Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte

Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft zielen darauf ab, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen. Sie sind so abgeleitet, dass auch empfindliche Gruppen geschützt werden. Dazu zählen Personen mit Erkrankungen wie beispielsweise Asthma bronchiale, ältere Menschen, Schwangere und deren Ungeborene sowie Säuglinge und Kleinkinder.

Image Luftreinhaltung in Österreich

Die Grenzwerte des österreichischen Immissionsschutz-Gesetz Luft (IG-L) und der EU-Richtlinien basieren auf (größtenteils niedrigeren) Richtwerten (Air Quality Guidelines) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese stellen Empfehlungen zum langfristigen Schutz der Gesundheit dar.

Das Wissen über die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Luftschadstoffen steht auf einer soliden wissenschaftlichen Basis. Grundlage sind Studien aus über 30 Jahren intensiver und wissenschaftlich streng geprüfter Forschung.

WHO Richtwerte und neue EU-Luftqualitätsrichtlinie

Neue Studien belegen, dass sich Luftschadstoffe negativer auf die Gesundheit auswirken, als bisher angenommen. Die WHO hat daher, unter anderem für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid strengere Richtwerte in den Leitlinien zu Luftschadstoffen festgelegt. 

WHO global air quality guidelines

Informationen WHO Leitlinien

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Vergleich der neuen Grenzwerten mit den bestehenden Grenz- und Zielwerten sowie den WHO-Richtwerten.

SchadstoffMittelwertGrenzwert neue Richtlinie (ab 2030)WHO-RichtwertGeltender EU-Grenzwert
Feinstaub PM2,5Jahresmittelwert10 µg/m³5 µg/m³25 µg/m³
Feinstaub PM2,5Tagesmittelwert25 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt)15 µg/m³ (3-4 Überschreitungen)neu
Feinstaub PM10Jahresmittelwert20 µg/m³15 µg/m³40 µg/m³
Feinstaub PM10Tagesmittelwert45 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt)45 µg/m³ (3-4 Überschreitungen)50 µg/m³ (35 Überschreitungen erlaubt)
Stickstoffdioxid NO2Jahresmittelwert20 µg/m³10 µg/m³40 µg/m³
Stickstoffdioxid NO2Tagesmittelwert50 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt)25 µg/m³ (3-4 Überschreitungen)neu
Stickstoffdioxid NO2Einstundenmittelwert200 µg/m³ (3 Überschreitungen erlaubt)-200 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt)
Schwefeldioxid SO2Jahresmittelwert20 µg/m³-neu
Schwefeldioxid SO2Tagesmittelwert50 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt)40 µg/m³ (3-4 Überschreitungen)125 µg/m³ (3 Überschreitungen erlaubt)
Schwefeldioxid SO2Einstundenmittelwert350 µg/m³ (3 Überschreitungen erlaubt)-350 µg/m³ (24 Überschreitungen erlaubt)
Kohlenmonoxid COTagesmittelwert4 mg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt)4 mg/m³ (3-4 Überschreitungen)neu
Kohlenmonoxid COTgl. max. 8h-Mittelwert10 mg/m³10 mg/m³unverändert
BenzolJahresmittelwert3,4 µg/m³-5 µg/m³
Benzo(a)pyrenJahresmittelwert1,0 ng/m³-1 ng/m³ (Zielwert)
 
Ozon-Zielwerte
O3 Zielwert Richtlinie neuMittelungszeitWHO-RichtwerteMittelungszeit
--60Warme Jahreszeit
120 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt, im Mittel über drei Jahre)tägl. max. 8h-Mittelwert--
100 µg/m³ (langfristiges Ziel, keine Überschreitung)tägl. max. 8h-Mittelwert100tägl. max. 8h-Mittelwert
18.000 µg/m³.h (Vegetation)AOT 40 (Mai-Juli, 5-Jahresmittel)--
6.000 µg/m³.h (langfristiges Ziel Vegetation)AOT 40 (Mai-Juli)--
 

Anmerkungen

Die 24 h Richtwerte und der 8 h Richtwert für Ozon sind als 99 Perzentil angegeben. Das heißt 3-4 Überschreitungstage pro Jahr sind erlaubt.

Der WHO-Richtwert für O3 in der warmen Jahreszeit ist der Durchschnitt des maximalen 8-Stunden-Mittelwerts der O₃-Konzentration in den sechs aufeinanderfolgenden Monaten mit der höchsten O₃-Konzentration im Sechsmonatsdurchschnitt.

Einheiten und Begriffe

Neue Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte ab 2030

Die WHO-Richtwerte sind eine wesentliche Grundlage für die Überarbeitung der europäischen Luftqualitätsgesetzgebung, für die seit Oktober 2022 ein überarbeiteter und abgestimmter Vorschlag der Europäischen Kommission vorliegt. Dieser Vorschlag sieht vor, die Konzentrationen der Luftschadstoffe bis zum Jahr 2050 auf ein Niveau zu senken, das für Mensch und Umwelt nicht mehr belastend ist (gemäß EU Zero Pollution Aktionsplan). Für das Jahr 2030 wurden Zwischenziele festgelegt, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollen. Die neuen Grenzwerte sind ab 2030 einzuhalten.

