UVP-Verfahren KKW Loviisa 1+2

Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Loviisa in Finnland wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz, Abschnitt 3, Artikel 1) durchgeführt.

Genehmigung

Finnland hat der Republik Österreich gemäß des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und gemäß Art. 7 (2) der UVP-RL die Schlussfolgerungen des UVP-Verfahrens, sowie die Anträge für eine Betriebsgenehmigung für die Laufzeitverlängerung des KKW Loviisa und  für ein Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle am Standort Loviisa in englischer Sprache übermittelt.

Die zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Projektwerberin ist Fortum Power and Heat Oy, Keilalahdentie 2-4, CD building, 02150 Espoo, Finnland.

Die Unterlagen liegen voraussichtlich von 10. Juni bis einschließlich 8. Juli 2022 während der Amtsstunden bei den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

verfahrensrelevante Dokumente

Schlussfolgerungen aus dem UVP-Verfahren (Englisch)

Genehmigung Betriebsverlängerung KKW Loviisa 1&2 (Englisch)

Genehmigung Endlager mittel- und schwachaktive Abfälle (Englisch)

 

Verfahrensteil Konsultation

Im Konsultationsbericht werden die im Jänner 2022 aus Finnland erhaltenen Antworten (ANWERS 2022) analysiert, bewertet und abschließende Empfehlungen herausgearbeitet.

Ziel der österreichischen Verfahrensbeteiligung ist es, Empfehlungen zur Minimierung, im optimalen Falle Eliminierung, möglicher erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Österreich zu geben. Das Umweltbundesamt wurde vom BMK beauftragt, die Erstellung einer Fachstellungnahme und nunmehr einen Konsultationsbericht zum Vorhaben zu koordinieren.

Der Konsultationsbericht kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Abgebrannte Brennelemente und radioaktiver Abfall
  • Neue Forschungsergebnisse zur Kupferkorrosion führten dazu, dass die sogenannte KBS-3 Methode, die als Lagerungstechnologie für das Endlager für abgebrannte Brennelemente verwendet werden könnte, nun in die Kritik geraten ist. Die finnische Seite führte an, dass für die langfristige Sicherheit sämtliche relevanten Forschungsergebnisse analysiert und diskutiert wurden. Dennoch bleiben begründete Zweifel darüber bestehen, ob die Kupferbehälter tatsächlich so lange wie geplant unzerstört bestehen bleiben werden.
Langfristiger Betrieb des Reaktortyps WWER/440
  • Die finnische Atomaufsichtsbehörde STUK publizierte 2013 eine Anleitung zum Alterungsmanagement, die mittlerweile einer Aktualisierung unterzogen wurde. Laut ANWERS (2022) werden die neuen Anforderungen bereits in der PSÜ angewendet. STUK hat die Überprüfung der PSÜ allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung der notwendigen Auflagen sollte verpflichtend abgeschlossen sein, bevor die Lebensdauerverlängerungen genehmigt werden.
  • Die WENRA “Safety Objectives for New Power Reactors” sollten als Referenz für die Identifizierung vernünftigerweise praktikabler Sicherheitsverbesserungen für das KKW Loviisa herangezogen werden. Das ehrgeizigste Sicherheitsziel von WENRA besteht aus der Reduktion potentieller radioaktiver Freisetzungen bei Kernschmelzunfällen: Kernschmelzunfälle mit möglichen frühen oder hohen Freisetzungen sind praktisch auszuschließen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls sehr gering ist, sollten alle vernünftigerweise praktikablen Maßnahmen im Design, Betrieb oder Unfallmanagement umgesetzt werden, um das Risiko weiter zu verringern.
  • Laut ANSWERS (2022) ist geplant, das berechnete Risiko für einen Kernschmelzunfall nur mit Modifikationen in der Sicherheitsanalyse zu senken, indem der Konservatismus in der Berechnung verringert wird. Es sind keine adäquaten Modifikationen am Kraftwerk geplant, denn ANSWERS (2022) stellt klar, dass im Zusammenhang mit der Lebensdauerverlängerung keine Designänderungen durchgeführt werden.
Grenzüberschreitende Folgen
  • Für den UVP-Bericht wurde ein Unfall mit einem Quellterm von 100 TBq Cs-137 berechnet, die Ausbreitungsrechnungen berücksichtigten eine Entfernung von bis zu 1.000 km. Dies kann zu einer Unterschätzung der Auswirkungen auf Österreich führen. Es ist nicht nachgewiesen, dass ein höherer Quellterm ausgeschlossen werden kann, und die Berechnung für die Distanz von 1.000 km ist zu gering, um Auswirkungen auf Österreich abschätzen zu können.
Verfahrensrelevante Unterlagen

Answers by Finland

Konsultationsbericht

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Loviisa in Finnland wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz, Abschnitt 3, Artikel 1) durchgeführt.

Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Loviisa in Finnland wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz, Abschnitt 3, Artikel 1) durchgeführt.

Die zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Ministry of Economic Affairs and Employment
Contact persons: Jaakko Louvanto, Linda Kumpula
Telephone: +358 295 048274, +358 295 060125

Ministry of Economic Affairs and Employment

Projektwerberin ist

Fortum Power and Heat Oy
Keilalahdentie 2-4, CD building
02150 Espoo / Finnland

Fortum-Loviisa

Das finnische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Umweltbericht in englischer mit einer Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache übermittelt.

Die Unterlagen lagen vom 11. Oktober bis 19. November 2021 bei den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtsnahme auf.

In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jede Person eine schriftliche Stellungnahme an das jeweilige Amt der Landesregierung gesendet werden. Die eingelangten Stellungnahmen wurden an die finnische Behörde weitergeleitet.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Verfahrensaspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung

•  Es wurden zwei prinzipielle Optionen untersucht – eine Lebensdauerverlängerung von 20 Jahren mit anschließender Dekommissionierung (VE1) oder ein Dekommissionierungsbeginn sofort nach Ablauf der aktuell geltenden Genehmigungen (VE0).

• Die Frage, wann die endgültige Entscheidung für oder gegen die 20-jährige Laufzeitverlängerung getroffen und ob es sich dann um das Limit für die Lebensdauerverlängerung handeln wird, lässt sich aus den übermittelten Dokumenten nicht ersehen.

Langfristiger Betrieb des Reaktortyps WWER/440

• Die finnische Atomaufsichtsbehörde STUK publizierte 2013 eine YVL Anleitung zum Alterungsmanagement. Diese wurde seitdem aktualisiert und in ihrer jüngsten Version im Februar 2019 veröffentlicht. Die Arbeiten zur Umsetzung der aktualisierten Anforderungen an das Alterungsmanagement laufen bereits. Der UVP-Bericht geht nicht darauf ein, ob das aktuelle Alterungsmanagement für Loviisa die neuen Anforderungen erfüllt.

• Die “Safety Objectives for New Power Reactors” der WENRA sollten als Referenz für die Identifizierung von vernünftigerweise praktikablen Sicherheitsverbesserungen für das KKW Loviisa herangezogen werden. Das ehrgeizigste Sicherheitsziel ist die Reduktion von potentiell radioaktiven Freisetzungen in die Umwelt in Folge von Kernschmelzunfällen. Kernschmelzunfälle mit früher oder hoher Freisetzung sind praktisch auszuschließen. Der Nachweis des praktischen Ausschlusses einer Unfallabfolge kann nicht auf der bloßen Einhaltung eines allgemeinen Wahrscheinlichkeitswerts basieren. Um das Risiko weiter zu reduzieren, sollte selbst bei einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit für eine bestimmte Unfallabfolge jede zusätzliche vernünftigerweise praktikable Designänderung, betriebliche Maßnahme oder Vorgangsweise beim Unfallmanagement umgesetzt werden.

Unfallanalysen

•  Die Unfallanalyse im UVP-Bericht sollte als möglichen Quellterm für einen schweren Unfall einen Wert verwenden, der sich aus der Berechnung des aktuellen PSA Level 2 ergibt. Wenn auch die Wahrscheinlichkeit für schwere Unfälle mit frühen und/oder großen Freisetzungen bei bestehenden Kraftwerken als sehr gering eingeschätzt wird, so ist doch der eintretende Schaden enorm, der durch diese Unfälle verursacht werden würde.

Grenzüberschreitende Folgen

•  Ein schwerer Unfall mit großen Freisetzungen kann zu signifikanten grenzüberschreitenden Auswirkungen auf Österreich führen. Für den UVP-Bericht wurde ein Unfall mit einem Quellterm von 100 TBq Cs-137 berechnet, die Ausbreitungsrechnungen berücksichtigten eine Entfernung von bis zu 1.000 km. Dies kann zu einer Unterschätzung der Auswirkungen auf Österreich führen.

Link: Finnland

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

 

Verfahrensrelevante Unterlagen

Umweltverträglichkeitserklärung

Umweltverträglichkeitserklärung  Zusammenfassung (Deutsch)

Umweltverträglichkeitserklärung Zusammenfassung (Englisch)

UVE-Bericht Teil 1 (Englisch)

UVE-Bericht Teil 2 (Englisch)

UVE-Bericht Teil 3 (Englisch)

Fachstellungnahme Umweltverträglichkeitserklärung

Fachstellungnahme

 

Verfahrensteil: Programm der Umweltverträglichkeitsprüfung

Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Loviisa in Finnland wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz, Abschnitt 3, Artikel 1) durchgeführt. Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der ersten Phase (Abgrenzung des Untersuchungsrahmens).

Die zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Ministry of Economic Affairs and Employment
Ministry of Economic Affairs and Employment

Projektwerberin ist

Fortum Power and Heat Oy
Keilalahdentie 2-4, CD building
02150 Espoo / Finnland

Fortum-Loviisa

Das finnische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Über­ein­kommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL das Programm der Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Zusammenfassung übermittelt.

Die Unterlagen lagen bei dem Ämtern der Landesregierungen vom 9. September bis 23. Oktober 2020 auf. 

In die Unterlagen konnte  in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.

Zu den Unterlagen konnte  jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese wurden  an Finnland weiter geleitet.

Die eingelangten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden an die zuständige finnische Stelle weitergeleitet.

Fachstellungnahme -Scoping

Im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Ziel der österreichischen Verfahrensbeteiligung ist es, Empfehlungen zur Minimierung, im optimalen Falle Eliminierung, möglicher erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Österreich zu geben. Das Umweltbundesamt wurde vom BMK beauftragt, die Erstellung einer Fachstellungnahme zum Vorhaben zu koordinieren.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Abgebrannte Brennelemente und radioaktiver Abfall
  • Wenn es zur geplanten verlängerten Betriebsdauer kommen sollte, so werden im Betrieb zusätzliche Mengen an LILW sowie an abgebrannten Brennelementen anfallen. Der UVP-Bericht sollte Zeitpläne und alternative Abfallentsorgungsoptionen für den Fall vorstellen, dass die benötigten Lagerkapazitäten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen sollten.
  • Neue Forschungsergebnisse zur Kupferkorrosion führten dazu, dass die sogenannte KBS-3 Methode, nun in die Kritik geraten ist. Es gilt daher im UVP-Bericht zu klären, wie Finnland mit dem aufgetretenen Korrosionsproblem umgehen wird.
Langfristiger Betrieb des Reaktortyps WWER/440
  • Bei Kernkraftwerken kommt es zu zwei Arten von alterungsbedingten Veränderungen:
  • Physische Alterung der Strukturen, Systeme und Komponenten (SSCs), die in eine Degradierung, d.h. schrittweise Verschlechterung ihrer physikalischen Merkmale mündet
  • Obsoleszenz von Technologie und Design, wenn die Anlagen gegenüber aktuellem Wissen, aktuellen Standards und aktueller Technologie veraltet sind
  • Der UVP-Bericht sollte alle geplanten Maßnahmen für die Lebensdauerverlängerung präsentieren, die der vernünftigerweise praktikablen Erreichung des Sicherheitsziels dienen (Unfälle mit Kernschmelze).
Unfallanalysen
  • Die Unfallanalyse für das UVP-Verfahren sollte einen möglichen Quellterm verwenden, der sich aus der Berechnung der aktuellen Probabilistischen Risikobewertung ergibt.
  • Die aktuelle Einschätzung der bestehenden Gefährdungen durch seismische Ereignisse, Überflutungen und extreme Wetterereignisse sollte im UVP-Bericht beschrieben werden. Der UVP-Bericht sollte Sicherheitsmargen, Cliff-edge Effekte und geplante Verbesserungen im Zuge der Lebensdauerverlängerung beinhalten.
Grenzüberschreitende Auswirkungen
  • Ein schwerer Unfall mit großen Freisetzungen kann zu signifikanten grenzüberschreitenden Auswirkungen auf Österreich führen. Für den UVP-Bericht wird ein Unfall mit einem Quellterm von 100 TBq Cs-137 berechnet werden, die Ausbreitungsrechnungen werden eine Distanz von bis zu 1.000 km berücksichtigen. Dies kann zu einer Unterschätzung der Auswirkungen auf Österreich führen. Zunächst ist nicht nachgewiesen, dass ein höherer Quellterm ausgeschlossen werden kann, und zusätzlich ist die Berechnung für die Distanz von 1.000 km zu gering, um Auswirkungen auf Österreich abschätzen zu können.

Fachstellungnahme Scoping