Fortschritt bei der Altlastensanierung

Wien, 27. März 2018

Jahresbericht zu Verdachtsflächen und Altlasten in Österreich

Im Report Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas berichten die ExpertInnen des Umweltbundesamts jährlich den Stand der Altablagerungen, Altstandorte, Verdachtsflächen und der Altlastensanierung in Österreich.

Luftbild

Mit 1. Jänner 2018 sind 68.699  Altstandorte und Altablagerungen bekannt. Altstandorte sind bereits weitgehend erfasst, für Altablagerungen wird die Liste in den nächsten Jahren sukzessive vervollständigt. An diesen Standorten wurden vor dem Jahr 1989 Abfälle abgelagert oder es kamen umweltgefährdende Stoffe zum Einsatz. Der größte Teil der Altablagerungen und Altstandorte stellt keine erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen dar. Nur rund 2-3 % der Standorte sind Altlasten.

Von Altablagerungen und -standorten zu Altlasten

Altablagerungen und Altstandorte werden gemäß Altlastensanierungsgesetz stufenweise bearbeitet: Erstabschätzung, Klassifizierung als Verdachtsfläche, Voruntersuchung, Gefährdungseinschätzung und Beurteilung der Umweltgefährdung. Wenn sich der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung durch Untersuchungen bestätigt, wird die Fläche in den Altlastenatlas eingetragen. Mit 1. Jänner 2018 wurden 293  Altlasten ausgewiesen, davon sind 157 saniert oder gesichert. Im Jahr 2017 wurden fünf neue Altlasten ausgewiesen, fünf Altlasten konnten als saniert oder gesichert beurteilt werden. Im Verdachtsflächenkataster sind mit Stand 1. Jänner 2018 insgesamt 1.896 Flächen eingetragen. 
Der neue Report informiert über den Bearbeitungsstatus der erfassten Flächen und über die Fortschritte bei der Sanierung von Altlasten im ganzen Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern.

Altlastensanierungsgesetz

Grundlage für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten sowie für die Finanzierung notwendiger Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ist das Altlastensanierungsgesetz. Es sieht eine Untersuchung von Verdachtsflächen und eine Beurteilung der Umweltgefährdung, die von Altablagerungen und Altstandorten ausgeht oder ausgehen kann, vor. Die Untersuchungen werden auf Veranlassung des BMNT von den Ämtern der Landesregierungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden vom Umweltbundesamt beurteilt.

Jahresbericht 2018 

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