Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte
Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft zielen darauf ab, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen. Sie sind so abgeleitet, dass auch empfindliche Gruppen geschützt werden. Dazu zählen Personen mit Erkrankungen wie beispielsweise Asthma bronchiale, ältere Menschen, Schwangere und deren Ungeborene sowie Säuglinge und Kleinkinder.
Die Grenzwerte des österreichischen Immissionsschutz-Gesetz Luft (IG-L) und der EU-Richtlinien basieren auf (größtenteils niedrigeren) Richtwerten (Air Quality Guidelines) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese stellen Empfehlungen zum langfristigen Schutz der Gesundheit dar.
Das Wissen über die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Luftschadstoffen steht auf einer soliden wissenschaftlichen Basis. Grundlage sind Studien aus über 30 Jahren intensiver und wissenschaftlich streng geprüfter Forschung.
WHO Richtwerte und neue EU-Luftqualitätsrichtlinie
Neue Studien belegen, dass sich Luftschadstoffe negativer auf die Gesundheit auswirken, als bisher angenommen. Die WHO hat daher, unter anderem für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid strengere Richtwerte in den Leitlinien zu Luftschadstoffen festgelegt.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Vergleich der neuen Grenzwerten mit den bestehenden Grenz- und Zielwerten sowie den WHO-Richtwerten.
Schadstoff | Mittelwert | Grenzwert neue Richtlinie (ab 2030) | WHO-Richtwert | Geltender EU-Grenzwert |
---|---|---|---|---|
Feinstaub PM2,5 | Jahresmittelwert | 10 µg/m³ | 5 µg/m³ | 25 µg/m³ |
Feinstaub PM2,5 | Tagesmittelwert | 25 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt) | 15 µg/m³ (3-4 Überschreitungen) | neu |
Feinstaub PM10 | Jahresmittelwert | 20 µg/m³ | 15 µg/m³ | 40 µg/m³ |
Feinstaub PM10 | Tagesmittelwert | 45 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt) | 45 µg/m³ (3-4 Überschreitungen) | 50 µg/m³ (35 Überschreitungen erlaubt) |
Stickstoffdioxid NO2 | Jahresmittelwert | 20 µg/m³ | 10 µg/m³ | 40 µg/m³ |
Stickstoffdioxid NO2 | Tagesmittelwert | 50 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt) | 25 µg/m³ (3-4 Überschreitungen) | neu |
Stickstoffdioxid NO2 | Einstundenmittelwert | 200 µg/m³ (3 Überschreitungen erlaubt) | - | 200 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt) |
Schwefeldioxid SO2 | Jahresmittelwert | 20 µg/m³ | - | neu |
Schwefeldioxid SO2 | Tagesmittelwert | 50 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt) | 40 µg/m³ (3-4 Überschreitungen) | 125 µg/m³ (3 Überschreitungen erlaubt) |
Schwefeldioxid SO2 | Einstundenmittelwert | 350 µg/m³ (3 Überschreitungen erlaubt) | - | 350 µg/m³ (24 Überschreitungen erlaubt) |
Kohlenmonoxid CO | Tagesmittelwert | 4 mg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt) | 4 mg/m³ (3-4 Überschreitungen) | neu |
Kohlenmonoxid CO | Tgl. max. 8h-Mittelwert | 10 mg/m³ | 10 mg/m³ | unverändert |
Benzol | Jahresmittelwert | 3,4 µg/m³ | - | 5 µg/m³ |
Benzo(a)pyren | Jahresmittelwert | 1,0 ng/m³ | - | 1 ng/m³ (Zielwert) |
Ozon-Zielwerte
O3 Zielwert Richtlinie neu | Mittelungszeit | WHO-Richtwerte | Mittelungszeit |
- | - | 60 | Warme Jahreszeit |
120 µg/m³ (18 Überschreitungen erlaubt, im Mittel über drei Jahre) | tägl. max. 8h-Mittelwert | - | - |
100 µg/m³ (langfristiges Ziel, keine Überschreitung) | tägl. max. 8h-Mittelwert | 100 | tägl. max. 8h-Mittelwert |
18.000 µg/m³.h (Vegetation) | AOT 40 (Mai-Juli, 5-Jahresmittel) | - | - |
6.000 µg/m³.h (langfristiges Ziel Vegetation) | AOT 40 (Mai-Juli) | - | - |
Anmerkungen
Die 24 h Richtwerte und der 8 h Richtwert für Ozon sind als 99 Perzentil angegeben. Das heißt 3-4 Überschreitungstage pro Jahr sind erlaubt.
