. Österreich hat internationale Abkommen und Konventionen ratifiziert.
Ramsar-Konvention - Österreich (BML)
Übereinkommen zum Schutz der Donau
Übereinkommen zur Regelung des Walfanges
Washingtoner Artenschutzabkommen - CITES
Tiere und Pflanzen CITES-gelistet und dokumentenpflichtig (BMK)
CITES: Wichtige Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen (BMF)