Bei der Festlegung der Grenzwerte in der EU, die ab 2030 einzuhalten sind, spielen neben den Empfehlungen der WHO auch das Belastungsniveau, die Erreichbarkeit der Grenzwerte und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle.

Die bestehenden Zielwerte für Arsen, Kadmium und Nickel für den Jahresmittelwert werden zu Grenzwerten umgewandelt (im IG-L sind diese Werte bereits als Grenzwerte normiert).

Alarm- und Informationsschwellenwerte

Für Ozon sind Informations- und Alarmschwellenwerte schon seit vielen Jahren ein wichtiges Instrument, empfindliche Personen und die Bevölkerung insgesamt bei Episoden mit erhöhter Belastung zu informieren und zu warnen. Die neue Luftqualitätsrichtlinie sieht nun auch Schwellenwerte für Feinstaub und niedrigere Schwellen für SO2 und NO2 vor. Bei gemessenen oder vorhergesagten Überschreitungen einer Alarmschwelle müssen – wenn dies angemessen ist – Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Diese sind in Kurzfristaktionsplänen angeführt. Ebenso muss die Bevölkerung informiert werden. 

  • Die Informationsschwellen für SO2 und NO2 basieren auf Stundenmittelwerten. Die Alarmschwellen für SO2 und NO2 basieren auf Stundenmittelwerten über drei hintereinander folgende Stunden. 
  • Die Informationsschwellenwerte für Feinstaub PM2,5 (50 µg/m3) und PM10 (90 µg/m3) basieren auf Tagesmittelwerten. Alarmschwellenwerte für Feinstaub PM2,5 (50 µg/m3) und PM10 (90 µg/m3) sind Tagesmittelwerte an drei oder weniger aufeinander folgenden Tagen. 
  • Alarm- und Informationsschwellen gelten an Messstellen als überschritten, wenn diese für mindestens 100 km² oder eine Zone (je nachdem, welches Gebiet kleiner ist), repräsentativ sind
Informationsschwellenwerte

Die Informationsschwellen für SO2 und NO2 werden als Einstundenmittelwerte, jene für PM als Tagesmittelwerte festgelegt.

SchadstoffMittelwertInformationsschwelleDauer Überschreitung
SO21 Stunde275 μg/m³1 Stunde
NO2 1 Stunde 150 μg/m³1 Stunde 
PM2.51 Tag50 μg/m³1 Tag
PM101 Tag90 μg/m³1 Tag
Ozon1 Stunde180 μg/m³1 Stunde
 
Alarmschwellenwerte

 

SchadstoffMittelwertAlarmschwelleDauer Überschreitung
SO21 Stunde350 μg/m³3 Stunden
NO2 1 Stunde 200 μg/m³3 Stunden
PM2.51 Tag50 μg/m³3 oder weniger Tage
PM101 Tag90 μg/m³3 oder weniger Tage
Ozon1 Stunde240 μg/m³1 Stunde
 
Reduktionsverpflichtungen für die durchschnittliche Exposition

Für PM2,5 und NO2 sieht die neue Richtlinie auch eine Reduktionsverpflichtung für die durchschnittliche Exposition (bewertet als average exposure indicator, AEI) für die Belastung im Jahr 2030 verglichen mit der mittleren Belastung 2018 bis 2020 vor. Der AEI für bestimmte Gebiete (average exposure territorial units) wird anhand der Messwerte von mehreren Hintergrund-Messstellen erfasst.

SchadstoffWert 2018-2020Reduktionsverpflichtung
PM2,5< 10 µg/m³10 % / 8,5 µg/m³ #
PM2,5< 12.0,  ≥ 10.0 µg/m³15 %  / 9,0 µg/m³ #
PM2,5≥ 12.0 µg/m³25 %
NO2< 20 µg/m³15 % / 15,0 µg/m³ #
NO2≥ 20 µg/m³25 %
 

#: je nachdem, welcher Wert kleiner ist.

Falls das Ziel in Bezug auf die Expositionsreduktion bereits erreicht ist, gibt es keine Reduktionsverpflichtung. 

Ziele in Bezug auf die Expositionsreduktion

Die Ziele für 2030 für die Expositionsreduktion betragen:

  • PM2,5: AEI = 5 µg/m³
  • NO2: AEI = 10 µg/m³

Aktuelle Richt-, Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe

Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit

Im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe sowie Ziel- oder Schwellenwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt.

SchadstoffKonzentrationMittelungszeit
SO2120 µg/m³Tagesmittelwert
SO2200 µg/m³Halbstundenmittelwert; bis zu drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstunden­mittelwerte im Kalenderjahr bis zu 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung
PM1050 µg/m³Tagesmittelwert; pro Kalenderjahr sind 25 Überschreitungen zulässig
PM1040 µg/m³Jahresmittelwert
PM2,525 µg/m³Jahresmittelwert
CO10 mg/m³Gleitender Achtstundenmittelwert
NO2200 µg/m³Halbstundenmittelwert
NO230 µg/m³ (35 µg/m³ inkl. Toleranzmarge)

Jahresmittelwert; die Toleranzmarge von 5 µg/m³ gilt bis auf weiteres gleich bleibend ab 1.1.2010.