Der WHO-Richtwert für O3 in der warmen Jahreszeit ist der Durchschnitt des maximalen 8-Stunden-Mittelwerts der O₃-Konzentration in den sechs aufeinanderfolgenden Monaten mit der höchsten O₃-Konzentration im Sechsmonatsdurchschnitt.
Neue Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte ab 2030
Die WHO-Richtwerte sind eine wesentliche Grundlage für die Überarbeitung der europäischen Luftqualitätsgesetzgebung, für die seit Oktober 2022 ein überarbeiteter und abgestimmter Vorschlag der Europäischen Kommission vorliegt. Dieser Vorschlag sieht vor, die Konzentrationen der Luftschadstoffe bis zum Jahr 2050 auf ein Niveau zu senken, das für Mensch und Umwelt nicht mehr belastend ist (gemäß EU Zero Pollution Aktionsplan). Für das Jahr 2030 wurden Zwischenziele festgelegt, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollen. Die neuen Grenzwerte sind ab 2030 einzuhalten.
Bei der Festlegung der Grenzwerte in der EU, die ab 2030 einzuhalten sind, spielen neben den Empfehlungen der WHO auch das Belastungsniveau, die Erreichbarkeit der Grenzwerte und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle.
Die bestehenden Zielwerte für Arsen, Kadmium und Nickel für den Jahresmittelwert werden zu Grenzwerten umgewandelt (im IG-L sind diese Werte bereits als Grenzwerte normiert).
Alarm- und Informationsschwellenwerte
Für Ozon sind Informations- und Alarmschwellenwerte schon seit vielen Jahren ein wichtiges Instrument, empfindliche Personen und die Bevölkerung insgesamt bei Episoden mit erhöhter Belastung zu informieren und zu warnen. Die neue Luftqualitätsrichtlinie sieht nun auch Schwellenwerte für Feinstaub und niedrigere Schwellen für SO2 und NO2 vor. Bei gemessenen oder vorhergesagten Überschreitungen einer Alarmschwelle müssen – wenn dies angemessen ist – Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Diese sind in Kurzfristaktionsplänen angeführt. Ebenso muss die Bevölkerung informiert werden.
- Die Informationsschwellen für SO2 und NO2 basieren auf Stundenmittelwerten. Die Alarmschwellen für SO2 und NO2 basieren auf Stundenmittelwerten über drei hintereinander folgende Stunden.
- Die Informationsschwellenwerte für Feinstaub PM2,5 (50 µg/m3) und PM10 (90 µg/m3) basieren auf Tagesmittelwerten. Alarmschwellenwerte für Feinstaub PM2,5 (50 µg/m3) und PM10 (90 µg/m3) sind Tagesmittelwerte an drei oder weniger aufeinander folgenden Tagen.
- Alarm- und Informationsschwellen gelten an Messstellen als überschritten, wenn diese für mindestens 100 km² oder eine Zone (je nachdem, welches Gebiet kleiner ist), repräsentativ sind
Informationsschwellenwerte
Die Informationsschwellen für SO2 und NO2 werden als Einstundenmittelwerte, jene für PM als Tagesmittelwerte festgelegt.
