Probenahme von Abfällen
Externe Qualitätssicherung ist für erfolgreiche Labors, Institute und Unternehmen essenziell. Die Qualität eines Untersuchungsergebnisses wird bereits durch die Probenahmeplanung und Durchführung der Probenahme mitbestimmt. Daher ist es wichtig, auch diese Einflussfaktoren einer externen Qualitätssicherung zu unterziehen. Gelegenheit dafür bietet der Laborvergleichsversuch zur Probenahme von Abfällen, den das Umweltbundesamt regelmäßig anbietet.
Die Probenahme von Abfällen wirkt sich maßgeblich auf die Qualität der Untersuchungsergebnisse und deren Bewertung aus. Die Probenahme ist daher mit hoher Sorgfalt zu planen, durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die eigene Qualifikation für die Probenahme von Abfällen nachweisen zu können, wird in der Abfallwirtschaft entsprechend den Anforderungen der Deponieverordnung immer wichtiger.
Grundlegend für die Teilnahme am Laborvergleichsversuch sind die Deponieverordnung idgF sowie die ÖNORM S 2126 und die ÖNORM S 2127.
Zielgruppe
Personen mit Erfahrung im Bereich der Probenahme von festen Abfällen in Theorie und Praxis. Für die Laborvergleichsversuche ist die persönliche Anwesenheit vor Ort beim Praxisteil und bei der Abschlussdiskussion zwingend erforderlich.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erachtet diese Veranstaltung als geeignet, die Qualifikation von befugten Fachpersonen oder Fachanstalten hinsichtlich des Teilbereiches Probenahme gemäß § 2 Abs. 6 Z. 6 lit. a AWG 2002 zu belegen.
Ablauf
Theoretische Aufgabe – Probenahmeplanerstellung
Sie erhalten eine Aufgabenstellung mit Unterlagen für die Erstellung eines Probenahmeplans für ein konkretes Beispiel. Innerhalb von 5 Wochen erstellen Sie für das Probenahmeszenario einen Probenahmeplan, den Sie an das Umweltbundesamt übermitteln.
Praktische Aufgabe – Probenahmeplanung und Durchführung
Sie erhalten im Vorfeld Hintergrundinformationen zur Probenahmesituation vor Ort. Auf dieser Grundlage erstellen Sie vor der Probenahme einen Probenahmeplan. Zum vereinbarten Probenahmetermin beproben Sie den Abfall vor Ort und übergeben den Probenahmeplan, das Probenahmeprotokoll sowie die gezogenen Proben an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Umweltbundesamtes. Für die Probenahme stellen wir Ihnen am Probenahmeort ein Großgerät (Radlader bzw. Löffelbagger) zur Verfügung. Das sonstige Probenahmeequipment ist selbst mitzubringen.
Abschlussdiskussion und Teilnahmebestätigung (virtuell via MicrosoftTEAMS)
Expert:innen des Umweltbundesamtes erörtern in Vorträgen und Diskussionen den theoretischen Hintergrund der gestellten Aufgaben. Die Probenahmepläne und Protokolle sowie die Bewertung der durchgeführten Probenahme werden anonymisiert im Gesamtbild vorgestellt. Mögliche Verbesserungsvorschläge oder aufgetretene Probleme können diskutiert werden. Anschließend erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung inklusive individueller Verbesserungsvorschläge.
Kriterien für die erfolgreiche Teilnahme am Laborvergleichsversuch
- Ausarbeitung der Probenahmepläne entsprechend den Vorgaben
+ Probenahmeplan für das theoretische Probenahmeszenario mit Hintergrundinformationen
+ Probenahmeplan und Protokollierung für die praktische Probenahme - Teilnahme an beiden Teilen des Laborvergleichsversuches (Praxis vor Ort sowie Abschlussbesprechung) Wichtig: Dieselbe Person nimmt an beiden Terminen teil!
- Einhaltung des Termins für die Übermittlung der vollständigen Unterlagen.
Anmeldung
Sie können sich ab sofort verbindlich per E-Mail an ringversuche@umweltbundesamt.at anmelden.
Termine für den Laborvergleichsversuch 2025 werden hier bekannt gegeben.
Bitte nennen Sie in Ihrer Anmeldung:
- Name der Teilnehmerin/des Teilnehmers (inkl. Titel),
- Firmenbezeichnung,
- UID-Nummer sowie
- Rechnungsadresse und, falls vorhanden,
- eine E-Mail Rechnungsadresse,
- eine E-Mail Adresse, an die die weiteren Unterlagen gesendet werden können, und
- Wunschtermin für den praktischen Teil.
Als Betreff Ihres E-Mails geben Sie bitte „Probenahme von Abfällen 2025“ an. Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Bei mehreren Interessent:innen pro Institut/Firma/Labor ersuchen wir um Verständnis, dass durch die beschränkte Teilnehmer:innenzahl unter Umständen nur je eine Person berücksichtigt werden kann. Verspätet eingegangene Anmeldungen gelten als nicht verbindliche Anmeldung und können nur nach Maßgabe von freien Plätzen berücksichtigt werden.
Kosten, sowie Termine und Fristen für 2025 werden hier bekanntgegeben.
Anfragen
Allgemeine, organisatorische Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an ringversuche@umweltbundesamt.at.
Für fachliche Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau DI Monika Denner, +43(0)664 621 03 29, monika.denner@umweltbundesamt.at, zur Verfügung.