SUP Bauleitplan Trockenlager KKW Krško
Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 10 UN/ECE Protokoll zum Übereinkommen über die strategische Umweltprüfung (SUP-Protokoll) Unterlagen zur Änderung des kommunalen Bauleitplans für das Trockenlager am Standort Krško übermittelt.
Kundmachung Bescheid und Erlass
Ende Mai 2020 übermittelte Slowenien zur Information gemäß Art. 11 SUP-Protokoll die SUP-Genehmigung und den Erlass über die Änderung des Raumordnungsplans.
Diese Dokumente liegen voraussichtlich von 22. Juni bis 17. Juli 2020 während der Amtsstunden bei den Ämtern der am Verfahren teilnehmenden Bundesländer zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Abschließende Stellungnahme und Konsultationsbericht
Am 19. Februar 2020 fand eine Konsultationsverhandlung im KKW Krsko statt. Das Umweltbundesamt wurde vom nunmehrigen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beauftragt, die Erstellung eines Konsultationsberichtes zu koordinieren.
Die Abschließende Stellungnahme und der Konsultationsbericht kommen zu folgenden Schlußfolgerungen:
Die Entscheidung zur Errichtung des Trockenlagers am KKW Standort Krško ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein Trockenlager ist hinsichtlich potentieller Auswirkungen auf Österreich gegenüber der Nasslagerung sicherheitstechnisch zu bevorzugen.
Die Umlagerung der abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslager in ein Trockenlager reduziert die vom Standort Krško ausgehende Gefahr. Es könnten jedoch nach Inbetriebnahme des Trockenlagers etwa 1000 Brennelemente umgeladen werden, aus wirtschaftlichen Gründen werden aber zunächst nur 592 Brennelemente umgeladen. Sicherheitsaspekte sollten jedoch Vorrang vor wirtschaftlichen Aspekten haben, daher wird eine schnellere Umlagerung empfohlen.
Im Entscheidungsverfahren wurde das HI-STORM FW MPC Storage System (Behälterlösung) als Lösung zur Trockenlagerung ausgewählt. Bisher besteht für das KKW Krško kein Konzept, wie nach Stilllegung bzw. Abbau des zurzeit betriebenen Reaktors eine potenziell erforderliche Reparatur der Behälter erfolgen soll. Eine sogenannte „Heiße Zelle“ für derartige Reparaturen ist bisher nicht geplant. Es sollte in der noch durchzuführenden UVP für das Zwischenlager die Art und Weise der Reparaturen der Behälter nach der Einstellung des Betriebs des KKW Krško behandelt werden.
Laut Nationalem Entsorgungsprogramm der Republik Slowenien ist eine Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente für etwa 50 Jahre vorgesehen. Es ist zu begrüßen, dass laut Umweltbericht die Komponenten des Lagerungssystems auf eine Lebensdauer von 100 Jahren auszulegen sind. Die weltweite Erfahrung zeigt nämlich, dass die anvisierten Zeitpläne für die Errichtung eines Endlagers meist nicht eingehalten werden.
Sicherheitstechnische Langzeitaspekte werden im Umweltbericht zur SUP nicht erwähnt. Für eine lange Zwischenlagerung sollten aber sämtliche Überlegungen betreffend die Sicherheit dargestellt werden. In Bezug auf grenzüberschreitende Auswirkungen wird im Umweltbericht nur die Auswirkung aus dem Normalbetrieb des Zwischenlagers benannt. Auswirkungen von potenziellen Stör- und Unfällen werden nicht betrachtet. Dies sollte im Umweltbericht der noch durchzuführenden UVP erörtert werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erdbebengefährdung des Standortes Krško. Laut Umweltbericht sind das Trockenlagergebäude und das Trockenlagerungssystem HI-STORM FW für eine Bodenbeschleunigung von 0,78 g ausgelegt. Auch wenn der geforderte Wert für den Standort 0,6 g beträgt, sollte in der noch durchzuführenden UVP für das Zwischenlager eine Begründung für den ausgelegten Wert enthalten sein, da in der Nähe des KKW-Standorts Krško mehrere aktive Störungen gefunden wurden.
Strategische Umweltprüfung
Für dieses Vorhaben wird eine Strategische Umweltprüfung nach dem SUP-Protokoll unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zuständige SUP-Behörde ist das slowenische Ministerium für Umwelt und Raumplanung. Das Verfahren zur Änderung des Bauleitplans obliegt der Gemeinde Krško.