Schadstoff | Mittelwert | Informationsschwelle | Dauer Überschreitung |
---|---|---|---|
SO2 | 1 Stunde | 275 μg/m³ | 1 Stunde |
NO2 | 1 Stunde | 150 μg/m³ | 1 Stunde |
PM2.5 | 1 Tag | 50 μg/m³ | 1 Tag |
PM10 | 1 Tag | 90 μg/m³ | 1 Tag |
Ozon | 1 Stunde | 180 μg/m³ | 1 Stunde |
Alarmschwellenwerte
Schadstoff | Mittelwert | Alarmschwelle | Dauer Überschreitung |
---|---|---|---|
SO2 | 1 Stunde | 350 μg/m³ | 3 Stunden |
NO2 | 1 Stunde | 200 μg/m³ | 3 Stunden |
PM2.5 | 1 Tag | 50 μg/m³ | 3 oder weniger Tage |
PM10 | 1 Tag | 90 μg/m³ | 3 oder weniger Tage |
Ozon | 1 Stunde | 240 μg/m³ | 1 Stunde |
Reduktionsverpflichtungen für die durchschnittliche Exposition
Für PM2,5 und NO2 sieht die neue Richtlinie auch eine Reduktionsverpflichtung für die durchschnittliche Exposition (bewertet als average exposure indicator, AEI) für die Belastung im Jahr 2030 verglichen mit der mittleren Belastung 2018 bis 2020 vor. Der AEI für bestimmte Gebiete (average exposure territorial units) wird anhand der Messwerte von mehreren Hintergrund-Messstellen erfasst.
Schadstoff | Wert 2018-2020 | Reduktionsverpflichtung |
---|---|---|
PM2,5 | < 10 µg/m³ | 10 % / 8,5 µg/m³ # |
PM2,5 | < 12.0, ≥ 10.0 µg/m³ | 15 % / 9,0 µg/m³ # |
PM2,5 | ≥ 12.0 µg/m³ | 25 % |
NO2 | < 20 µg/m³ | 15 % / 15,0 µg/m³ # |
NO2 | ≥ 20 µg/m³ | 25 % |
#: je nachdem, welcher Wert kleiner ist.
Falls das Ziel in Bezug auf die Expositionsreduktion bereits erreicht ist, gibt es keine Reduktionsverpflichtung.
Ziele in Bezug auf die Expositionsreduktion
Die Ziele für 2030 für die Expositionsreduktion betragen:
- PM2,5: AEI = 5 µg/m³
- NO2: AEI = 10 µg/m³
Aktuelle Richt-, Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit
Im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe sowie Ziel- oder Schwellenwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt.
Schadstoff | Konzentration | Mittelungszeit |
SO2 | 120 µg/m³ | Tagesmittelwert |
SO2 | 200 µg/m³ | Halbstundenmittelwert; bis zu drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte im Kalenderjahr bis zu 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung |
PM10 | 50 µg/m³ | Tagesmittelwert; pro Kalenderjahr sind 25 Überschreitungen zulässig |
PM10 | 40 µg/m³ | Jahresmittelwert |
PM2,5 | 25 µg/m³ | Jahresmittelwert |
CO | 10 mg/m³ | Gleitender Achtstundenmittelwert |
NO2 | 200 µg/m³ | Halbstundenmittelwert |
NO2 | 30 µg/m³ (35 µg/m³ inkl. Toleranzmarge) | Jahresmittelwert; die Toleranzmarge von 5 µg/m³ gilt bis auf weiteres gleich bleibend ab 1.1.2010. |
Benzol | 5 µg/m³ | Jahresmittelwert |
Blei | 0,5 µg/m³ | Jahresmittelwert |
Depositionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit
Luftschadstoff | Depositionswerte in mg/(m².d) als Jahresmittelwert |
Staubniederschlag | 210 |
Blei im Staubniederschlag | 0,100 |
Cadmium im Staubniederschlag | 0,002 |
Alarmwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Schadstoff | Konzentration | Mittelungszeit |
SO2 | 500 µg/m³ | gleitender Dreistundenmittelwert |
NO2 | 400 µg/m³ | gleitender Dreistundenmittelwert |
Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Schadstoff | Konzentration | Mittelungszeit |
NO2 | 80 µg/m³ | Tagesmittelwert |
Indikator für die durchschnittliche Exposition
Bei dem Indikator für die durchschnittliche Exposition (Average Exposure Indicator) handelt es sich um einen Wert für die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub (PM2,5 ). Er wird mit Messstellen im städtischen Hintergrund ermittelt und als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet.
