Betriebsverlängerung französischer Kernkraftwerke 2024 (VD5) - Baureihe 900 MW
Generische Sicherheitsaspekte bei Laufzeitverlängerungen französischer Reaktoren der 900 MW-Baureihe
Die Laufzeiten von Kernkraftwerken (KKW) sind in Frankreich gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch finden alle 10 Jahre periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) statt.
Am 15.10.2024 wurde von der französischen Atombehörde (ASN) ein Konsultationsverfahren bezüglich der generischen Anforderungen für die 5. PSÜ der französischen 900 MW Reaktoren zur öffentlichen Stellungnahme in Frankreich aufgelegt.
Link zur Verfahrensseite (französisch)
Verfahrensdokumente
Scoping File - EDF (englische Arbeitsübersetzung)
Details of the approach - EDF (englische Arbeitsübersetzung)
Statement ASN (englische Arbeitsübersetzung)
Fachstellungnahme
Ein Expertenteam unter der Leitung des Umweltbundesamtes hat für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Fachstellungnahme zum französischen Konsultationsprozess bezüglich die generischen Anforderungen an die Betriebsverlängerung der französischen 900 MW-Kernkraftwerke erarbeitet.