Biozidprodukte
Schadorganismen zu bekämpfen ist in unserer modernen Welt unverzichtbar. Materialien wie etwa Holz sollen vor Mikroorganismenbefall geschützt, Objekte desinfiziert, Nagetiere und Insekten vernichtet oder vergrämt werden.
Ähnlich wie Pflanzenschutzmittel, die dem Schutz von Pflanzen oder Pflanzenprodukten dienen, kommen im nicht-landwirtschaftlichen Bereich Biozidprodukte zum Schutz von Menschen, Materialien oder Objekten zum Einsatz. Sie wirken auf chemischem oder biologischem Weg, können gewerblich oder industriell, aber auch von Privatpersonen angewendet werden. Mechanische Bekämpfungsarten (z. B. Mausefalle oder Fliegenklatsche) sind von Bestimmungen für Biozidprodukte nicht erfasst.
Um ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Wirksamkeit von Biozidprodukten sicherzustellen, wird das Inverkehrbringen von Biozidprodukten gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst die bioziden Wirkstoffe auf Risiko und Wirksamkeit geprüft. Kommt die Bewertung zu einem positiven Abschluss, werden die Wirkstoffe genehmigt. Im Anschluss daran kann die Zulassung von Biozidprodukten, die diese Wirkstoffe enthalten, beantragt werden. Auch für Waren, die mit bioziden Wirkstoffen behandelt sind, gibt es Regeln für das zulässige Inverkehrbringen.
Details finden Sie auf der österreichischen Biozid-Website.
Ihre Fragen zu Biozidprodukten richten Sie bitte an
biozide@umweltbundesamt.at