Schadstoff | Konzentration | Mittelungszeit |
PM2.5 | 20 µg/m³ | Gleitender Jahresmittelwert 2013-2015 |
Grenz- und Zielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation
Zielwerte für Ökosysteme und die Vegetation sind in der Verordnung über Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation festgelegt.
Schadstoff | Konzentration | Mittelungszeit | Art |
NOx | 30 µg/m³ | Jahresmittelwert | Grenzwert |
SO2 | 20 µg/m³ | Jahresmittelwert und Wintermittelwert | Grenzwert |
NO2 | 80 µg/m³ | Tagesmittelwert | Zielwert |
SO2 | 50 µg/m³ | Tagesmittelwert | Zielwert |
Grenzwerte zur Umsetzung der 4. Luftqualitätstochterrichtlinie
Die Zielwerte der 4. Luftqualitätstochterrichtlinie für bestimmte Schwermetalle und Benzo(a)pyren gelten gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft seit 2013 als Grenzwerte.
Schadstoff | Konzentration | Mittelungszeit |
Arsen | 6 ng/m³ | Jahresmittelwert |
Cadmium | 5 ng/m³ | Jahresmittelwert |
Nickel | 20 ng/m³ | Jahresmittelwert |
Benzo(a)pyren | 1 ng/m³ | Jahresmittelwert |
Schwellen- und Zielwerte für Ozon
Die Schwellenwerte für Ozon dienen zur Information der Bevölkerung.
Informations- und Warnwerte | ||
Informationsschwelle | 180 µg/m³ | Einstundenmittelwert |
Alarmschwelle | 240 µg/m³ | Einstundenmittelwert |
Zielwerte | ||
Gesundheitsschutz | 120 µg/m³ | Höchster Achtstundenmittelwert des Tages, darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre |
Schutz der Vegetation | 18.000 µg/m³.h | AOT40, Mai–Juli, 08:00–20:00 Uhr (MEZ) gemittelt über 5 Jahre |
Langfristige Ziele | ||
Gesundheitsschutz | 120 µg/m³ | Höchster Achtstundenmittelwert des Kalenderjahres |
Schutz der Vegetation | 6.000 µg/m³.h | AOT40, Mai–Juli, 08:00–20:00 Uhr (MEZ) |
Grenzwerte für Luftschadstoff in der Außenluft und am Arbeitsplatz
Grenzwerte für Arbeitsplätze (maximale Arbeitsplatz-Konzentration, MAK-Werte) gelten nur für gesunde Arbeitende, an deren Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Arbeitende, die berufsbedingt einer Schadstoffbelastung ausgesetzt sind, werden arbeitsmedizinisch betreut und regelmäßig untersucht. Bei schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen kann auch bei Einhaltung der MAK-Werte eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.
Die Grenzwerte für Arbeitsplätze sind in Österreich in der Grenzwerteverordnung 2011 festgelegt. Der Grenzwert für NO2 ist als Tagesmittelwert von 6.000 µg/m³ definiert. Der Beurteilungszeitraum beträgt acht Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Hohe NO2-Konzentrationen können bei bestimmten Industriearbeitsplätzen wie z.B. beim Schweißen oder beim Betrieb von Dieselmotoren auftreten.
Für Büroarbeitsplätze gelten die MAK-Werte nicht. Für diese Arbeitsplätze gibt es Richtwerte für Innenräume, wie sie auch für Wohnräume empfohlen werden. Der WHO-Richtwert für Innenräume entspricht jenem für die Außenluft als Jahresmittelwert. Hohe NO2-Konzentrationen in Innenräumen können bei Verbrennungsprozessen wie Gasherde, Gastherme oder Kaminfeuer entstehen. Ohne diese Quellen wird die Innenraumbelastung bei NO2 durch die Belastung in der Außenluft dominiert.