Methodischer Bericht zur Luftschadstoff-Inventur
UNECE/LRTAP-Berichtspflicht
Der Bericht "Austrias Informative Inventory Report" - kurz IIR genannt - enthält eine umfassende und detaillierte Methodikbeschreibung zur Berechnung der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur (OLI).
Folgende Luftschadstoffe werden im Bericht berücksichtigt:
- Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (non methane volatile organic compounds - NMVOC), Ammoniak (NH3). Diese vier Luftschadstoffe werden nach der Emissionshöchstmengenrichtlinie der EU (engl. Bezeichnung: National Emission Ceilings, "NEC Directive") auch "NEC-Gase" genannt.
- Kohlenmonoxid (CO)
- Staub (TSP, PM10, PM2.5)
sowie für die Luftschadstoffgruppen
- Schwermetalle: Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Blei (Pb)
- Persistente organische Schadstoffe (POP): Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH), Dioxine und Furane (PCDD/F), Hexachlorbenzol (HCB) und Polychlorierte Biphenyle (PCB).
Neben einer Beschreibung der verwendeten Berechnungsmethoden, gegliedert nach den Verursachersektoren Energie (stationäre und mobile Quellen), Industrielle Prozesse und andere Produktverwendung, Landwirtschaft und Abfall, umfasst der IIR sowohl Emissionsfaktoren als auch Aktivitäten (Basisdaten für die Emissionsberechnungen) und erläutert methodische Änderungen zur Vorjahresinventur. Weiters enthält der Bericht Beschreibungen zu den Emissionstrends und den wesentlichen Verursachern für jeden Luftschadstoff. Die Österreichische Luftschadstoff-Inventur wird vom Umweltbundesamt jährlich aktualisiert.
Im allgemeinen Teil des IIR wird auch über das nationale System zur Erstellung der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur informiert. Teil des nationalen Systems ist ein Qualitätsmanagement-System, das dazu dient, die hohe Qualität der Emissionsbilanzen sowie Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität bei der Erstellung von Emissionsbilanzen zu gewährleisten.
Genfer Luftreinhalteübereinkommen
Mit dem "Informative Inventory Report" erfüllt Österreich die Anforderungen an die Dokumentation hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit, die für die Berichterstattung zum Genfer Luftreinhalteübereinkommen (LRTAP - Convention on Long-range Transboundary Air Pollution) der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) - kurz UNECE/LRTAP Convention - notwendig sind.