Registrierte Antragsberechtigte
Weitergabe von Strom gemäß Kraftstoffverordnung (KVO)
Halter:innen eines elektrischen Kraftfahrzeuges und Betreiber:innen einer Ladestelle können ihre geladenen Strommengen zur Anrechnung bringen. In weiterer Folge werden hieraus THG-Einsparungen berechnet und auf einem eigenen Markt weiterverkauft. Um am Handel teilzunehmen, müssen Sie sich bei einem Antragsberechtigten aus folgender Liste registrieren:
Vorsicht: Sie können einmal jährlich einen Vertrag mit einem Antragsberechtigten abschließen und so Ihre Strommengen weitergeben. Doppeleinreichungen sind nicht gestattet. Diese werden vom System automatisch erkannt. Die Ablehnung beider Anträge, sowie strafrechtlichen Konsequenzen können die Folge sein.