EU-Wasserrahmenrichtlinie

Zentrale Zielsetzungen in der europäischen Wasserpolitik

Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, RL 2000/60/EG) grundlegend reformiert.

Foto Wassertropfen

Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, bis 2015, mit Ausnahmen spätestens 2027, einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen.

Für das Grundwasser ist ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand zu erreichen.

Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer, zum Schutz der Aquatischen Ökosysteme, aber auch jener Landökosysteme und Feuchtgebiete, die direkt von den Gewässern (Oberflächengewässern und Grundwasser) abhängig sind.

Zu den zentralen Elementen der Wasserrahmenrichtlinie zählt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur: 

  • Verankerung von Umweltzielen für Oberflächengewässer und Grundwasser 
  • umfassenden Analyse der Flusseinzugsgebiete
  • Einrichtung eines Überwachungsmessnetzes
  • Erstellung von flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplänen samt Maßnahmenprogramm unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2015, mit Ausnahmen spätestens 2027. 
  • Zyklische Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete (alle 6 Jahre).

Umsetzung in Österreich

Die Wasserrahmenrichtlinie wurde im Jahr 2003 durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung der Vorgaben der WRRL wurde durch Konzepte und Diskussionsgrundlagen unterstützt, die von Expert:innenarbeitskreisen des ehemaligen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) entwickelt wurden. Im Jahr 2004 berichtete das BMLFUW gemäß Artikel 3 der WRRL an die zuständigen Behörden der Europäischen Kommission.

Die anschließende umfassende Analyse der Flusseinzugsgebiete gemäß Artikel 5 zur Beschreibung ihrer Merkmale und die Überprüfung der menschlichen Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers mündete in den österreichischen Bericht der IST-Bestandsanalyse, der mit März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt wurde.

Mit der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV, BGBl. II Nr. 479/2006, Novellierung mit BGBl. II Nr. 465/2010) wurden im Jahr 2006 die Vorgaben der WRRL zum Monitoring in Österreich umgesetzt und die bestehenden österreichischen Überwachungsprogramme entsprechend angepasst. Ein zusammenfassender Bericht gemäß Artikel 8 und Anhang V der WRRL über die Planung und Erstellung der neuen Programme zur Überwachung des Zustands der österreichischen Gewässer wurde 2007 an die Europäische Kommission übermittelt.

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der WRRL - über das Wasserrechtgesetz - hat der/die zuständige Bundesminister:in Zusammenarbeit mir den Zuständigen für die wasserwirtschaftlichen Planungen der Länder alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen und auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Im NGP werden auf Basis einer umfassenden IST-Bestandsanalyse die signifikanten Gewässernutzungen und die zu erreichenden Erhaltungs- und Sanierungsziele sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Es gibt ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren mit der Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des NGP. Die Kriterien zur Bestimmung des chemischen und ökologischen Zustands wurden in entsprechenden Qualitätszielverordnungen geregelt (QZV Chemie OG, QZV Ökologie OG sowie QZV Chemie GW).

3. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan

Textdokument                     

Wasserkörpertabellen

Karten                                         

Hintergrunddokumente 

Das Umweltbundesamt erarbeitet Fachgrundlagen zur Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne.