Polnisches Nuklearprogramm 2011

Polen informierte Österreich, dass der polnische Ministerrat das Nuklearprogramm beschlossen hat und übermittelte das endgültige Programm und die zusammenfassende Erklärung gemäß Art. 9 SUP-RL und Art. 10 SUP-Protokoll.

Foto: abgehackte Liste

SUP Polnisches Kernenergieprogramm 2011

Für das Polnische Nuklearprogramm - Program Polskiej Energetyki Jadrowej (PPK) - wurde eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach polnischem Umweltinformationsgesetz (poln. Ges.Bl. Dz. U. Nr. 199, Pos. 1227 in der später geänderten Fassung) durchgeführt.

Das Ministerium für Wirtschaft der Republik Polen erstellte das Nuklearprogramm und führte eine SUP durch.

Gemäß Artikel 10 des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention), bzw. gemäß Artikel 7 der Richtlinie (2001/42/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL), notifizierte Polen der Republik Österreich die Erstellung des Polnischen Nuklearpogramms und übermittelte den Entwurf des polnischen Nuklearprogramms sowie den  Umweltbericht (Kurz- und Langfassung).

Das polnische Nuklearprogramm stellt den Umfang und die Struktur der Maßnahmen dar, die nach Maßgabe der Polnischen Republik für den Einstieg Polens in die Kernkraftnutzung notwendig sind, um einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Kernkraftanlagen sicherzustellen, ihre Auflösung und Abwicklung nach dem Ende der Reaktorlaufzeit zu gewährleisten und die Sicherheit beim Umgang mit den abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen sicherzustellen.

Da negative Auswirkungen auf Österreich bei der Umsetzung des Nuklearprogramms nicht ausgeschlossen werden können, beteiligte sich Österreich am grenzüberschreitenden Verfahren gemäß Art. 10 SUP Protokoll bzw. Art. 7 SUP Richtlinie.

Für das Polnische Nuklearprogramm und den Umweltbericht wurde in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Das Kernenergieprogramm sowie die Kurzfassung des Umweltberichts (in Deutsch und Polnisch), der Umweltbericht und die Standortanalyse inklusive Tabelle (in Polnisch) lagen vom 22. September bis einschließlich 22. Dezember 2011 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119 auf.

Zu den Unterlagen konnte jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft richten.

Die eingelangten Stellungnahmen wurden an die polnische Behörde weiter geleitet.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zudem eine Fachstellungnahme erstellt.

Zu den einzelnen Kapiteln der Strategie wurde eine inhaltliche Bewertung durchgeführt, sowie vorläufige Empfehlungen und offene Fragen ausgearbeitet.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Einleitend ist grundsätzlich festzuhalten, dass der im PPK vorgeschlagene Zeitplan nicht nachvollziehbar ist und – vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen – sehr ambitioniert bis unrealistisch erscheint. Eine Überarbeitung des vorgeschlagenen Zeitplans ist daher notwendig.

Zu folgenden Kapiteln wurden entsprechende Empfehlungen und Fragen ausgearbeitet:

  • Energiewirtschaftliche Begründung des Kernenergieprogramms
  • Nuklearrechtliche BestimmungenOrganisation der AufsichtstätigkeitUmweltüberwachung von Kernanlagen
  • Standortwahl
  • Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sowie Brennstoffbereitstellung
  • Notfallmaßnahmen und erforderliche Infrastruktur
  • Humankapazitäten für das Kernenergieprogramm
  • Kosten des Kernenergieprogramms
  • Nuklearhaftung
  • Transparenz, Akzeptanz und Partizipation der Öffentlichkeit

Nachtragsinformation Jänner 2012

Anfang Jänner 2012 übermittelte das polnische Ministerium für Umweltschutz einen Nachtrag zum Programm für die polnische Kernenergie sowie zum Umweltbericht und eine Tabelle. Diese Unterlagen wurden vom 19. Jänner bis 8. Februar 2012 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119, aufgelegt.

In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jedermann Einsicht genommen werden.

Zu den Unterlagen konnte jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. V/1, Adresse siehe oben beim Auflageort, richten. Diese wurden an die polnische Behörde weiter geleitet.

Nachtragsunterlagen 

Anhang (Polnisch)
Tabelle (Polnisch) 
Nachtrag (Polnisch) 
Anhang (Englisch) 
Tabelle (Englisch) 
Nachtrag (Englisch) 
Anhang (Deutsch)
Tabelle (Deutsch) 
Nachtrag (Deutsch)