Fragen und Antworten zu PFAS

PFAS - per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen - sind eine umfangreiche Gruppe von Industriechemikalien. Es handelt sich um organische, vom Menschen hergestellte Verbindungen, die kein natürliches Vorkommen haben. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit Jahrzehnten in vielen Industriebereichen und Konsumentenprodukten eingesetzt. In der vorliegenden Zusammenstellung sind häufig gestellte Fragen zum Thema gelistet.

Foto Wassertropfen

Wo finden PFAS Anwendung?

PFAS werden aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz) gezielt eingesetzt. Bei der Anwendung in Textilien (z.B. Wanderbekleidung, persönliche Schutzausrüstung, technische Textilien) oder Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen sorgen sie für hohe Wasser- sowie Schmutz- und Ölabweisung. Sie verlängern dadurch die Haltbarkeit bzw. Lebensdauer oder überhaupt erst das einwandfreie Funktionieren dieser Produkte, was z.B. bei persönlicher Schutzausrüstung ein Schlüsselkriterium darstellt. Sie kommen aber auch bei der Herstellung von hochtechnologischen Produkten wie z.B. Halbleitern bzw. bei Verchromungsprozessen, als Kältemittel, in Feuerlöschschäumen und in vielen weiteren Bereichen zum Einsatz. Polyfluorierte Alkylsubstanzen können in der Umwelt oder im Organismus zu den extrem persistenten perfluorierten Alkylsubstanzen transformiert werden. Etliche PFAS, darunter vor allem die perfluorierten Alkylsubstanzen, sind nachweislich toxisch, reichern sich in der Nahrungskette an oder sind mobil. Alle PFAS sind, wenn sie einmal in die Umwelt gelangt sind, kaum oder nur mehr sehr schwer wieder entfernbar. Aus diesem Grund wird derzeit auf europäischer Ebene eine universelle Beschränkung dieser Stoffgruppe ausgearbeitet.

Wie gelangen PFAS in die Umwelt?

Durch ihre Herstellung und Verwendung können PFAS auf direktem und indirektem Wege in die Umwelt gelangen. Direkte Quellen umfassen die Freisetzung (bei ihrer Herstellung und Verarbeitung) in die Luft oder in Gewässer, die Ausbringung von kontaminierten Klärschlämmen als Dünger oder Bodenhilfsstoff und die Anwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen. Dies führte in einigen dokumentierten Fällen in der EU sowie weltweit zu großflächigen Verunreinigungen der Umwelt. Der indirekte Eintrag in die Umwelt kann durch die Anwendung von Verbraucherprodukten oder bei deren Entsorgung erfolgen, beispielsweise durch Rückstände in Produkten oder durch das Waschen von behandelten Textilien. Aufgrund ihrer Persistenz und Mobilität sind PFAS in den entlegensten Gebieten der Erde, mittlerweile selbst in unbesiedelten Gebieten wie Polarregionen und in der Tiefsee, nachweisbar.

PFOS findet sich weltweit in Fischen, Meerestieren, Wildtieren, Milch und zahlreichen anderen Lebensmitteln und lässt sich, wie einige andere PFAS, auch in menschlichem Blut und Muttermilch nachweisen. 

Unter normalen Umweltbedingungen findet kein oder ein nur sehr geringer Abbau dieser Substanzen statt. 

Foto Kinderaugen

Wie und wodurch sind Mensch und Umwelt betroffen?

PFAS werden vom Menschen hauptsächlich über Lebensmittel aufgenommen. Wenn im Trinkwasser erhöhte PFAS-Werte vorkommen führt dies meist auch zu erhöhten Belastungen im Menschen.

Flüchtige PFAS können vom Menschen über die Luft aufgenommen werden. Die Verwendung von Haushaltschemikalien wie Imprägniersprays kann zu Innenraumbelastungen führen. Auch Verbindungen wie beispielsweise Fluortelomeralkohole, die unter anderem für Teppichbeschichtungen eingesetzt werden, können in die Raumluft gelangen.

Vor allem langkettige PFAS wie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)) und Perfluoroctansäure (PFOA), welche bereits globalen Verboten unterliegen, sind dennoch in Umwelt und Lebensmitteln vorhanden. Sie verbleiben nach der Aufnahme lange im menschlichen Organismus. Die Anreicherung erfolgt nicht im Fettgewebe, sondern in Organen (z. B. in der Leber) und im Blut. Babys nehmen die Substanzen sowohl über die Plazenta, als auch später über die Muttermilch auf.

Eine Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2020 kommt zu dem Schluss, dass ein beträchtlicher Teil der europäischen Bevölkerung über die Lebensmittelkette Konzentrationen ausgesetzt ist, die über der wöchentlichen tolerierbaren Aufnahmedosis liegen. Die Folgen können eine Beeinträchtigung des Immunsystems von Kindern sein, eine Erhöhung des Cholesterinspiegels sowie weitere gesundheitliche Auswirkungen. 

Wie ist das Grundwasser betroffen?

Im Zuge des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) wurde auf Basis von Grundwasseruntersuchungen der Jahre 2016/2017 und 2019/2020 ein mögliches Risiko festgestellt, dass das Grundwasser in bestimmten Regionen nicht den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen könnte. Daher wurde 2022 ein flächendeckendes Sondermessprogramm zur Untersuchung von PFAS im Grundwasser gestartet und durchgeführt. Von den 1892 untersuchten Grundwassermessstellen überschritten 14 den in der Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 304/2001 idgF) ab 12. Jänner 2026 einzuhaltenden Grenzwert für die „Summe der PFAS“ von 0,1 µg/l. Das entspricht 0,74 % aller untersuchten Messstellen. Eine im 2. Quartal 2023 durchgeführte Wiederholungsbeobachtung an 316 Messstellen bestätigte diese Befunde. Überschreitungen in dieser Größenordnung weisen auf erhebliche PFAS-Einträge in den Untergrund hin. Da insbesondere kurzkettige PFAS im Boden und Grundwasser sehr mobil sind, können sich im Umfeld solcher Messstellen ausgedehnte Schadstofffahnen im Grundwasser bilden, wenn die Bodenbeschaffenheit und die Durchlässigkeit dies zulassen.

Nationaler Gewässerbewirtschaftsungsplan

Verbreitung und Bewertung von PFAS im Grundwasser (bml.gv.at)

Wie sind Oberflächengewässer und Abwasser betroffen?

Das bisherige Monitoring hat das Vorkommen von PFOS und PFOA in den Oberflächengewässern und im Abwasser nachgewiesen und die Wichtigkeit unterstrichen, mehr PFAS-Verbindungen in die Überwachungsprogramme aufzunehmen. Dies steht im Einklang mit dem aktuellen Vorschlag im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) und Umweltqualitätsnormenrichtlinie (UQN-RL, 2008/105/EG), die die Liste der prioritären Stoffe um 24 spezifische PFAS-Verbindungen erweitert. Auch nach der neuen Kommunalen Abwasserrichtlinie müssen diese Emissionen im Abwasser entfernt werden.

Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung zahlreicher PFAS in der EU Wassergesetzgebung, wurden in den Sondermessprogrammen 2021 und 2022 PFAS in Biota und in Sediment untersucht: 

Jahresbericht GZÜV

Monitoring zu Kläranlagen, in dem Spurenstoffe und u.a. auch die PFAS (PFBA, PFPeA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFBS) nachgewiesen wurden: 

Kläranlagenmonitoringbericht 2023

Welche aktuell geltenden bzw. geplanten Vorschriften für PFAS gibt es?

