Textilien in der Kreislaufwirtschaft
Textilien sind in unserem Alltag permanent vertreten, von Bekleidung, Schuhen, Heimtextilien bis hin zu Textilien für Möbeln, Produkten für medizinische Ausrüstungen sowie in Gebäuden und Fahrzeugen. Die Produktion und der Verbrauch von Textilerzeugnissen nimmt stetig zu, ebenso ihre Auswirkungen auf das Klima, den Wasser- und Energieverbrauch und die Umwelt.
Die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien wird beim Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen, kreislauforientierten und nachhaltigen Textilwirtschaft unterstützen, in der die Produkte so konzipiert werden, dass sie langlebiger, besser wiederverwendbar, reparierbar, recyclingfähig und frei von gefährlichen Stoffen sind. Ihre Herstellung soll unter Beachtung sozialer Auswirkungen und Umweltwirkungen stattfinden. Weitere EU Verordnungen wie die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die Textilkennzeichnungs-Verordnung, die Abfallrahmenrichtlinie und die Abfallverbringungs-Verordnung unterstützen beim Übergang zum Kreislaufprinzip in der Textilwirtschaft.
Die Arbeiten des Umweltbundesamtes unterstützen eine erfolgreiche Realisierung dieser Kreisläufe.