Registrierung ELNA
Folgende Wirtschaftsteilnehmer haben sich laut Kraftstoffverordnung § 14 beim Umweltbundesamt zu registrieren:
- Produzenten, die nachhaltige Biokraftstoffe produzieren,
- (Energie-) Händler und Importeure von nachhaltigen Biokraftstoffen,
- Lagerbetreiber und
- Inverkehrbringer von nachhaltigen Biokraftstoffen.
- Stromanbieter, deren Beitrag von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen gemäß §11 auf die Ziele gemäß §§5, 6 und 7 angerechnet werden sollen
- Zertifizierungsstellen, die von einem in Österreich anerkannten Zertifizierungssystem anerkannt sind und in Österreich Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen gemäß den §§ 8, 9, 10, 12 und 13 auditieren
Meldepflichtige Unternehmen gem. §2 Z34 - das sind Unternehmen die Kraftstoffe gemäß § 3 Abs. 1 oder andere Energieträger für den Einsatz im Verkehrsbereich erstmals im Bundesgebiet in den verbrauchsteuerrechtlichen freien Verkehr bringen oder in das Bundesgebiet in den verbrauchsteuerrechtlichen freien Verkehr verbringen oder verwenden, außer im Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges. Darunter fallen insbesondere Substitutionsverpflichtete Unternehmen gem. KVO §2 Z21.
Für die Registrierung als Stromanbieter kontaktieren Sie uns bitte per Mail an: nhn@umweltbundesamt.at
Registrierte Zertifizierungsstellen Kraftstoffverordnung
Registrierung
Im Zuge der Registrierung sind von den Unternehmen u.a. Angaben über das Unternehmen selbst (z.B. UID Nummer), sowie über die Personen die künftig mit dem System arbeiten werden, zu geben. Details finden Sie im Seitenmenü. Weiters wird das Einverständnis zu den Registrierungsbedingungen auf elektronischem Weg eingefordert. Letztere regeln neben Verfügbarkeitszeiten der IT-Anwendung auch datenschutzrechtliche Angelegenheiten, sowie Kostenersatzforderungen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Kontaktpersonen per E-Mail weiterführende Informationen bezüglich Schulungen für die Systemanwendung. Die erweiterte Datenerfassung für den Teilnehmerkreis der Produzenten erfolgt mittels beilgelegtem Fragebogen. Neben der Abfrage der wesentlichen Betriebszustände, der verwendeten Rohstoffe und der produzierten Biokraftstoffe, werden gegebenenfalls auch die spezifischen Registrierungen für fortschrittliche Rohstoffe (gem. KVO §8 (3)) abgefragt.
Schulung
Um Unternehmen mit dem System der Nachhaltigkeit vertraut zu machen, sind im Zuge der Registrierung Einschulungen vorgesehen. Im Rahmen dieser werden die WirtschaftsteilnehmerInnen über sämtlich rechtliche Belange und zu erfüllende Kriterien informiert, sie erhalten eine Vorstellung des IT-Tool elNa, Informationen über die Betriebskontrollen und das Erstellen der jährlichen §20-Meldung sowie eine Einführung in den Bereich Massenbilanzsystem und Treibhausgasemissionsberechnung. Schulungen werden persönlich in den Räumlichkeiten des Umweltbundesamts durchgeführt.
Allgemeine Registrierungsbedingungen
Kostenersatzregelung
Online-Registrierung