Aufgrund der Vielfalt an PFAS und deren breiten Anwendungsspektrum sind sich Wissenschafter:innen und Behörden einig, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, um die weitere Exposition von Mensch und Umwelt zu begrenzen bzw. zu minimieren. Im Jänner 2023 wurde daher ein von fünf europäischen Staaten (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen, und Schweden) gemeinsam erarbeiteter Beschränkungsvorschlag aller PFAS für alle Verwendungen und Einsatzbereiche bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Die Bewertung dieses Vorschlags durch die ECHA wird voraussichtlich im Jahr 2026/2027 abgeschlossen sein, danach entscheiden die EU-Mitgliedsstaaten über die exakte Ausgestaltung des Verbots. Denn obwohl Einigkeit zur Minimierung der PFAS-Verwendungen besteht, ist klar, dass für sogenannte „kritische“ Verwendungen und Produkte, die relevant für z.B. die menschliche Gesundheit oder Sicherheit gelten, eine Weiterverwendung möglich sein muss. Dabei handelt es sich u.a. um diverse Medizinprodukte bzw. Anwendungen im medizinischen oder hochtechnologischen Bereichen. 

Bereits geregelt sind die Herstellung und Verwendung von bestimmten PFAS, u.a. die bereits genannten Stoffe PFOS und PFOA, in der EU durch das europäische Chemikalienrecht (REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU) 2019/1021). Zudem gibt es weitere Regelungen in diversen spezifischen Gesetzgebungen wie z.B. dem Wasserrecht. 

Weitreichende Kontaminationen durch PFAS an vergangenen Einsatzstätten von Feuerlöschschäumen führen zu hohen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Böden und Trinkwasser. Daher wurde ein unionsrechtlicher Vorschlag zur Beschränkung in Bezug auf Feuerlöschschäume vorgelegt. 

Die Festlegung einer EU-weiten Grundwasserqualitätsnorm, welche in der Folge in nationales Recht umzusetzen wäre, ist derzeit Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht mit der Novelle der Trinkwasserverordnung vom 15.2.2024 gilt in Österreich ein Parameterwert von 0,1 µg/l für die Summe der PFAS von zwanzig angeführten Einzelsubstanzen. Der Wert ist ab 12. Jänner 2026 einzuhalten.

Auf der nationalen Rechtsgrundlage der Emissionsregisterverordnung für Oberflächenwasserkörper werden Daten über die wesentlichen Emissionen von Stoffen aus Punktquellen gesammelt. PFOS-Emissionen in Oberflächengewässer oder in öffentliche Kanalisationen von ausgewählten großen industriellen Einleitern (z. B. Oberflächenbehandlungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien) sind mit einer Mindestbestimmungsgrenze von 0,001 μg/l zu messen und im Emissionsregister zu erfassen. Die Messungen werden ab 2023 durchgeführt und liegen ab 2024 im Emissionsregister Oberflächenwasserkörper (EMREG-OW) vor. Auch die Emissionen aus kommunalen Kläranlagen mit einem Bemessungswert >10.000 Einwohnerwerten (EW) sind ab 2023 zu messen und ab 2024 einzumelden.

Das Klimaschutzministerium hat mit dem PFAS-Aktionsplan auf nationaler Ebene Maßnahmen gesetzt, um die Belastung durch diese Schadstoffe zu verringern. Der Aktionsplan soll einen Leitfaden zum Umgang mit PFAS-Verunreinigungen bieten, den Informationsaustausch verstärken und zu einer koordinierten Vorgangsweise in Österreich beitragen. Ziel ist nicht nur, bestehende Kontaminationen zu entfernen, sondern auch weitere Verunreinigungen zu verhindern. 

PFAS Aktionsplan (bmk.gv.at)

PFAS in Feuerlöschschäumen 

Was können Unternehmen tun?

Die Umstellung auf PFAS-freie Produkte kann für ein Unternehmen eine große Herausforderung sein. Zuerst ist es notwendig herauszufinden, welche Stoffe im Produkt gefährlich sind und anschließend müssen Alternativen mit gleichen/ähnlichen bestimmten Eigenschaften identifiziert werden. 

Das kostenlose Serviceangebot PRIO der Schwedischen Chemikalienagentur bietet z. B. die Möglichkeit sich über gefährliche Stoffe zu informieren. Die Datenbank enthält Informationen zu umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien (darunter ca. 11.000 PFAS) die bereits verboten sind, oder für ein zukünftiges Verbot in Frage kommen. 