Benzol5 µg/m³Jahresmittelwert
Blei0,5 µg/m³Jahresmittelwert
 
Depositionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit
LuftschadstoffDepositionswerte in mg/(m².d) als Jahresmittelwert
Staubniederschlag210
Blei im Staubniederschlag0,100
Cadmium im Staubniederschlag0,002
 
Alarmwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
SchadstoffKonzentrationMittelungszeit
SO2500 µg/m³gleitender Dreistundenmittelwert
NO2400 µg/m³gleitender Dreistundenmittelwert
 
Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
SchadstoffKonzentrationMittelungszeit
NO280 µg/m³Tagesmittelwert
 
Indikator für die durchschnittliche Exposition

Bei dem Indikator für die durchschnittliche Exposition (Average Exposure Indicator) handelt es sich um einen Wert für die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub (PM2,5 ). Er wird mit Messstellen im städtischen Hintergrund ermittelt und als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet.

SchadstoffKonzentrationMittelungszeit
PM2.520 µg/m³Gleitender Jahresmittelwert 2013-2015
 
Grenz- und Zielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation

Zielwerte für Ökosysteme und die Vegetation sind in der Verordnung über Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation festgelegt.

SchadstoffKonzentrationMittelungszeitArt
NOx30 µg/m³JahresmittelwertGrenzwert
SO220 µg/m³Jahresmittelwert und WintermittelwertGrenzwert
NO280 µg/m³TagesmittelwertZielwert
SO250 µg/m³TagesmittelwertZielwert
 
Grenzwerte zur Umsetzung der 4. Luftqualitätstochterrichtlinie

Die Zielwerte der 4. Luftqualitätstochterrichtlinie für bestimmte Schwermetalle und Benzo(a)pyren gelten gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft seit 2013 als Grenzwerte.

SchadstoffKonzentrationMittelungszeit
Arsen6 ng/m³Jahresmittelwert
Cadmium5 ng/m³Jahresmittelwert
Nickel20 ng/m³Jahresmittelwert
Benzo(a)pyren1 ng/m³Jahresmittelwert
 
Schwellen- und Zielwerte für Ozon

Die Schwellenwerte für Ozon dienen zur Information der Bevölkerung.

Informations- und Warnwerte  
Informationsschwelle180 µg/m³Einstundenmittelwert
Alarmschwelle240 µg/m³Einstundenmittelwert
Zielwerte  
Gesundheitsschutz120 µg/m³Höchster Achtstundenmittelwert des Tages, darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre
Schutz der Vegetation18.000 µg/m³.hAOT40, Mai–Juli, 08:00–20:00 Uhr (MEZ) gemittelt über 5 Jahre
Langfristige Ziele  
Gesundheitsschutz120 µg/m³Höchster Achtstundenmittelwert des Kalenderjahres
Schutz der Vegetation6.000 µg/m³.hAOT40, Mai–Juli, 08:00–20:00 Uhr (MEZ)
 

Grenzwerte für Luftschadstoff in der Außenluft und am Arbeitsplatz

Grenzwerte für Arbeitsplätze (maximale Arbeitsplatz-Konzentration, MAK-Werte) gelten nur für gesunde Arbeitende, an deren Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Arbeitende, die berufsbedingt einer Schadstoffbelastung ausgesetzt sind, werden arbeitsmedizinisch betreut und regelmäßig untersucht. Bei schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen kann auch bei Einhaltung der MAK-Werte eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.

Die Grenzwerte für Arbeitsplätze sind in Österreich in der Grenzwerteverordnung 2011 festgelegt. Der Grenzwert für NO2 ist als Tagesmittelwert von 6.000 µg/m³ definiert. Der Beurteilungszeitraum beträgt acht Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Hohe NO2-Konzentrationen können bei bestimmten Industriearbeitsplätzen wie z.B. beim Schweißen oder beim Betrieb von Dieselmotoren auftreten.

Für Büroarbeitsplätze gelten die MAK-Werte nicht. Für diese Arbeitsplätze gibt es Richtwerte für Innenräume, wie sie auch für Wohnräume empfohlen werden. Der WHO-Richtwert für Innenräume entspricht jenem für die Außenluft als Jahresmittelwert. Hohe NO2-Konzentrationen in Innenräumen können bei Verbrennungsprozessen wie Gasherde, Gastherme oder Kaminfeuer entstehen. Ohne diese Quellen wird die Innenraumbelastung bei NO2 durch die Belastung in der Außenluft dominiert.

Fragen und Antworten des deutschen Umweltbundesamt zu Stickoxiden, Standorten von Messstellen und Grenzwerten