Die Unterlagen umfassen den Umweltbericht mit einer Zusammenfassung und den Entwurf für die Verordnung zur Änderung des Raumordnungsplans.
Die Unterlagen lagen vom 23. Oktober bis einschließlich 21. November 2019 bei den Ämtern der am Verfahren beteiligten Landesregierungen auf, und konnten in dieser Zeit von allen interessierten BürgerInnen von Montag bis Freitag während der Amtsstunden eingesehen werden.
Zum Vorhaben konnte jedermann während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an das jeweilige Amt der Landesregierung richten. Sämtliche Stellungnahmen wurden an die slowenischen Behörde weitergeleitet und sind von dieser im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und den Bundesländern Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg wurde eine Fachstellungnahme erstellt.
Die SUP wird zwar für die Änderung der Raumplanung durchgeführt, sie beinhaltet jedoch bereits technische Spezifikationen des geplanten Trockenlagers, die in der vorliegenden Fachstellungnahme bewertet werden.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Die Entscheidung zur Errichtung des Trockenlagers am KKW Standort Krško ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein Trockenlager ist unter dem Gesichtspunkt von potenziellen Auswirkungen auf Österreich gegenüber der Nasslagerung sicherheitstechnisch zu bevorzugen.
Laut Umweltbericht sollen die Brennelemente in vier Kampagnen aus dem Lagerbecken in das Trockenlager verlegt werden: In den Jahren 2020 und 2028 sollen jeweils 592 Brennelemente in 16 Lagerbehälter, dann im Jahr 2038 444 Brennelemente in 12 Lagerbehälter und im Jahr 2048 die übrigen Brennelemente in 18 Lagerbehälter umgeladen werden. Die Umlagerung der abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslager in ein Trockenlager reduziert die vom Standort Krško ausgehende Gefahr. Der Zeitplan für die Umladung ist allerdings nicht nachvollziehbar. So könnten nach Inbetriebnahme des Trockenlagers deutlich mehr (etwa 880 Brennelemente) als die geplanten 592 Brennelemente entladen werden.
Im Umweltbericht wird nicht erklärt, wie nach Stilllegung bzw. Abbau des zurzeit betriebenen Reaktors eine potenziell erforderliche Reparatur der Behälter erfolgen soll. Eine sogenannte „Heiße Zelle“ für derartige Reparaturen ist bisher nicht geplant. Dies sollte im Umweltbericht des noch durchzuführenden UVP-Verfahrens erörtert werden.
In Bezug auf grenzüberschreitende Auswirkungen wird im Umweltbericht nur die Auswirkung aus dem Normalbetrieb des Zwischenlagers benannt. Auswirkungen von potenziellen Stör- und Unfällen werden nicht betrachtet. Dies sollte im Umweltbericht des noch durchzuführenden UVP-Verfahrens erörtert werden.
Im Umweltbericht werden externe und interne Ereignisse sowie Ereigniskombinationen und deren Auswirkungen auf das System der Trockenlagerung abgebrannter Brennelemente kurz dargestellt. Es wird allerdings im Umweltbericht nicht dargestellt, ob eine systematische Analyse aller möglicher externen und internen Ereignisse und ihrer Kombination erfolgte. Dies sollte im Umweltbericht des noch durchzuführenden UVP-Verfahrens erörtert werden.
Von besonderer potenzieller Bedeutung für den KKW Standort Krško ist die Erdbebengefährdung. Laut Umweltbericht sind das Trockenlagergebäude und das Trockenlagerungssystem HI-STORM FW für eine Bodenbeschleunigung von PGA = 0,78 g ausgelegt. Auch wenn der geforderte Auslegungswert einen Sicherheitsabstand zum für den Standort ermittelten Wert (PGA = 0,6 g) hat, sollte in der noch durchzuführenden UVP für das Zwischenlager eine Begründung für diesen Wert enthalten sein. Dieses ist von besonderer Bedeutung, da in der Nähe des KKW-Standorts Krško mehrere aktive Störungen gefunden wurden.
Grundsätzlich können Ereignisse im Zwischenlager Auswirkungen auf den sicheren Betrieb des Reaktors am Standort haben; ebenso kann ein Ereignis im Reaktor Auswirkungen auf das Zwischenlager haben. Derartige Wechselwirkungen sollten im UVP-Verfahren behandelt werden.