PRIO Chemikalieninspektion

Mit Hilfe des PFASGUIDE von ChemSec, einer schwedischen Nicht-Regierungsorganisation, können verschiedene Sektoren, Nutzungen, Funktionen und Materialien in denen PFAS zum Einsatz kommen aufgefunden werden. Die Plattform bietet ebenfalls eine direkte Verlinkung zum ChemSec MARKETPLACE an, auf welchem Informationen zu bereits vorhandenen Alternativen zur Verfügung gestellt werden.

PFAS Guide

ChemSec Marketplace

Im Rahmen des ZeroPM-Projekts, werden sektorspezifische Informationen zu Alternativen für PFAS zur Verfügung gestellt. ZeroPM bietet die Möglichkeit des Downloads einer Tabelle an, in welcher sich Informationen zu PFAS und PFAS-freien Alternativen in Verbindung mit deren Nutzungskategorien finden. 

ZeroPM Alternative Assessment Database - ZeroPM

Ebenfalls bieten verschiedene Institutionen Informationsmaterial, Beratungen und Trainingsprogramme an. 

Research Institute of Sweden (RISE)

Danish Technological Institute (DTI)

Was können Konsument:innen tun?

Hier sind einige Vorschläge, um als Konsument:in die Exposition zu reduzieren:

  • Bei diversen Produkten (z. B. bei Schuhpflegeprodukten, Pfannen, Outdoorkleidung) auf Gütesiegel wie "PFAS-frei" oder "PFC-frei" achten, oder gegebenenfalls vor dem Kauf nachfragen, ob ein Produkt PFAS-frei ist. 
  • Verzicht auf mit PFAS beschichtete Back- oder Kochgefäße und Pfannen. 
  • Verzicht auf mit PFAS beschichtete Textilien (z. B. Regenjacken, Polstermöbel, Tischdecken). Für wasserabweisende Textilien sind bereits PFAS-freie Alternativen vorhanden und werden z. B. von Outdoor-Bekleidungsunternehmen angeboten. 
  • Befinden sich bereits Produkte die PFAS enthalten im Besitz, sollte auf jeden Fall mit Bedacht damit umgegangen werden, z. B. Textilien weniger oft und bei niedrigen Temperaturen waschen und anschließend ausschließlich Lufttrocknen. Auch nach der Gebrauchsphase des Produktes sollte auf eine angemessene Entsorgung geachtet werden.
  • Den Konsum von Einweg-Verpackungsmaterialien reduzieren oder darauf verzichten, z. B. durch Selbstabholung von Speisen mit Mehrweg-Behältern.
  • Bei Kosmetika auf die Liste der Inhaltsstoffe achten. Sind fluorierte Substanzen als Inhaltsstoff angeführt, sollte auf dieses Produkt verzichtet werden und ein PFAS-freies Alternativprodukt gewählt werden. Bestimmte Apps für Mobiltelefone sind verfügbar, welche nach dem Einscannen des Barcodes auf besorgniserregende Substanzen im Produkt hinweisen. 

Unsere Leistungen

Das Umweltbundesamt kann in seiner akkreditierten Prüfstelle gemäß EN ISO/IEC 17025 eine Vielzahl an PFAS (>27 verschiedene Verbindungen) in nahezu allen Umweltmedien sowie diversen anderen Matrizes untersuchen, wie etwa in Abwasser, Oberflächenwasser, Grund-/Trinkwasser, Boden, Sedimenten, Schwebstoffen, Klärschlamm, Biota, diversen Lebensmitteln und Produkten sowie in Blut, Harn, Muttermilch und Plazenta.

Mittels Flüssigchromatographie-Tandemmassenspektrometrie (LC-MS/MS) können die Substanzen nach entsprechender Probenaufbereitung äußerst sensitiv und selektiv nachgewiesen werden.

Liste untersuchter Poly- und perfluorierte Substanzen