Neue WHO-Leitlinien für Luftgüte
Luftverschmutzung schadet der Gesundheit schon bei deutlich niedrigeren Konzentrationen als bisher gedacht. Das zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme der WHO. Die Weltgesundheitsorganisation liefert mit neuen globalen Luftgüteleitlinien Empfehlungen, wie die Bevölkerung besser vor der Belastung mit Luftschadstoffen geschützt werden kann. Das Umweltbundesamt verzeichnet langfristig einen positiven Trend in der Luftqualität in Österreich. Die neuen Richtwerte für Feinstaub (PM2.5), Ozon (O3) und Stickstoffdioxid (NO2) werden aber großflächig überschritten.
Die Richtwerte der WHO zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegen in der Regel niedriger als die aktuellen nationalen und europäischen Grenzwerte. Nun liefert die WHO eindeutige Nachweise für die gesundheitlichen Schäden, die Luftverschmutzung bei noch niedrigeren Konzentrationen als bislang angenommen verursacht. Im Fokus stehen dabei sechs Schadstoffe, bei denen die gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung am besten belegt sind: Feinstaub (PM2,5 und PM10), Ozon, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid.
Strengere Werte für Luftqualität
Ein erster Vergleich mit den Messwerten des Jahres 2020 zeigt, dass der Jahres- und Tagesmittelwert für Feinstaub (PM2,5) an so gut wie allen Messstellen in Österreich höher liegt als die neuen Richtwerte. Der neue Richtwert für Ozon für die warme Jahreszeit wird an allen Messstellen überschritten, der Richtwert für den Achtstundenmittelwert an mehr als 80 % der Messstellen. An dreiviertel der Messstellen wird ein höherer Jahresmittelwert gemessen als der neue NO2-Richtwert, an über 80% der Messstellen liegt der Tagesmittelwert über dem neuen Richtwert. So gut wie keine Überschreitungen sind bei Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid zu erwarten.
Seit der letzten globalen Aktualisierung der WHO Luftgüteleitlinien im Jahr 2005 mehren sich die Belege für die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit. Die WHO hat auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der vorliegenden Erkenntnisse nahezu alle Werte nach unten korrigiert. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine Überschreitung der neuen Richtwerte mit erheblichen Risiken für die Gesundheit verbunden ist. Die neuen Luftgüteleitlinien sind wie alle WHO-Leitlinien nicht rechtlich verbindlich. Sie liefern der Politik aber eine wichtige Grundlage für Rechtsvorschriften und Handlungskonzepte. Das gilt auch für die Rechtsvorschriften der EU zur Luftqualität, die derzeit aktualisiert werden. Wer sich in die Überarbeitung der EU-Vorschriften einbringen will, kann noch bis 16. Dezember 2021 an der Konsultation der EU-Kommission zu den Luftqualitätsrichtlinien teilnehmen.